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Hallo zusammen,
ich habe endlich die Freigabe vom Denkmalschutz bekommen, eine Freiflächenanlage bei mir im Garten zu bauen!
Jetzt stehe ich vor der nächsten Hürde: Laut sächsischer Bauordnung (SächsBO) sind gebäudeunabhängige Anlagen bis 3 m Höhe und 9 m Gesamtlänge verfahrensfrei. Ich habe dazu mit dem Bauamt telefoniert – aber wie es halt so ist: Die konnten mir nicht sagen, ob ich ein quadratisches Feld von knapp 9 × 9 m mit 3 m Höhe bauen darf, oder ob die 9 m Gesamtlänge strikt für eine einzige Modulreihe gelten. Da müssen sich die Nasen dort erst mal schlau machen…
Hat hier jemand aus Sachsen schon Erfahrungen mit dieser Auslegung gemacht? Ist die Breite bzw. Tiefe der Anlage bei den 9 m Länge wirklich nicht gedeckelt?