Hallo, ich habe im August 2024 meine ETH auf eine Wallet gepackt und dort mit Pool Staking über KLIN angefangen.
Wenn wir davon ausgehen, dass unsere neue Regierung die Jahreshaltefrist nicht kippt und ich im September 2025 das Staking beenden würde, dann würden die PSETH wieder in ETH umgewandelt werden, würde dies bedeuten, dass die Haltefrist von vorne beginnt? Konkret: Wird die „Umwandlung“ von PSETH in ETH auch finanztechnisch als Umwandlung gesehen? Danke
Ja, die Umwandlung von PSETH zurück in ETH wird als ein steuerlich relevantes Ereignis gewertet. Das bedeutet, dass die einjährige Haltefrist neu startet.
1 „Gefällt mir“
Vielen Dank für die Antwort!
Bitte korrigieren, wenn ich hier falsch liege, aber sind Staking Rewards nicht generell immer steuerpflichtig? Da greift generell keine Haltefrist von einem Jahr.
Bis 256€ im Jahr steuerfrei. Darüber hinaus ja.
Mir geht es aber nicht ums Staking an sich. Sondern wenn ich mal das Staking beende.
„Gestaket“ wird bei mir in PSETH und nicht in ETH. Wenn ich das Staking nach einem Jahr beende, wird der PSETH wieder in ETH umgewandelt und ich könnte den ETH nicht sofort steuerfrei verkaufen, sondern müsste wieder ein Jahr ETH halten, bevor ich den steuerfrei verkaufen kann.
Ja, das ist korrekt! Staking Rewards selbst sind immer steuerpflichtig, da sie als Einkünfte gelten. Die Ein-Jahres-Haltefrist betrifft jedoch nicht die Staking Rewards, sondern den ursprünglichen Bestand an ETH.
Wenn PSETH wieder in ETH umgewandelt wird, startet die Ein-Jahres-Haltefrist neu, da dies als steuerlich relevanter Tausch gilt. 
1 „Gefällt mir“
Jup genau das meinte ich FreshJoker. Ob es die Jahreshaltefrist dann überhaupt noch gibt bleibt ungewiss.
Genau, aktuell bleibt die große Frage, ob die neue Regierung die Ein-Jahres-Haltefrist für gestakte Coins wieder einführt oder ob die 10-Jahres-Haltefrist bestehen bleibt. Solange das nicht geklärt ist, muss man leider mit dem Schlimmsten rechnen …