Proof-of-Ownership / Whitelisting bei FINMA regulierten Institutionen

Hallo Leute,

Ich habe einige Fragen bezüglich „Proof-of-Ownership“ bei FINMA regulierten Institutionen in der Schweiz. Anscheinend ist es so, dass ich als Kunde bei solchen Institutionen (z.B. Swissquote, Bitcoin Suisse) nur dann Kryptowährungen auf mein Hardware-Wallet senden kann, wenn vorab die Ziel-Wallet-Adresse mittels Mikro-Transaktion verifiziert wurde.

Bitcoin Suisse nennt diesen Prozess „Proof-of-Ownership“ und schreibt dazu folgendes:

Um die Verfügungsmacht über ein externes Krypto-Waller festzustellen, verwenden wir einmalige und kleine Mikro-Transaktionen. Diese Mikro-Transaktionen müssen innerhalb eines gewissen Zeitfensters bei uns eingehen und werden automatisiert verifiziert. Der Betrag der Mikro-Transaktionen beläuft sich üblicherweise auf rund 5 CHF und wird als Teil der Einzahlung ihrem Konto bei Bitcoin Suisse gutgeschrieben.

https://www.bitcoinsuisse.com/proof-of-ownership-faq-deutsch

Sehe ich das richtig, dass ich mit diesem Prozess dazu gezwungen werde meine verifizierte Wallet-Adresse mehrmals zu verwenden? Sind damit Privatsphäre und Sicherheit dahin?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Ja, das ist bei Swissquote genauso. Lustig finde ich, dass diese „Mikro-Transaktionen“ in der Schweiz schon mehrere CHF sind.

Du kannst natürlich auch jedes Mal eine neue Adresse dort whitelisten, die du dann für die Auszahlung verwendest. Dann zieht sich der Prozess allerdings. Bei Swissquote dauert die mehrstufige Registrierung der Adresse schon einige Tage, weil da anscheinend wirklich jemand drüberschaut. Die Auszahlung von den Cold Wallets, verwaltet von der Crypto Storage AG, dauert dann nochmal einige Tage.

Die Privatsphäre ist bei der Auszahlung von Brokern oder Börsen immer dahin, da sie deine Adresse kennen.

Falls du bzgl. Sicherheit das Problem mit dem Public Key meinst, kannst du ja immer eine „Zwischenadresse“ verwenden. D.h. du registrierst eine Adressse deiner HW Wallet oder einer SW Wallet. Dann lässt du deine Coins dorthin transferieren, und transferierst sie direkt weiter auf eine andere HW Wallet Adresse. Der Broker oder die Börse könnten das aber natürlich nachvollziehen.

So wie ich @Stadicus neulich verstanden habe, ist die Veröffentlichung des Public Keys zumindest bei Bitcoin in Zukunft aber sowieso Standard.

@skyrmion Vielen Dank für deine Antwort!

Genau das habe ich gemeint. Dann werde ich wie vorgeschlagen die Coins nach Erhalt auf eine andere Wallet-Adresse transferieren.

Ich gehe davon aus, dass andere Länder bald nachziehen und ähnliche Prozesse implementieren …

Aber wenn man eine zwischen wallet noch benutzt sollten die Transaktionskosten nicht vergessen werden die man immer zahlt was bei z. B. Bitcoin oder ether teuer werden könnte