Preis eigener BTC/UTXO berechnen

Moin,

ich habe immer noch nicht verstanden, wie ich den Preis meiner eigenen Bitcoin/UTXO berechnen soll, wenn ich später verkaufen oder verschenken bzw. vererben möchte.

Wie soll FIFO überhaupt klappen, wenn ich die einzelnen UTXOs regelmäßig auf meiner Coldwallet konsolidiert habe?

In folgenden Beispielen gehe ich daher von Coincontrol aus, solange die UTXOs noch einzeln vorliegen sollten und nicht konsolidiert wurden.

Hinweis: Alles genannten Zahlen und Werte entspringen meiner Phantasie.

Beispiel 1 „Einmaliger einfacher Kauf“ erscheint mir am nachvollziehbarsten:

  • Ich kaufe an der Börse heute 1 BTC (BTC-Preis bei 75.000 €)
  • Meine Gesamtausgabe war 75.000 € für 1 BTC
  • Ich lasse mir anschließend diesen 1 BTC auf meine Coldwallet auszahlen
  • Ich habe jetzt auf meiner Wallet einen UTXO mit der Adresse bc1q1111 mit 1 BTC liegen, den ich auch nie mit anderen UTXO auf meiner Coldwallet vermische/konsolidiere
  • Ich will die Adresse bc1q1111 mit 1 BTC verschenken

Fragen zu Beispiel 1:

Hier tauchen von meiner Seite eigentlich keine Fragen auf. Ich sollte den UTXO bc1q1111 (nach Ablauf der einjährigen Haltefrist) einfach verschenken/vererben können, da Einkaufsdatum und -preis hier eindeutig nachvollziehbar sind.

Beispiel 2 „Mehrmaliger Stückel-Kauf“ läuft i.d.R. viel häufiger ab und bereitet mir schon etwas Kopfzerbrechen:

  • Ich kaufe an der Börse heute 0,5 BTC (BTC-Preis bei 100.000 €) und morgen 0,5 BTC (BTC-Preis bei 50.000 €)
  • Meine Gesamtausgabe war 75.000 € für 1 BTC
  • Ich lasse mir anschließend die beiden 0,5 BTC in Form von 1 BTC auf meine Coldwallet auszahlen
  • Ich habe jetzt auf meiner Wallet einen UTXO mit der Adresse bc1q2222 mit 1 BTC liegen, den ich auch nie mit anderen UTXO auf meiner Coldwallet vermische/konsolidiere
  • Ich will die Adresse bc1q2222 mit 1 BTC verschenken

Fragen zu Beispiel 2:

Ich glaube, ich habe hier bereits einen Denkfehler, da auf der Börse ja keine 2 UTXOs liegen. Es gibt also keine zwei 0,5 BTC in meiner Börsen-Wallet sondern nur 1 BTC. An dem eigentlichen Problem ändert das ja nichts und ich werde ja trotzdem den Durchschnittspreis berechnen müssen, oder? Wenn mir Einkaufsdatum und -preis aber bekannt sind, sollte ich daraus ja den Durchschnittspreis berechnen können und den gleichen Fall wie in Beispiel 1 haben?

Beispiel 3 „Mehrmaliger Stückel-Kauf inklusive Konsolidierung“ ist bei mir eher Alltag und nicht mehr nachvollziehbar:

  • Ich kaufe an der Börse über einen Monat (30 Tage) hinweg mittels DCA täglich 0,0333 BTC (BTC-Preis schwankt täglich)
  • Ich halte die täglichen DCA-Käufe in EXCEL fest und bewahre auch die Kontozüge der Börse auf
  • Meine Gesamtausgabe war für den Monat 75.000 € für 0,999 BTC (vereinfach 1 BTC)
  • Ich lasse mir anschließend am Ende des Monats 1 BTC auf meine Coldwallet auszahlen
  • Ich habe jetzt auf meiner Wallet einen UTXO mit der Adresse bc1q3333 mit 1 BTC liegen
  • Ich konsolidiere die Adresse bc1q3333 mit bc1q2222 und bc1q1111 (z.B. weil ich alle Käufe aus 2025 zusammenfassen wollte)
  • Ich habe nun eine Adresse bc1q4444 mit 3 BTC
  • Ich will von der Adresse bc1q4444 mit 3 BTC eine Adresse bc1q5555 mit 1 BTC verschenken

Fragen zu Beispiel 3:

Auf den ersten Blick erscheint alles nachvollziehbar, weil ich ja vorher alles dokumentiert hatte und in Beispiel 1 und 2 jeweils Einkaufsdatum und -preis bekannt waren. Aber mittlerweile wurde so viel konsolidiert, trotz das alles nur von einer Börse stammt, dass man doch gar nicht mehr den Durchschnittspreis kennen kann. Und was ist, wenn ich letztendlich von den 3 BTC nur 1 BTC verschenken möchte?

Was übersehe ich?

Ich habe mich noch nicht mit dem Steuertool Cointracking beschäftigt. Wenn jemand meint, dass das mein Problem der Nachvollziehbarkeit löst, werde ich das demnächst mal ausprobieren.

Viele Grüße

Ich versuche mal mit Halbwissen zu antworten.

Die Konsolidierungen finden auf der Blockchain statt, also auch öffentlich sichtbar.

Des Weiteren, ist es sicherlich wichtig, dass du bis 2026 alles nachvollziehen kannst/konntest.

Was doch aber auch in Zukunft plausibel bleibt, du hast doch immer Datum und Uhrzeit überall hinterlegt; bei Transaktionen, Konsolidierungen(siehe Mempool). Wichtig sehe ich da bis 31.12.2026 und dann eben danach ab: 2027 alles organisiert und geordnet haben !

(Preise/Gebühren, werden ja immer variieren, da wird es bestimmt schwieg immer einzustellen, bei der und der Gebühr ausführen…aber machbar ist es bestimmt).

Soweit mein Verständnis:

Jetzt bitte die Langzeitprofis :rofl: :wink:

Ich bin da auch überfragt.

Selbstverwahrung wird ab 1.1.2027 schwer.

natürlich nur wenn die Haltefrist fällt und der Bestandsschutz kommt

Ich werde deshalb am 31.12. 2026 meine Sats in Selbstverwahrung nehmen, dann weiß ich, welche steuerfrei veräußert werden können.

Was ich ab 1.1.2027 mache, weiß ich noch nicht sicher. Aber vermutlich den Sparplan erstmal an Hotwallet bei coinfinity schicken lassen.

noch einfacher wäre es, die Sats, z.B. bei Flatex zu kaufen. Dann sind die für die Steuermeldung beim Verkauf zuständig

Du weißt, wann du was gekauft und wann du was wohin transferiert hast. Das ist aus meiner Sicht ausreichend. Hab es gerade mal für eine Aktienübertragung an ein anderes Depot nachgelesen. Müsste für Bitcoin das gleiche sein.

Wenn du Bitcoin auf eine neue Adresse transferierst, dann bleibt die Kaufreihenfolge bei der Verwendung von FIFO erhalten. Also du kaufst 0,5 auf Adresse 1, dann 0,5 auf Adresse 2 und dann jeweils 1 Bitcoin auf Adresse 3 und 4. Dann konsolidierst du alles auf Adresse 5 und willst einen Bitcoin verschenken. Dann verschenkst du quasi die Bitcoins von Adresse 1 und 2, weil das die ältesten sind auf Adresse 5 und das Kaufdatum von den beiden wird über die Haltefrist entscheiden(wenn es soweit kommt).

So mein laienhaftes Verständnis.

Wenn die Haltefrist fallen sollte, würde ich nicht mehr so viele kleine Käufe und viele Konsolidierungen machen. :man_shrugging:

Es gäbe aber schon die Möglichkeit mittels z.B. einer Exceltabelle dir ein ordentliches “Kassenbuch” zu erstellen. Heutzutage geht das ja mit KI recht einfach. Das heißt dann aber auch konsequent alles dort einzupflegen. Je weniger Einzelaktionen und Konsolidierungen desto einfacher das Ganze.

Das kann ich nachvollziehen. Irgendwie lässt sich damit ja alles rekonstruieren und zurück rechnen. Ich habe auch nur maximal 2-4 Konsolidierungen durchgeführt. Alles weist also auf meine Börse zurück und die damaligen Preise.

Nur bin ich vermutlich in der Pflicht, das später auszurechnen, und nicht das Finanzamt o.ä.?

Kann mir da ein Steuertool schon behilflich sein?

Ab 2027 werde ich meine Konsolidierungen auf jeden Fall stark zurückfahren.

Wenn es so einfach wäre. Aber aufgrund der Konsolidierungen wurden ja doch einige UTXOs miteinander vermischt. Das ist doch ein Problem, wenn ich den Durchschnittspreis herausfinden will?

Das klingt nachvollziehbar.

Aber ist FIFO wirklich Pflicht, wenn ich ja mit Coincontrol die UTXOs selbst auswählen könnte? Vielleicht will ich ja gar nicht Adresse 1 und 2 verschenken, weil dahinter die ATH-Käufe (BTC-Preis bei 100.000 €) stecken. Vielleicht will ich stattdessen Adresse 5 verschenken, als der Preis bei 50.000 € stand.

Oder verstehe ich da was falsch, weil ja 1 BTC immer 1 BTC ist?

Bei Verkäufen und Steuer müsste das doch relevant werden?!

Denke ich auch :sweat_smile:

Ich habe, wie gesagt, jeden einzelnen Kauf in EXCEL notiert sowie DCA am Monatsende gebündelt in EXCEL zusammen gefasst. Aber wenn ich auf meiner Coldwallet konsolidiert habe, habe ich daraus nicht extra den Durchschnittspreis neu berechnet.

Könnte das bei der späteren Preisfindung beim Verschenken/Vererben eines UTXOs irgendwie Probleme geben?

Du bist aus meiner Sicht verpflichtet alle deine Einkäufe mit Datum und Preis nachweisen zu können, wenn das Finanzamt danach fragt.

D.h. Du solltest bei jeder Konsolidierung wissen woher die Coins kamen und wie teuer sie waren.

Ist nur Hörensagen: FIFO ist Standard. Alles andere kann das Finanzamt genehmigen, muss es aber nicht, wenn es nicht will.

Edit: Gibt wohl laut KI ein Urteil, dass man auch Lifo und Coincontrol machen darf.

Der Durchschnittspreis ist bei FiFo irrelevant. Wenn du zwei UTXO (bzw. Käufe) mit unterschiedlichen Kaufpreis und Kaufdatum zusammenführst gilt FiFo auch für den neuen einen UTXO. Das heißt wenn Du im Juni 1000 Sats gekauft hast und im Juli 1000 Sats und die zu einem UTXO zusammenführst und dann später 1500 Sats verkaufst, musst du den Gewinn der ersten Sats und den Gewinn der 500 aus dem zweiten Kauf separat ausrechenen. Am besten, wie bereits erwähnt, mit einer entprechenden Datenbank.

Nein, denn du musst keinen Preis finden, sondern ausrechnen

Zum Verständnis:

Wenn ich die UTXOs nachweislich innerhalb der Haltefrist gekauft und ein Jahr gehalten habe, müsste ich doch erst mal gar keinen Preis berechnen, sondern könnte einfach zum tagesaktuellen Kurs verkaufen?

/edit:

Ja. Sorry, ging aus meinem post nicht eindeutig hervor.

was meinst Du mit innerhalb der Haltefrist gekauft hast? Meinst Du vor dem 1.1.2027?

Wenn ja, dann sehe ich es genauso wie Du.

ABER es ist noch nicht entschieden was am 1.1.2027 passiert!