Muss man Bitcoin auf externer Wallet dem FA melden?

Ok danke.
Aber ich les da jetzt auch nichts anderes als im oben verlinkten Steuer-Thread

Das Tracken seiner Wallet-Adressen kann natürlich zusätzlich hilfreich sein. Einem Finanzamt sollte aber die Dokumentation der Börsen und der Kontoauszüge reichen, um auf Richtigkeit zu überprüfen. Vorallem könnten sie mit den Daten theoretisch die Wallet-Adressen selbst herausfinden, wenn sie schlau genug wären/die benötigte Kapazität hätten…

Nicht-steuerrelevanten Vorgänge muss man nicht pauschal dem FA melden.

Die dazugehörigen Wallet-Adressen zu dokumentieren würde ich unter „sehr sauber dokumentieren“ einordnen.

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