Milliarden-Beben um Sachsens Bitcoin-Verkauf: Droht jetzt die komplette Rückzahlung?


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Was ich mir schon dachte:

Es handelte sich offenbar um einen “Notverkauf” in Strafverfahren beschlagnahmter Gegenstände, welcher etwa angeordnet werden darf, wenn ein nennenswerter Wertverlust der verwahrten Vermögenswerte zu befürchten ist. Schon bei dieser Voraussetzung hege ich meine Zweifel…

Für interessierte zum Nachlesen: https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\__111p.html

Ergänzung:
Nicht nur die im Artikel thematisierten Zinsen können zum Problem werden. Stellt das Gericht die Rechtswidrigkeit der Veräußerung fest und entgehen dem Berechtigten dadurch erhebliche Kursgewinne, könnte es richtig teuer werden.

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Während eines laufenden Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung, das sollte eigentlich jedweden Verkauf von beschlagnahmten Vermögenswerten verbieten. Bei einem Freispruch kann es ja nicht ernsthaft rechtlich vertretbar sein, den Berechtigten mit einem ggf. in der Zwischenzeit hyperinflationierten Fiat-Surrogat abzuspeisen. Ich habe allerdings ernsthafte Zweifel, ob bei uns die Gewaltenteilung bzw. Unabhängigkeit der Judikative bei Summen in dieser Größenordnung noch funktioniert.

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:rofl:

Dann sollte Sachsen mal schnell wieder knapp 50 000 BTC kaufen. Nicht dass der Kurs bei $350k steht, und die Nasen DANN kaufen müssen… schätze das Land wäre dann pleite

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Ein bei Schaffung der ursprünglichen Vorschrift angedachtes Szenario war der Verderb beschlagnahmer Lebensmittel. In diesem und vergleichbaren Fällen wäre FIAT sicher wünschenswert. Im Falle von Bitcoin (zumal beim Tiefstand im Bärenmarkt) habe ich ernsthafte Zweifel. Und dann auch noch gegen den Willen des aktuell Berechtigten.

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Das wollte ich damit ausdrücken. Eine Schuldgeldwährung ist kein geeignetes Surrogat für einen beschlagnahmten Vermögenswert wie Bitcoin. Das gleiche gilt für Gold oder einen echten Picasso. Die Fehleinschätzung kommt vermutlich daher, weil deutsche Amtsmitarbeiter Bitcoin zwar steuerrechtlich als ein sonstiges Wirtschaftsgut, nicht aber als einen Vermögenswert ernst nehmen. Die Begründung der Anfälligkeit von BTC für starke Wertschwankungen ist eine komplett sachfremde Erwägung.

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Gegenfrage: wie ist dann bei Wertverlust beschlagnahmten Gutes zu verfahren?

Überzeichnet: Der Zoll, die Justiz beschlagnahmt einen Wagen japanischer Kirschen, für die bis zu 10€ pro Kirsche abzudrücken ist, darf sie aber weder normal, noch im Notverfahren veräussern?

Auch bei einer vorsorglichen Beschlagnahme muss der Verwahrer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt einhalten. Bei verderblichen, ansonsten legalen Gütern sind diese gem. der Intention des Gesetzgebers zu veräußern, bzw. es muss dem Betroffenen dazu die Möglichkeit eingeräumt werden. Das Vermögensgegenstände einen schwankenden Marktwert haben und der Betroffene zwischenzeitlich an der Veräußerung gehindert ist, bleibt indes in seiner Risikosphäre. Vorliegend ist es doch offensichtlich so, dass die Behörde hier die immensen zwischenzeitlichen Wertsteigerungen abschöpfen wollte und man nicht etwaige Rechte von Dritten im Auge hatte.

kann man so oder so sehen.
Dass die Behörden da blauäugig gehandelt haben, ist klar.

Bisher wurde argumentiert, dass unter Wert verkauft wurde, somit Vermögen verschleudert.

  • Was nun? -,
  • andererseits zumindest von staatlicher und Finanzbranche und deren „Expertise“ Bitcoin als wertloses Zeugs betrachtet wird. Somit der Schutzgedanke aus deren Sicht nicht völlig daneben war.
    Insofern war der Einwurf mit den Kirschen nicht völlig daneben - daher auch als Extrembeispiel betitelt.

Es davon abgesehen, war es Antwort auf Dich und deine Ausführungen

Was nun?
jedweden !!!. - und die Kirschen fallen auch unter den Begriff.

Staatsanwaltschaften sind nun mal keine Finanzexperten.

Wird so oder so noch länger Thema bleiben und einige Instanzen vor Gerichten beschäftigen.

Nachtrag, aber auch Blocktrainer sollte korrekt und vollständig melden:

Da Sachsens Justiz einen Wertverlust der Kryptowährung befürchtete, versilberte sie im Sommer 2024 den Bitcoin-Schatz. Bei der 24 Tage andauernden Transaktion erzielte der Freistaat rund 2,64 Milliarden Euro. Das Geld ruht seither auf einem Verwahrkonto der Bundesbank.“ Da Sachsens Justiz einen Wertverlust der Kryptowährung befürchtete, versilberte sie im Sommer 2024 den Bitcoin-Schatz. Bei der 24 Tage andauernden Transaktion erzielte der Freistaat rund 2,64 Milliarden Euro. Das Geld ruht seither auf einem Verwahrkonto der Bundesbank.“

Sachsen könnte also ggf. das Geld rausrücken, und sogar gegen die beteiligte Bank wegen Falschberautng vorgehen - somit insgesamt Schadfrei bleiben.

Veräußert wurden sie im Rahmen einer Notveräußerung zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli 2024 durch die Sächsische Zentralstelle zur Verwahrung und Verwertung von virtuellen Währungen bei der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gemeinsam mit dem Frankfurter Bankhaus Scheich Wertpapierspezialist AG und mit Unterstützung des BKA.

Klar ist aber schon jetzt: Sollte das Gericht entscheiden, dass der Erlös dem Freistaat nicht zusteht, müsste Sachsen keine Bitcoin am Markt zurückkaufen, gestritten wird über das Fiat-Geld, nicht über Coins.

Juristerei hat nichts mit Bauchgefühlen zu tun!

Dazu kommt, dass der Betroffene die Bitcoin selbst ausgehändigt hat - vermutlich in Absprache mit seinem Anwalt -, ihm daher auch klar sein musste, wie das dann gehandhabt werden könnte

erst dann ???

Ich könnte mich bucklig lachen, wenn nicht wieder mal der Steuerzahler für die nichthaftenden Politikidioten gerade stehen müsste.

Dieser „Kryptoguru“ Artikel ist kompletter Schwachsinn und vermutlich von einer KI zusammenfantasiert. Das stimmt hinten und vorne nicht. Mal wieder typisch… mein Tipp ist wirklich, solche Seiten zu meiden. Außer man wird gerne angelogen, dann viel Spaß.

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Ja stimmt. Eigentlich hätte ich schon stutzig werden müssen, dass diese Nachricht am Samstag erscheint. Es wäre sehr ungewöhnlich, wenn ein Gericht so eine Entscheidung am Wochenende getroffen hätte. Sorry für die Verbreitung dieser Ente und Asche auf mein Haupt.:see_no_evil_monkey:

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Naja laut Artikel hat das Gericht das ja angeblich schon am 25.. entschieden.

Es gibt aber keinerlei Quellen dafür und das Verfahren ging außerdem erst am 24. los und wird sich voraussichtlich über mehrere Wochen oder gar Monate ziehen. Außerdem wird in Leipzig verhandelt, nicht in Dresden.