MiCAR: wie kauft ihr Bitcoin ab sofort?

Das ist wirklich eine der krassesten Geschichten, die ich je gelesen habe :flushed:! Unser Staat, der immer noch von vielen verteidigt wird, ist ein Alptraum. Mir ist das spätestens seit der Corona Zeit, die ich nicht vergessen habe wie viele andere, sehr bewusst. Ich drücke dir dennoch die Daumen, dass du noch mal voll an deine Coins und dein Geld kommst.

4 „Gefällt mir“

Danke für deine Ausführung. Ich finde es absolut naiv eine Hausdurchsuchung oder dergleichen so abzutun… „Wie schlimm kann es schon sein“… Kann man sich nach den Ausführungen ja nun mal fragen ob man das noch so lustig findet wie manch ein Dummschwätzer hier, der wohl noch nie Kontakt mit dem Rechtssystem hatte, abgesehen vielleicht von einem Knöllchen oder sonst was.

Frohes Neues und weiterhin viel Erfolg (und Kraft).

3 „Gefällt mir“

Habe diese Geschichte mit Schrecken gelesen, weil sie einige meiner Annahmen und Befürchtungen bestätigt. Tut mir echt leid, was dir da passiert (ist) und ich wünsche dir viel Kraft, das weiterhin duchzustehen.

Trotzdem ein frohes Neues!

2 „Gefällt mir“

Danke. Es ist eine der eindrücklichsten Episoden der Demonstration der Rechtstaatlichkeit und Bürokratie für die ich sehr dankbar bin. Kurzum im Strafrecht reicht in der gelebten Praxis schon ein leiser Anfangsverdacht gegen dich, auch wenn die Gesetzgebung theoretisch weitere Schranken kennt, die kannst du aber alleine kaum ohne sachkundigen Anwalt wahrnehmen.

Nun gut das Leben ist (k)ein also nicht immer ein Wunschkonzert. Die Zeit wird’s zeigen, ob es noch eine Untätigkeitsklage oder Verpflichtungsklage gegen die FIU braucht. Denn 2 Jahre auf meine Kohle nach Einstellung des Verfahrens in Q3/24 werde ich sicher nicht warten und zusehen.

Interessante Kommentare zum Dunstkreis Strafrecht, Anfangsverdacht und Beweiswürdigung

Prof. Dr. Jens Bülte: Reform des § 261 StGB: Vermeintlich effektive Abschöpfung statt Rechtsstaatlichkeit

Am 18. März 2021 ist das Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche in Kraft getreten. § 261 StGB wurde neu gefasst, der Tatbestand durch die Kombination von All-Crime-Ansatz und Leichtfertigkeitsstrafbarkeit entgrenzt und allein auf seine Eignung als effektives Mittel zur Abschöpfung nach § 76a Abs. 4 StGB ausgerichtet. Im Interesse der Effektivität wurden Verhältnismäßigkeit und Rechtsstaatlichkeit als hinderlicher Ballast über Bord geworfen. Die negativen Effekte dieser Zweckentfremdung des Strafrechts liegen auf der Hand, die positiven Folgen sind zumindest überschaubar. Zweifellos fest steht wohl nur, dass Mängel bei der Geldwäschecompliance in Zukunft für viele Unternehmen existenzbedrohend werden können.
https://www.jura.uni-mannheim.de/media/Lehrstuehle/jura/Buelte/Dokumente/Veroeffentlichungen/GWuR_1.21_Beitrag_Prof._Jens_Buelte.pdf.pdf

Zur Beweiswürdigung in Strafprozessen
https://www.jura.uni-wuerzburg.de/fileadmin/0200-llm-digitalization-law/2023/39-freiebeweiswuerdigung_2023.pdf

Wie hingegen die Praxis der Beweiswürdigung bisweilen aussehen kann, da gibt’s hier einen Eindruck
Jens Ferner on LinkedIn: #hacker #jülich #aachen #mysql #köln #cybercrime

2 „Gefällt mir“

Was mich hier echt zum nachdenken bringt ist die zentrale Frage rund um die fungibilität von bitcoin. Offenbar ist die gepriesene Transparenz im vergleich zu Bargeld hier ein künstlich herbeigeführtes Hindernis, ganz einfach weil „der Weg des Geldes“ im Bereich AML und Verbrechensbekämpfung einer der zentralen Anahltspunkte für Behörden und Banken sind. Wenn das nicht eindeutig sauber ist, wird man immer Probleme haben. Ziemlich ungut.

Wenn man p2p bitcoin kauft sollte man dies daher auch ausschließlich p2p weiter verwenden. Ansonsten läuft man als Gefahr Opfer behördlicher Schikanen und finanzieller Einbußen zu werden.

Danke für deinen Erfahrungsbericht - einfach Schrecklich!!

Für mich ist bitcoin deshalb nicht weniger wert, aber man muss sich darauf einstellen und richtig handeln….

2 „Gefällt mir“

Echt schade so etwas zu lesen :frowning: In diesem Fall sind P2P Transaktionen ab jetzt wohl eher risiko behaftet, weil man die Herkunft der BTC/Sats nur als Kauf von einer P2P Börse nachweisen kann ? Und nicht wirklich woher sie der Verkäufer selbst hat.

Kaufvertrag aufsetzen. Fertig.

Nun wenn du btc von nem Goldhändler kaufst, erhältst du dafür eine Rechnung/Beleg. Das hat Frank aber nicht geholfen…. Die troubles hatte er trotzdem.

Ein Vertrag hilft dir nicht wenn deine Coins eine schlechte Reputation haben, was ja schon irre klingt, das ist aber so wie es aussieht unsere Realität!

1 „Gefällt mir“

Auf jeden Fall solltest du die Belege gut, sehr gut, ausgezeichnet sichern, um dich bei Strafvorwürfen mit Belegen wehren zu können. Den Ärger drum herum erspart dir das nicht, sondern nur davor strafrechtlich belangt zu werden (§ 261 StGB - Geldwäsche - dejure.org)

Im rechtlichen Kontext relevant sind auch die Punkte für Anwälte aus dem §261 StGB. In genügend Fällen dürfen Strafverteidiger nämlich von dir keine Kohle mehr annehmen, könnte diese doch ebenso aus den dir vorgeworfenen dubiosen Machenschaften stammen. Daher immer andere haben, die die Kohle für dich auslegen könnten, einander helfen oder eine Rechtschutzversicherung mit Strafrechtschutz haben, da käme die Kohle notfalls von der Versicherung (Was aber auch kaum stimmt, denn Strafrechtsanwälte fordern so gut wie immer Vorkasse und wollen nur mit dem Mandanten abrechnen und nicht mit der Versicherung). Es wird beliebig eklig und umständlich.

1 „Gefällt mir“

Unbedingt und bitte unter Nennung der BTC Herkunfts wie Empfangsadresse und TXID und der Zusicherung, dass die BTC frei von Rechten Dritter sind und durch den Verkäufer auf legalem Wege mit klarer Mittelherkunft erworben.

Wenn ihr den Fängen der Behörden seid, dann stellt euch drauf ein, dass ihr denen Bitcoin wie nem Dreijährigen erklären und die Sachen darlegen müsst. Ihr wisst sonst nicht zu welcher Überzeugung ein Staatsanwalt oder Richter gelangen wird. Mein Anwalt meinte: „Mach eine Bravo-Lovestory mit Belegbildern und erklärenden Texten“

2 „Gefällt mir“

du hast einen unfassbaren leidensweg hinter dir und es ist schon wirklich skandalös. was mich daran wirklich schockiert ist, daß die leute, die dich schikanieren, offensichtlich kein wissen über das zu haben scheinen, was sie da wirklich tun und worum es geht.

1 „Gefällt mir“

Früher sagte man wie der Herr so das Gescherr.

Weißt du eventuell wann/ob Nachweispflichten für Bitcoin Käufe verjähren? Üblicherweise muss man Belege doch nur 25 Jahre aufheben oder?

Hab Mal bisschen Staub gewischt. Es gelten allgemeine Aufbewahrungspflichten von 5 Jahren.
Gem. § 14/15 GwG können Sie als Verpflichteter **vereinfachte oder verstärkte Sorgfaltspflichten erfüllen hier konnte ich aber keine Aufbewahrungsfristen finden.
Bin kein RA. Steuerberater oder so was.

Bei uns in der Firma entsorgen wir alles was älter als 10 Jahre ist. Allerdings haben wir nichts mit BTC zu tun.

Wir heben alles 25 Jahre auf und alles was drüber ist fliegt in den Schredder.
Edit. Rechnungen können nach 10 Jahren weg aber aus Sicherheitsgründen und naja… Lassen wir alles 25 Jahre.

Du bist kein im Sinne des GWG Verpflichteter (Verpflichteteneigenschaft, § 2 Abs. 1 Nr. 10 GwG). So wie ich es laienhaft weiß, besteht keinerlei Belegpflicht für Privatpersonen bei Krypto. Das ändert nichts daran, dass du zu deiner Entlastung für den Fall der Fälle doch besser Aufzeichnungen führst.

Das ist natürlich soweit klar. Es muss aber Fristen geben. Und für den Fall dass ich diese überschreite würde mich das geldwäschegesetz nicht weiter interessieren. Das würde mich natürlich entlasten.

Ich möchte noch sagen dass ich hier aufbewahrungspflichten und nachweispflichten ein bisschen vermischt habe. Das muss man natürlich trennen.

1 „Gefällt mir“

Habs gefunden: Wann verjährt Geldwäsche? Geldwäsche unterliegt der Verjährung nach § 78 StGB. Die Verjährungsfrist für Geldwäsche, § 261 StGB, beträgt 5 Jahre, bei einem besonders schweren Fall der Geldwäsche beträgt diese sogar 10 Jahre.04.12.2023

Achtung: immer noch kein Steuerberater oder so.

1 „Gefällt mir“