Neuer, großartiger Artikel der deutschen Medienlandschaft
Notveräußerung - Sachsen verkauft beschlagnahmte Bitcoins und sichert knapp 2,64 Milliarden Euro
Noch nie wurde soviel Geld von sichergestellten Vermögenswerten durch eine Notveräußerung erzielt. Im Januar haben Ermittler aus Sachsen sogenannte Bitcoin im Wert von damals zwei Milliarden Euro sichergestellt.
Diese „sogenannten“ Bitcoin, welche die Leserschaft bestimmt zum ersten Mal hören.
Mittlerweile ist der Wert deutlich gestiegen.
Ohje!
Nun wurden alle beschlagnahmten Bitcoin in Euro umgewandelt.
Aber Respekt an den Schreiberling an der Stelle für die, trotz im Duden falschstehende Plural-Schreibweise von Bitcoin und nicht Bitcoin“s“!
Schade nur das die pluralistische Entscheidungsgewalt bei Spontanverkäufen im sächsischen Regierungsapparat einen ja anscheinend leider keinen so großen Stellenwert hat.
Bei Notveräußerung geht es den Behörden nicht darum, so hohe Erlöse wie möglich zu erzielen.
Hä? Und warum dann „Notveräußerung“? Wurde SHA256 dann nun doch endlich geknackt oder steht uns ein Sonnensturm epischen Ausmaßes bevor? Da wissen sicherlich Uli und Ulrike mehr zu, als die Allgemeinheit.
Die Notverkauf von fast 50.000 Bitcoin im Strafverfahren gegen den ehemaligen Betreiber der illegalen Streamingplattform „movie2k.to“ ist abgeschlossen. Damit hat das Land Sachsen rund 2,639 Milliarden Euro vorläufig gesichert, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte. Es sei ein bundesweit einmaliger Vorgang: Noch nie wurde soviel Geld von sichergestellten Vermögenswerten durch eine Notveräußerung erzielt.
Ja Mensch, hat Sachsen ein Glück!
Den Angaben zufolge, erfolgte die „marktschonende Veräußerung“ in Zusammenarbeit mit einer spezialisierten sowie regulierten deutschen Wertpapierhandelsbank in Frankfurt und mit Unterstützung des Bundeskriminalamtes zwischen dem 19. Juni und dem 12. Juli 2024.
„Marktschonend“! Das nächste Mal ruft ihr bei solch einem Verkauf mich an, ok? Ich verkauf euch die Bitcoin mal eben am Handy über ein OTC Desk noch ein wenig „marktschonender“. Dann bleibt sicherlich noch a bissl was übrig für ein neues Rathaus.
Um einen drastischen Wertverlust zu vermeiden, hatte die Generalstaatsanwaltschaft Dresden die sogenannte „Notveräußerung“ angeordnet.
Martin Uebele - Bester Mann
Nun stellt sich heraus: Das Gegenteil war der Fall. Der Wert der Kryptowährung ist sogar gestiegen.
Häh? Aber warum das denn jetzt? War das Teleskop nur beschlagen und doch keine Sonneneruption?
Die Notveräußerung ist in Paragraph 111p der Strafprozessordnung geregelt. Demnach kann ein Gegenstand, der beschlagnahmt oder gepfändet worden ist, veräußert werden, wenn sein Verderb oder ein erheblicher Wertverlust droht (etwa zehn Prozent oder mehr) bzw. seine Aufbewahrung, Pflege oder Erhaltung mit erheblichen Kosten oder Schwierigkeiten verbunden ist.
Achso deswegen! Das MHD war überschritten!
Wer bekommt den Milliardenbetrag?
Zunächst muss vor Gericht geklärt werden, ob es Ansprüche von Dritten gibt - wie beispielsweise Filmsschaffende, Filmverleiher oder seitens der Betrogenen. Doch erste Begehrlichkeiten wurden schon kurz nach Bekanntgabe des Verkaufserlöses publik.
Richtig so! Ein für Hollywood.
Doch erste Begehrlichkeiten wurden schon kurz nach Bekanntgabe des Verkaufserlöses publik.„Wir werben bereits heute dafür, mit dem Geld die Investitionsmittel für die Krankenhäuser aufstocken. Auch bei den Kita- und Schulgebäuden gibt es einen großen Sanierungsstau“, betont Linke-Fraktionschef Rico Gebhardt.
Ach Krankenhäuser und Kitas werden überbewertet! Von der nächsten Oscar Filmverleihung hat zumindest jeder etwas davon.
Der tagesaktuelle Wert der Bitcoin und sonstige nicht vorhersehbare kursbeeinflussende Umstände seien laut Generalstaatsanwaltschaft für die Entscheidung, ob und wann notveräußert werde, irrelevant. „Bei der schnellstmöglich vorzunehmenden Notveräußerung verbietet sich für eine Strafverfolgungsbehörde jede Kursspekulation und jegliches Abwarten auf steigende Kurswerte“, teilte die Behörde mit.
Und mal ernst jetzt… Warum dann das Paragraphengeplapper oben? Das ist doch ein offensichtlicher Widerspruch in sich!
Unser Generalstaatsanwalt mit seinen Mitarbeitenden und externen Fachleuten hat die außerordentliche Notveräußerung der Bitcoins in bisher nie dagewesenem Umfang professionell und erfolgreich vollzogen", sagte Justizministerin Katja Meier (Grüne). Dafür gebühre allen Beteiligten Dank und Anerkennung.
Ach Mist… nicht bis zum Ende durchgezogen… jetzt sind es doch wieder Bitcoin“s“. Aber was soll’s… dennoch ein schönes Schlusswort.