Lightning ATM Lizenzpflicht?

Hey,

wenn ich ein selbst gebautes Lightning ATM an einer Rezeption/Kiosk o.ä. aufstelle, benötige ich dann eine BaFin Lizenz? Ab wann wäre das Lizenz pflichtig? Also es soll nur zu Demonstrationszwecken dienen ggf. kannst dann mit den Sats noch nen Eis kaufen oder so :wink:

Jemand Erfahrung?

Das dürfte von Land zu Land unterschiedlich sein.

Also in Deutschland ist es ziemlich klar, du brauchst eine BaFin Lizenz für einen Bitcoin ATM!

Frage, fällt ein Lightning ATM auch darunter? Ich vermute wenn das nicht Gewerblich gemacht wird ist es kein Problem aber genaueres konnte ich nicht finden deswegen meine frage hier :wink:

Richtig.
Bitcoin sind Kryptowerte und gelten damit als Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 Nr. 10 Kreditwesengesetz (KWG). Wenn du gewerblich auftrittst, betreibst du erlaubnispflichtige Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen. Die Frage dreht sich also um Stichwort „Gewerbsmäßigkeit“. Bspw. wäre ohne Gewinnerzielungsabsicht keine Gewerbsmäßigkeit gegeben. Also wenn du den Lightning ATM aufstellst, ohne dafür eine Gebühr zu nehmen, bist du sicher.

Selbst wenn du eine Gebühr nimmst, dürften die Einnahmen so gering sein, dass über die Gewerbsmäßigkeit gestritten werden könnte.

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Ja danke dir für den schnellen abriss :slight_smile:

Ist es aber nicht dann auch gewerblich, wenn ich es innerhalb eines Gewerberaumes aufstelle? Oder zählt hier wirklich nur die Gewinnabsicht? Ziel ist es eigentlich einen ATM aufzustellen und daneben einen Spiralautomaten, wo dann mit den Sats Snacks usw. gekauft werden können.
Alles ohne Gewinnabsicht, es soll nur die Kosten decken und ein teil der Einnahmen möchte ich an BFF oder andere Projekte spenden.

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Dann kann man das als Werbung bezeichnen, das ist dann Gewerblich.

Wa? Für was mache ich denn Werbung?

Tja das ist die Frage…

Vielleicht solltest du vielleicht nochmal klar darlegen was du eigentlich aufbauen und anbieten möchtest.

  • Ein „Werbeschild“ in Form eines Automaten für BTC/Lightning?
  • Einen einsatzfähigen ATM wo man FIAT/Krypto tauschen kann?
  • Ein Zahlungsteminal, wo man deine Kioskverkäufe mit BTC bezahlen kann?

Das ist ein elementarer Unterschied, würde ich sagen.

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Also eigentlich habe ich das oben schon erläutert. Ich fasse es hier aber noch einmal zusammen.

Übergeordnet geht es um Onboarding/Education nicht um Gewinn o.ä. das wird dann auch so beworben. Also kein Stupides hier deine Bitcoin und da kannst du sie direkt wieder ausgeben.

  • Lightning ATM (Selbstbau) ohne Gebühr vermutlich mit LnBits oder BTCPayserver
  • Spiral/Snackautomat mit diversen nachhaltigen Produkten (kein scheiß)
  • Verkauf ohne Gewinnabsicht, also nur kostendeckend, kleine Gebühr soll an BFF gehen (ggf. auch auf freiwilliger Basis).

Es soll ein Projekt werden, wo du als Nutzer begleitet wirst, eine art Lightning Education Rally. Wichtig ist auch zu erwähnen, dass ich das in einem soziokulturellen Zentrum aufstelle, wo ein Teil der Organisation ein Verein ist und ein anderer eine GmbH. Wo ich das am Ende unterordne, kann ich gerade nicht sagen, aber vermutlich eher im Verein.

Letztendlich scheint das ja aber alles nicht ganz klar zu sein und ich werde wohl ohne rechtliche Beratung nicht weiter kommen.

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Wenn du etwas in deinem Laden aufstellst und das ist Gratis macht das für dein Geschäft Werbung. So oder so, alles was in deinem laden ist ist Gewerblich.

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Ok. Verstehe jetzt was du meinst!

Es ist aber kein normaler laden daher werde ich das rechtlich abklären. Aber hat mir trotzdem geholfen hier :wink:

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Hier werden eine ganze Menge Dinge durcheinander geworfen! :warning:

Es geht hier darum, ob die angebotenen Finanzdienstleistungen (a) gewerbsmäßig betrieben werden oder (b) in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Es geht nicht um die generelle Gewerbsmäßigkeit.

Solche Geschäfte werden dann gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Auf nichts anderes kommt es an.

Gewinnerzielungsabsicht liegt auch dann vor, wenn diese nur ein Nebenzweck ist. Daher hier genau aufpassen. Bite die Sats einfach kostenlos an und setz die Preise für den Automaten einfach entsprechend höher an. Dann solltest du dir deswegen keine weiteren Gedanken machen müssen.

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Ja ich werde das beim nächsten Plenum mitnehmen was hier geschrieben wurde.

Eine abschließende frage du meinst ich soll die Sats kostenlos anbieten? Meinst du damit ohne eine Gebühr? Oder halt einfach keinen ATM? :smiley:

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Haha ich meinte ohne Preisaufschlag, nicht verschenken :joy:

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