zum Thema Steuern hatte ich hier im Forum die Antwort gefunden (siehe unten), dass Staking mit coins, wo die Haltefrist abgelaufen ist, steuerfrei ist…
Gilt das dann auch fürs Lending?
Hier der Forumsbeitrag:
Nachtrag (12.02.2021)
Zum Thema Staking gab es im Interview von Bitcoin2Go und Winheller eine sehr interessante Aussage des Steuer-Experten: Wenn Du einen Coin 1 Jahr gehalten hast und Du ihn dann zum Staking benutzt, gibt es keine neue Haltefrist für den Coin.
Seine Aussage (Zitat): „Wenn der Coin steuerfrei war, wird er nicht wieder steuerpflichtig.“
Damit wäre der STAKE steuerfrei und lediglich die Rewards („neuen“ Coins) würden einer Haltefrist unterliegen.
Warum ich mir nicht so sicher bin mit der Gleichbehandlung Lending zu Staking: Beim Staking behält man ja die gleichen = selben Coins… beim Lending gebe ich die Coins weg und erhalte zwar die selbe Menge plus Zinsen, aber technisch gesehen andere zurück…
Wenn man jetzt statt Coins Briefmarken nehmen würde, könnte das FA also sagen, die ursprünglichen Briefmarken sind nicht mehr da, auch wenn die zurückerhaltenen dieselbe Marke ist…
Für mich ist das ein völlig anderer (technischer) Vorgang. Ob’s dann dadurch auch anders besteuert werden muss…keine Ahnung.
Aber Lending ist (soweit ich das mitbekommen habe) eh nicht so beliebt wie Staking. Deshalb gibt’s von den Stb. so wenige Statements dazu…im Vergleich zu Staking.
Also: Der Gang zum Steuerberater ist unumgänglich oder man lässt es sein.