Kryptokauf und Verwahrung für Dritte

Guten Abend,

ich habe in 2021 Bitcoin für meinen Vater gekauft und seitdem auf einer Wallet verwahrt. Leider habe ich mich dummerweise nie mit der rechtlichen Situation auseinander gesetzt. Kann ich für meinen Vater jetzt einfach eine Wallet auf einer Börse erstellen und die Coins dahin senden, sodass er die selbst verkauft? Oder gibt es da rechtliche Bedenken?

Da gibt es eine ganz klare rechtliche Stellung von der BaFin dazu. Für Familienmitglieder geht die Verwahrung soweit in Ordnung, ich suche dir die Stelle raus.

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Moment.

Fragen dazu.

Auf was für einer Wallet hast du die bitcoin? Hardware odrr software?

Hast du die bitcoin mit kyc, mit deinem Namen gekauft?

Dann gehören sie rechtlich dir. Klar hast du sie gedanklich für den Vater gekauft aber es wären rechtlich deine.

Und wenn es um den Verkauf geht… warum verkaufst du die nicht und gibst das Geld deinem Vater? Wenn du die coins nie bewegt hast, sind sie jetzt steuerfrei.

Wenn die jetzt aber auf eine Adresse einer anderen Person gehen, startet die steuerfreiheit erst wieder in 1 Jahr.

*keine Steuerberatung

Du hast sie damals selber gekauft und anschließend danach direkt an ihn verkauft und für ihn verwahrt.

Mach es nicht unnötig kompliziert.

Über Bitpanda gekauft und dann auf eine Hardware-Wallet geschoben - seitdem nicht verkauft. Theoretisch würde ich ihm das Geld dann so geben, jedoch liegen wir über dem Schenkungsbetrag von 20k.

Du machst einen Kaufvertrag zurück datiert. Ausdrucken unterschreiben :writing_hand: fertig.

Du hast doch mit seinem Geld gekauft?

Er hat mir das Geld damals überwiesen und ich habe dann die Coins über mein Konto gekauft.

Ok dann würde die Steuerfrist von vorne beginnen.

Es gibt natürlich (legale) Wege, das zu lösen. Eventuel benötigt dein Vater ein Darlehen von dir. Eventuell gibt es nocht mehr enge Familienmitglieder.

Wenn das größere Summen sind, Steuerberater fragen.

Alternativ: 20k schenken, Rest an eine wallet die ihm gehört, 366Tage warten und eventuell nochmal deutlich mehr steuerfrei auscashen.

Das hängt von eurer persönlichen Situation ab.

Als bitcoiner würde ich natürlich weiter halten, aber das passt vllt nicht zu eurer Situation.

Wieso beginnt die Steuerfrist von vorne? Entscheidend ist doch das Kauf- und Verkaufsdatum, nicht das Transfersdatum?

Wenn er einen btc heute erhält, der nicht nachweislich von seiner wallet kommt, kann er nicht sofort steuerfrei verkaufen.

Dann hätte sich die ursprüngliche Frage ja erledigt.

Wenn du von deiner auf eine andere wallet von dir schickst, ist es etwas anderes.

Wenn du über die reine Einrichtung einer wallet sprichst, wirds natürlich schwer, auf einer Plattform für jemand anderen ein Konto zu eröffnen. Das müsste er selbst machen oder dir Vollmachten geben.

Viele machen es hier kompliziert.

Du machst einen rückdatierten Kaufvertrag, den Geldeingang für den Kaufpreis kannst du sogar per Kontoauszug inkl. Datum nachweisen.

Dein Vater macht einen Account bei der Börse auf und verkauft den Coin.

Herkunft des Coins ist nachgewiesen. Haltefrist auch nachgewiesen, wenn das Finanzamt nach 10 Jahren nachfragt. Papa muss übrigens keine Steuererklärung machen.

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Wie will man das denn Nachweisen?

Er kann ja keinen Kauf in seinem Namen nachweisen.

Und noch zu bedenken, was glaubt ihr was passiert, wenn er versucht auszucashen. Wird sehr wahrscheinlich gefreezed erstmal. Sollte das klappen, wird die Empfängerbank anfangen, Fragen zu stellen.

Das würde ich persönlich so nicht riskieren.

Wenn verkauft werden soll, selbst machen und dann Wege finden.

Kannst du mir bitte aufzeigen, was an meiner Lösung nicht sauber sein soll. Ich bin ehrlich daran interessiert, da ich heute für einen nahen Verwandten verkauft habe, der technisch nicht in der Lage war, das selber zu verwahren.

Die Coins habe ich 2021 gekauft und heute verkauft. Die Börse Kraken wollte selbstverständlich keine Nachweise.

@Testuser8000 selbstverständlich musst du das gut für die Bank deines Vaters und die Börse vorbereiten, da es um hohe Summen geht.

In der Situation würde ich ja dann sagen, dass er sie von mir gekauft hat und ich diese für ihn verwahrt habe?

Ok aber das kannst du nicht nachweisen. Etwas sagen reicht dem Finanzamt nicht :).

Leute, macht wie ihr denkt. Ich habe ein paar Anregungen gegeben.

Du hast doch den Kontoauszug auf dem die Überweisung einging? Dann kann man doch das Rechtsgeschäft nachvollziehen?

Ich würde alles schon einmal für alle Fälle sauber vorbereiten. Sachverhalt aufschreiben,
Kontoauszug als PDF, Geld Eingang farblich markieren. Somit kann der Sachverhalt schnell geprüft werden. Ansonsten sehe ich die Gefahr, dass es sehr lange dauern kann, weil es mehrfach Rückfragen gibt und ein Ping Pong :ping_pong: entsteht. Die Unterlagen erstellst du einmal und kannst sie bei Nachfrage drei Parteien vorlegen. Bank, Börse, Finanzamt. Im besten Fall musst du niemandem etwas beweisen…

Ich habe das ganze nochmal anwaltlich gegen prüfen lassen. Kurze Rückinfo: Es wurde mir empfohlen für meinen Vater eine neue Wallet zu erstellen und die Coins dann dorthin zu transferieren und zu verkaufen. Ich habe somit lediglich die Verwahrung übernommen.

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Was dann aber auch bedeutet, das dein Vater sie durch die eigenen Wallet selbst erst wieder nach einem Jahr Haltefrist steuerfrei verkaufen darf.