Kryptocoins an wallet senden, Haltefrist

Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Letztes und dieses Jahr über habe ich immer mal wieder etwas BTC und ETH gekauft. Manches davon ist also schon steuerfrei, manches nicht. Das ganze habe ich allerdings weiterhin auf einer Börse liegen, Binance.
Nun habe ich einen Ledger bekommen. Wenn ich jeweils den GESAMTEN bestand an ETH und BTC in einer Transaktion rüberschiebe, auf die Cold Wallet, versaue ich mir dadurch irgendwelche haltefristen? Oder gelten die Anschaffungsdaten auf der Cold Wallet dann identisch zur Börse? Oder wird durch irgendein FiFo Prinzip etwas durcheinander gebracht?

Vielen Dank
Benny

Hallo Benny

Nein, denn das Verschieben auf die Cold Wallet stellt keinen steuerlichen Vorgang dar. Das ist nur ein anderer Verwahr-Ort. Die Haltefrist gilt ab Kaufdatum. Die läuft also für deine Coins die noch nicht steuerfrei sind, ganz normal weiter.

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Was @Alter_Knabe schreibt, ist richtig. Du darfst ja auch dein Gold von einem Tresor in einen anderen packen, dadurch wird deine Haltefrist von 1 Jahr bis zum steuerfreien Veräußern ja auch nicht zurückgesetzt.

Du solltest nur die Keys von diesem Ledger nicht löschen. Auch nicht, wenn du ihn mal zurücksetzt oder eine andere Hardware-Wallet nutzt. So kannst du immer beweisen, dass es auch deine Adressen waren.

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Danke euch :slight_smile: