Krypto-Verkauf und Sozialabgaben

Richtig.

Genau.

Auch nicht. Das ist ja keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit.

Dein Gewinn wird als Einnahme gezählt und dementsprechend mit Deiner Einkommensteuer belegt. (Höhe abhängig von Deinem Einkommen → progressiver Steuersatz)

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