Krypto Steuer

Bitte nutze die :magnifying_glass_tilted_left: Suchfunktion bevor du eine Frage stellst!

Wie ist das jetzt bin ich eigentlich nachweispflichtig auch wenn ich nicht steuerpflichtig war? Das heißt wenn ich Bitcoin immer mehr als ein Jahr halte, muss ich dann trotzdem noch irgendwelche Nachweise bringen oder kann ich warten bis die mich finden und die müssen mir nachweisen dass ich steuerpflichtig war?

Wenn das FA nix von dir will, warum willst du „irgendwelche Nachweise“ vorlegen ? :roll_eyes:

Will ich doch gar nicht! Das war ja genau meine Frage ob ich das muss. Ich denke ich muss gar nichts nachweisen die müssten mir was beweisen. Aber andere Leute sehen das genau umgekehrt und sagen im Steuerrecht ist jeder immer nachweispflichtig und man muss nachweisen können dass man die Coins länger als ein Jahr gehalten hat. Und das war ja genau meine Frage wie es jetzt ist

Müssen musst du nix !

Wie gesagt, musst du die Nachweisen nur vorlegen, wenn sich das FA diesbezüglich bei dir meldet. :wink:

Ja das ist schon klar erst wenn die sich melden. Aber wenn Sie sich melden ist die Frage muss ich nachweisen können wann wo wie ich den Bitcoin gekauft und verkauft habe oder erst wenn Steuerpflicht besteht? Muss ich beweisen dass ich mehr als ein Jahr gehalten habe oder müssen die mir nachweisen dass Steuerpflicht besteht

Wenn sich das FA diesbezüglich bei Dir meldet, musst du in der Lage sein alle Angaben detailliert machen zu können. Also ja, wo, wie, wann, wieviel!
Ob du dann steuerfrei bist, entscheidet das FA.
(Anfragen seitens FA könnten bis 10 Jahre danach kommen)

Ohne Anfrage seitens FA Du musst Du vorab nichts angeben, solange Du deinerseits sicher steuerfrei bist.

Also, vollständige, lückenlose Dokumentation ist unvermeitbar!

Du kommst um eine saubere Dokumentation nicht herum. @danjan hat das schon richtig beschrieben.

Die Basis hierfür ist sogar von den Finanzbehörden niedergeschrieben. Siehe Randnote 100ff im BMF Schreiben.

Heb einfach alle Dokumente über die Anschaffungen deiner Bitcoin gut auf, dann kann nicht viel passieten (Kontoauszüge, Abrechnungen, CSV…)

Es ist doch egal, was das Finanzamt heute kann oder darf oder macht.

Es kann sein, dass das Amt irgendwann Unterlagen will, vielleicht sogar weil die Haltefrist nachträglich abgeschafft wurde. Es kann sein, dass die Börse oder Bank mal einen Mittelherkunftsnachweis von dir will.

Kannst du das dann nicht liefern, sitzt du immer am kürzeren Hebel und hast ein Problem.

Wenn du Bitcoin länger als 1 Jahr hälst, ist der Verkauf normalerweise steuerfrei. Aber du solltest trotzdem Nachweise haben, falls das Finanzamt fragt. Also nicht unbedingt aktiv melden, aber aufbewahren: Kaufdatum, Verkaufsdatum, Beträge, Börsen-/Wallet-Nachweise

nicht „sollst“, sondern du musst!
Bisher empfohlen privat 6 Jahre, jetzt „muss“ 8 bis 10 Jahre.
Siehe letztes Schreiben der Finanzverwaltung (von vergangenem Jahr)

Man muss hier zwei Dinge ganz klar trennen: Die Mitwirkungspflicht (also dass du mitmachen musst, wenn das Finanzamt nachfragt) und die Beweislast (wer am Ende doof dasteht, wenn sich was nicht mehr genau klären lässt). Die gute Nachricht: Solange du deine Coins nur kaufst und hältst, passiert steuerlich überhaupt nichts. Wo kein Verkauf stattfindet, musst du logischerweise auch nichts erklären oder beweisen. Spannend wird es erst, wenn du verkaufst und sagst: „Hey, das war steuerfrei, weil ich über ein Jahr gehalten habe!“ Da diese Steuerfreiheit ein klarer Vorteil für dich ist, bist nämlich DU in der Beweispflicht und nicht das Finanzamt. Das Amt muss nur Dinge beweisen, die deine Steuern erhöhen. Wenn du dein ursprüngliches Kaufdatum beim Verkauf nicht mehr belegen kannst, darf das Finanzamt den Gewinn einfach schätzen. Das ist halt das Problem. Und gaub mir, das fällt meistens zu deinen Ungunsten aus ;-)

Noch kurz zu der „8 bis 10 Jahre“ Diskussion hier im Thread: Als Privatperson hast du zwar nicht diese strikte gesetzliche Aufbewahrungspflicht für Belege wie ein Unternehmen, aber weil du im Zweifelsfall beweisen musst, dass die Haltefrist durch war, brauchst du die Belege faktisch trotzdem. Daher raten auch alle dazu, alles sicher aufzuheben. Zumal das BMF letztes Jahr im März 2025 in einem Schreiben noch mal extra betont hat, dass bei Krypto ohnehin eine erhöhte Mitwirkungspflicht bei der Dokumentation gilt. Du kannst dich also nicht einfach zurücklehnen und sagen „Beweist mir erstmal was“, sondern solltest deine Käufe am besten sauber tracken und die CSVs unbedingt sichern. Dann solltest du auf jeden Fall auf der sicheren Seite sein.

Vorsicht. Es kann durchaus auch ohne Verkauf zu Rückfragen kommen. Wahrscheinlich ist das nicht, da bin ich schon bei dir, aber es ist möglich. Gerade wenn Dein Stack irgendwann sehr wertvoll ist.

Das Amt kennt ja seit DAC8 deine Adresse und könnte z.B. hinter einer Konsolidierung auf eine neue Adresse einen P2P Verkauf vermuten und nachfragen, was du denn mit deinen Bitcoin gemacht hast.

Nochmal, ich halte das nicht für sehr wahrscheinlich, aber bei allem was die Regierung gerade treibt, würde es mich nicht wundern. Ich kenne einen Immobilienbesitzer, der vom Finanzamt angeschrieben wurde, was er denn mit seiner Immobilie macht, ob er sie vermietet oder andere Einkünfte daraus bezieht, ohne dass er die Immobilie verkauft hätte oder jemals etwas beim Amt angegeben hat.

Ich würde deswegen immer mit Fragen nach Beweisen rechnen.

Kurz und klar. Keine Erklärung, da nichts zu erklären. Dennoch alles dokumentieren. Ich habe eine Schenkung von Bitcoin an meine Kinder gemacht. Und die haben mir tatsächlich eine Kontrollmitteilung geschickt. Ich sollte Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber und tatsächlich angefallene Betreuungskosten von 2016-2019 erklären. Drei Steuerbescheide wurden aufgehoben und korrigiert. Die Nachzahlung war nicht hoch aber selbstverständlich schuldest dem Finanzamt dann auch die Zinsen :- der letzten 10 Jahre.

auch Schenkungen sind dem Fiskus zu melden und ggf. zu versteuern.
Melden muss der Schenker und der Beschenkte, jeweils innerhalb eines Vierteljahres.
Ein Hintergrund neben der Schenkungssteuer ist die Zusammenfassung von weiteren Schenkungen und ggf. Erbschaft im 10jahres- Zeitraum.

Offenbar war die Schenkung kein Pipikram

War kein Pipikram und wurde selbstverständlich gemeldet. Das geschah Anfang des Jahres im der Hoffnung auf Bestandsschutz bezüglich der Coins. Hätte ich mir eigentlich auch sparen können, es kommt dann eh wie es kommt.

Ich habe das Schreiben ziemlich vage gelassen und keine BTC Adressen angegeben und niemand hat sich beschwert. Das würde ich jedem Schenker ebenfalls empfehlen, solange noch kein offizielles Formular dafür existiert…

aber andererseits an die Fußstapfentheorie denken, Anschaffungszeitpunkt und -Kosten wandern mit …

Bleibt vielleicht nützlich

Guter Hinweis. Stimmt absolut, Rückfragen können natürlich auch ohne echten Verkauf kommen, weil ein Transfer auf eine neue Adresse on-chain für das Amt erstmal exakt so aussieht wie ein P2P-Verkauf. Das ist dann genau dieser Fall von der Mitwirkungspflicht, den wir oben hatten. Das ist aber eben ein ganz konkretes Praxisbeispiel. Deshalb ist es wichtig, bei Umschichtungen zwischen den eigenen Wallets einfach kurz festzuhalten, dass beide Adressen einem selbst gehören. Wenn man das in seinen CSVs oder im Tracker sauber als internen Transfer dokumentiert hat, ist so eine nervige Rückfrage vom Finanzamt auch ganz schnell wieder erledigt. Danke fürs Ergänzen ;-)

noch was ist mir eingefallen: Nächstes Mal Kettenschenkung.
Sprich, schenke
Teil 1 den Kindern
Teil 2 deiner Gattin oder sonst wem,
Dieser Beschenkte schenkt an deine Kinder weiter.
Schont die Freibeträge