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Wie ist das jetzt bin ich eigentlich nachweispflichtig auch wenn ich nicht steuerpflichtig war? Das heißt wenn ich Bitcoin immer mehr als ein Jahr halte, muss ich dann trotzdem noch irgendwelche Nachweise bringen oder kann ich warten bis die mich finden und die müssen mir nachweisen dass ich steuerpflichtig war?
Will ich doch gar nicht! Das war ja genau meine Frage ob ich das muss. Ich denke ich muss gar nichts nachweisen die müssten mir was beweisen. Aber andere Leute sehen das genau umgekehrt und sagen im Steuerrecht ist jeder immer nachweispflichtig und man muss nachweisen können dass man die Coins länger als ein Jahr gehalten hat. Und das war ja genau meine Frage wie es jetzt ist
Ja das ist schon klar erst wenn die sich melden. Aber wenn Sie sich melden ist die Frage muss ich nachweisen können wann wo wie ich den Bitcoin gekauft und verkauft habe oder erst wenn Steuerpflicht besteht? Muss ich beweisen dass ich mehr als ein Jahr gehalten habe oder müssen die mir nachweisen dass Steuerpflicht besteht
Wenn sich das FA diesbezüglich bei Dir meldet, musst du in der Lage sein alle Angaben detailliert machen zu können. Also ja, wo, wie, wann, wieviel!
Ob du dann steuerfrei bist, entscheidet das FA.
(Anfragen seitens FA könnten bis 10 Jahre danach kommen)
Ohne Anfrage seitens FA Du musst Du vorab nichts angeben, solange Du deinerseits sicher steuerfrei bist.
Also, vollständige, lückenlose Dokumentation ist unvermeitbar!
Heb einfach alle Dokumente über die Anschaffungen deiner Bitcoin gut auf, dann kann nicht viel passieten (Kontoauszüge, Abrechnungen, CSV…)
Es ist doch egal, was das Finanzamt heute kann oder darf oder macht.
Es kann sein, dass das Amt irgendwann Unterlagen will, vielleicht sogar weil die Haltefrist nachträglich abgeschafft wurde. Es kann sein, dass die Börse oder Bank mal einen Mittelherkunftsnachweis von dir will.
Kannst du das dann nicht liefern, sitzt du immer am kürzeren Hebel und hast ein Problem.