Krypto Spendenplattform, Kryptoverwahrgeschäft?

Wenn ich eine Webseite Anbiete, sagen wir ähnlich wie Facebook oder Twitter, auf der Leute Posts erstellen können, anderen Nutzern folgen können, oder Nachrichten schreiben können.

Und eine Möglichkeit anbiete das Nutzer A dem Nutzer B, Spenden in form von Bitcoin Schicken kann, die Wallet des Spenden Empfängers wäre eine MultiSIG-Wallet.

MultiSig bedeutet in dem Fall, dass weder ich als Seitenbetreiber noch der Spendenempfänger alleine über die Adresse verfügen. Nur gemeinsam wäre es Möglich die Bitcoins von dieser Adresse ausgeben zu können. Würde in diesem Fall ein Kryptoverwahrgeschäft vorliegen?

Könnte man durch die AGBs regeln dass der Besitzt der Gespendeten Coins solange dem Empfänger und mir als Seitenbetreiber gehört, bis zu dem Moment wo er eine Auszahlungsanfrage stellt?

Denn so gesehen ist es mir nicht möglich ohne die (Mathematische / Signatur) Zustimmung des Nutzers die Bitcoins bewegen zu können, ich habe auch keinen Zugriff auf die Privaten Schlüssel der Nutzer, diesen werden Verschlüsselt in der Datenbank abgespeichert.

Mir stellt sich in so einem Fall die Frage, wer verwahrt denn die Coins? Aus meiner Sicht ist es ein Gemeinschaftskonto über das nur beide Gemeinsam verfügen können. Der Begriff Verwahrung ist etwas Irreführend.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.

phew

  1. Je nachdem, wie hoch die Gesamtsumme der „Spenden“ ist, vermute ich, dass man früher oder später gegen Dich wegen des Verdachts auf Geldwäsche ermitteln könnte.
  2. Du kannst es zwar „Spenden“ nennen, aber es sind keine. Spenden können/dürfen nur entsprechend regulierte Vereine oder Vereinigungen annehmen.
    Es ist also eher ein „Geschenk“.
  3. Ob Du einem Anwalt/Gericht MultiSIG erklären kannst, wage ich zu bezweifeln. Falls Dir das nicht gelingt, würde vermutlich auch noch das FA bei Dir klingeln, denn zwischen dem Zeitpunkt der Schenkung und der Auszahlung könnte sich der Kurs ändern. Sofern Du dabei einen Gewinn realisierst, müsstest Du diesen versteuern.
    Dasselbe gilt natürlich auch für den „Beschenkten“.
  4. Du besitzt den Key ohne den die Geschenkten nicht an ihre Coins kommen. Nach meinem Verständnis „verwahrst“ Du damit auch Coins. Also ja: Es ist ein Kryptoverwahrgeschäft.

Selbst wenn das alles glatt läuft und Dir niemand ans Bein pinkeln will, hast Du Dir die rechtlichen Konsequenzen überlegt, falls Du -aus welchen Gründen auch immer- Deinen Key verlieren solltest und die Beschenkten nicht mehr an ihre Coins kommen?

Wenn Du keine Absicherung (Versicherung o.ä.) hast, könnten sie Dich verklagen, was (auch im Hinblick auf die Wertsteigerung) extrem böse für Dich ausgehen könnte.

Deshalb mein Laien-Tipp:

Vergiss es.

Das ist eine ganz, ganz schlechte Idee.

Wenn ich ein KYC durchführe damit ein User Spenden Empfangen / Versenden kann, was dann?
Ich will mich ja Gesetz halten. Am ende ist der Titel vllt Falsch gewählt, Sagen wir eine Social Media Plattform auf der man „Spenden“ an einen User durchführen kann. Zb wie bei YouTube, da kann man auch Spenden durchführen an Streamer etc. Im Grunde geht es nicht um mehr auf meiner Plattform.

Ich glaube einem Gericht zu erklären wie MultiSig funktioniert ist nicht so Schwer, es gibt ja gute Analogien zur echten Welt.

Ja, in dem Fall des Verlustes meines Keys, wäre ich am A, Natürlich nur wenn alle 5 Backups, restlos verloren gehen.

Das ganze soll schon als Unternehmen aufgezogen werden.

Hi,

liegt bei einer Zentralen Blockchain / Sidechain wie die von Blockstream (Liquid) ein Verwahrgeschäft der Bitcoins durch einen PegIn vor? Denn am ende sind die PegIn Adressen ja nur MultiSig Adressen welche von den Föderationsmitgliedern kontrolliert werden.

Nehmen wir an, ich habe einen Verein mit einigen Kollegen und über diesen Verein würden wir eine Zentrale Bitcoin Sidechain betreiben, welche genauso wie die LiquidChain funktioniert. Bräuchten wir hierfür eine Lizenz?

Noch einmal: Es sind keine Spenden.

Was hat das KYC damit zu tun, dass Du für die Coins von anderen Personen verantwortlich bist?

Das KYC müsstest Du sowieso durchführen (Stichwort: anonyme Wallets), aber das spricht Dich von der erforderlichen Genehmigung für das Verwahrgeschäft nicht frei.

:roll_eyes:

Ja, aber

  1. sind es keine Spenden. Die Streamer müssen die Einnahmen versteuern und erhalten keinerlei steuerliche Vergünstigungen.
  2. gibt man den Streamern keine Kryptos. Demzufolge kann auch kein Kryptoverwahrgeschäft vorliegen.

Recht haben und Recht bekommen, sind zwei verschiedene Paar Schuhe.

Ist schon klar, dass Du das nicht als Privatperson machen willst. :slight_smile:

  1. Steuerberater:in fragen
  2. Anwalt/Anwältin fragen

Wenn diese ihr „Ok“ geben:

  1. Gewerbe anmelden
  2. Bei der BaFain Dein Geschäftskonzept einreichen und um die Genehmigung bitten bzw. um eine schriftliche Aussage, dass es kein Kryptoverwahrgeschäft ist und Du keine Genehmigung brauchst
  3. Risiko bewerten und durch eine Versicherung abdecken
  4. Programmierer, PR-Leute, Investoren usw. suchen und das Projekt in Angriff nehmen

Da es Dir vermutlich nicht wirklich um diese Frage geht, sondern Du nur die Legitimation für Deine eigene Geschäftsidee suchst, habe ich die Threads zusammengefasst.

Bitte erstelle keine neuen Threads zu diesem Thema. Danke.

Das ist mir klar, ich habe auch mehr von der Bezeichnung der Funktion gesprochen. Das es Rechtlich eine Schenkung ist, ist mir auch klar, deswegen mein YouTube vergleich. Bei YouTube spricht man ja auch von einer Spende!! Ich wollte jetzt hier keine Erbsenzählerei ob es eine Spende oder Schenkung ist, den das war nicht meine Frage. :no_mouth:


Es geht darum wann eine Verwahrung vorliegt.
Denn wenn es ein Geimnschaftskonto ist, wer verwahrt dann die Pfunds, wenn in den AGB z.b geregelt ist dass das Geld auf dem Konto solange beiden (Also mir als Seitenbetreiber und dem Empfänger) Gehört bis der „Spenden“ empfänger eine Auszahlungsanfrage stellt. Ich weiß das es keine Spende ist, die Funktion heißt nur: Spenden!!!


Nunja, die frage stellt sich mir schon, denn das Kapital um eine Kryptoverwahr Lizenz zu beantragen ist leider nicht vorhanden. Denn bei der BaFin ist alles mit Kosten verbunden.


Und wenn bei einer Sidechain dass garnicht benötigt wird, wäre diese zumindest eine Akzeptable Zwischen Lösung. Denn wenn ich mir Liquid Angucke ist das am ende zumindest aus meiner Sicht eine Verwahrung die Dort passiert oder macht es einen Unterschied ob ich die Coins dann auf einem Second Layer zur Verfügung stelle?


Ansich ist Frontend und Backend zu 90% fertig, jetzt geht es um die Lösung der „Geld Senden“ oder von mir „Spenden“ Funktion genannt. Die Idee am ende den Euro Shitcoin zu nehmen wäre ja auch möglich und wahrscheinlich hätte ich am ende damit Sogar weniger Probleme als mit Krypto aber das wäre :poop:


Deswegen hatte ich gehofft das jemand mir vllt Tips geben kann, außer sich an einen Anwalt oder Steuerberater zu wenden, denn dass passiert in den nächsten Wochen so oder so.


Die Idee des Projektes ist es halt sich durch die „Spenden“ (Ich weiß, rechtlich wäre es keine Spende) zu Finanzieren durch eine 10% Gebühr z.b, so muss ich keine Werbung schalten und kann alle Funktionen kostenlos anbieten. Sonst müsste ich zu Plan B oder C greifen, welche am ende Dazu führen würden das bestimmte Funktion einfach Gekauft werden müssen auf meiner Seite.


Vorallem ist die Frage eine Sidechain tatzächlich Intressant und wäre mir wichtig eure Einschätzung dazu zu hören. In dem Fall würde die Sidechain auch nicht von meiner Firma sonder von einem Verein (E.V) verwaltet werden.


Ich werde mich dazu nochmal melden wenn ich den Termin beim Anwalt hatte.
Falls jemand vllt eine Idee oder Information hat wäre ich dennoch Dankbar.