Wenn ich eine Webseite Anbiete, sagen wir ähnlich wie Facebook oder Twitter, auf der Leute Posts erstellen können, anderen Nutzern folgen können, oder Nachrichten schreiben können.
Und eine Möglichkeit anbiete das Nutzer A dem Nutzer B, Spenden in form von Bitcoin Schicken kann, die Wallet des Spenden Empfängers wäre eine MultiSIG-Wallet.
MultiSig bedeutet in dem Fall, dass weder ich als Seitenbetreiber noch der Spendenempfänger alleine über die Adresse verfügen. Nur gemeinsam wäre es Möglich die Bitcoins von dieser Adresse ausgeben zu können. Würde in diesem Fall ein Kryptoverwahrgeschäft vorliegen?
Könnte man durch die AGBs regeln dass der Besitzt der Gespendeten Coins solange dem Empfänger und mir als Seitenbetreiber gehört, bis zu dem Moment wo er eine Auszahlungsanfrage stellt?
Denn so gesehen ist es mir nicht möglich ohne die (Mathematische / Signatur) Zustimmung des Nutzers die Bitcoins bewegen zu können, ich habe auch keinen Zugriff auf die Privaten Schlüssel der Nutzer, diesen werden Verschlüsselt in der Datenbank abgespeichert.
Mir stellt sich in so einem Fall die Frage, wer verwahrt denn die Coins? Aus meiner Sicht ist es ein Gemeinschaftskonto über das nur beide Gemeinsam verfügen können. Der Begriff Verwahrung ist etwas Irreführend.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.