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man kann auch Zugriff auf eine Adresse haben auch wenn sie nicht meine ist wenn man den Key dazu hat

also zumindest für mich würde das nicht ausreichen

Ich würde einfach die CSV Datei einreichen. Dann ist das FA am Zug. Es ist ja nicht deine Aufgabe, deine eigenen Nachweise zu hinterfragen.

Wollen sie mehr, müssen sie dir sagen, was sie genau wollen. Da es keinen Standard für Nachweise in dem Bereich gibt, müssen dir ja etwas dazu sagen.

Zum Beispiel ein Screenshot der Transaktion. Oder, falls mit Fiat gekauft, eine Überweisung an die Börse.

Am Ende muss das FA dir nachweisen, dass dein eingereichter Beleg gefälscht ist. Da du die unmanipulierten Unterlagen eingereicht hast, gibt es nichts zu befürchten.

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Okay

könnte nur zum Problem werden wenn es die eine oder andere Börse nicht mehr gibt^^
eine hätte ich schon und vielleicht gesellt sich binance bald auch noch dazu

Klar, aber das Problem geht ja auch in die andere Richtung. Das FA kann bei einer nicht mehr existenten Börse auch keine Daten anfragen :grin: