Krypto Anschaffungs- /Veräußerungszeitpunkt für Steuererklärung

Hallo,

bisher habe ich meine Steuererklärung über Elster Online selbst gemacht und für meine Kryptotrades Cointracking genutzt. Cointracking nutze ich auch weiterhin nur Elster Online habe ich jetzt durch einen Steuerberater ersetzt.

Bei der Angabe des Anschaffungszeitpunktes meiner Kryptowährungen habe ich bisher immer den 01.01.xxxx genommen und beim Veräußerungszeitpunkt immer den 31.12.xxxx. Somit habe ich alle Anschaffungskosten am 01.01.xxxx gehabt und am 31.12.xxxx habe ich alles veräußert.
Was natürlich so nicht stimmt, es handelt sich ja um viel mehr einzelne Trades. Cointracking gibt es in der Übersicht, in den Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften, genau so an, dort sind alle Käufe und Verkäufe für sich zusammengefasst. Es wäre ja auch schier unmöglich bei hunderten oder tausenden (oder mehr) von Trades alles einzeln anzugeben.

Ist das denn formell so richtig?
Mein Steuerberater fragt nämlich nach diesem Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt. Was gebe ich ihm an?
Reicht es dann aus, zusätzlich den Steuerreport im Ganzen mit einzureichen (diesen Nachweiß hat der Sachbearbeiter vom Finanzamt nur einmal angefordert und die Jahre danach nie wieder).

Jedoch habe ich bedenken, wie ich so meine Käufe mit einer Haltedauer von über einem Jahr, welche ich veräußere, dem Finanzamt kenntlich machen kann. Diese sind ja steuerfrei.

Was gibt es da für einen rechtlichen Rahmen? Wie handhabt ihr das?

Danke für eure Hilfe!

Viele Grüße Sebastian

Aus Haltefristgründen ergibt das ja überhaupt keinen Sinn. Und wenn Du innerhalb dieses Jahres handelst, dann ist es einfach nur inkorrekt.

Dann müssen die einzelnen Trades auch richtig angegeben werden.

Per API doch alles andere als unmöglich?

Klingt für mich formell falsch.
Du musst schon die richtigen Kaufzeitpunkte notieren, ansonsten kannst Du Deinen realisierten Gewinn bei Verkäufen ja nicht korrekt ermitteln.

Du gibst ihm genau das wonach er fragt. Kaufzeitpunkt, Menge, Kaufpreis und dann Veräußerungzeitpunkt, Menge, Verkaufspreis und den damit realisierten Gewinn.

Klar, die musst Du nicht versteuern.
Nach FIFO Prinzip sollte aber auch klar sein, welche Bestände bei Dir steuerfrei sind und welche nicht.

Danke für deine schnelle Antwort.

Ich wüsste nicht wie ich von Cointracking die Werte in meine Steuererklärung übernehmen soll, wenn nicht per Hand.
Wenn ich alle Trades akkurat angebe, dann muss ich sie somit auch alle händlich einzeln eintragen oder eben mein Steuerberater. Ein Trader mit Millionen von Trades würde das nie umsetzen können.

Und wie schon erwähnt, ich benutze Cointracking, somit sind alle meine realisierten Gewinne korrekt ermittelt! Den Steuerrelevanten Veräußerungsgewinn /-verlust habe ich somit doch auch korrekt angegeben!?

Also was hab ich jetzt falsch verstanden?

Wieso hängst Du der Steuererklärung nicht einfach den Steuerreport aus Cointracking bei?

Dann verstehe ich Dein Problem glaube ich nicht.

Aaah. Bzw. jetzt glaube ich zu verstehen.
Auf Nachfrage könntest Du dem Finanzamt ja die einzelnen Trades liefern (Anschaffung und Veräußerung sind ja in Cointracking berücksichtigt). Deine Gewinn-/Verlustrechnung sollte entsprechend ausreichen.

Bzw. reichst eben die csv-Datei aller Trades nach.

Ok, ich formuliere mein Anliegen noch einmal und ich hoffe ich kann mich verständlicher mitteilen :slight_smile:

Das Finanzamt bzw das Steuertool benötigt zur Berechnung meines Gewinns oder Verlustes, aus dem Handel mit Kryptowährungen, den Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt der Kryptowerte und die Anschaffungskosten und den Veräußerungspreis.
Wenn ich dies unter Anlage SO nicht ausfülle, kann das Tool auch keinen Gewinn oder Verlust ermitteln. Es gibt keine Möglichkeit direkt den steuerrelevanten Veräußerungsgewinn /-verlust anzugeben.

Alle Trades welche ich getätigt habe sind von mir zu Cointracking übertragen wurden. Ein Steuerreport wurde erstellt:

Da ein Jahr 365 Tage hat, an denen ich theoretisch jeden Tage gehandelt haben kann, habe ich den 01.01. zur Anschaffung und den 31.12. zur Veräußerung angegeben und eben die kompletten Anschaffungskosten und den kompletten Veräußerungspreis (errechnet von Cointracking), woraus ja der steuerrelevanten Veräußerungsgewinn oder Verlust errechnet wird.

Ist dies so formel richtig, darf dies so gehandhabt werden? Alle weiteren Details, jeder einzelne Trade, geht ja aus dem Steuerreport hervor, welchen ich direkt mit beifüge oder auf Nachfrage nachreiche.

Dient lediglich als Beispiel:
Anschaffung: 01.01.2021 und Veräußerung: 31.12.2021
Veräußerungspreis 100000 € - Anschaffungskosten 80000 € (muss bis hierher alles eingetragen werden)
ermittelter Veräußerungsgewinn = 20000 € (wird automatisch berechnet)

Hat Dein Steuerberater etwas zu den Zeitpunkten gesagt?
Denke die Zeitpunkte in Zeile 43 sind nicht so wichtig. Also entweder leer lassen oder so handhaben, wie Du es ohnehin vorhattest.

Letztlich ist die Zeile 47 entscheidend und dort wird ja ergänzend darum gebeten:
Erläutern Sie bitte die Ermittlung des Gewinns / Verlusts zusätzlich in einer gesonderten Aufstellung.

Dem wirst Du ja mit Deiner Auflistung durch Cointracking gerecht. :slight_smile:

Solange Du Deine Gewinne ehrlich angibst hast Du eigentlich nichts zu befürchten. Ggfs. meldet sich das FA nochmal, aber da Du Deine Trades offenbar sauber getracked hast, musst Du Dir da imho keine Sorgen machen.

Nein er hat lediglich nach den Angaben zu Anschaffungs- und Veräußerungszeitpunkt gefragt. Ich werde ihm das ganze schildern und wie oben angeben.

Vielen Dank!

Unterjährige Verkäufe :
Wenn du nur pauschal die Trades so wie beschrieben angibts, dann kann das, eher wird das inkorrekt sein.
Das FA könnte/wird interessieren, wie ganz genau die Gewinne/Verluste entstanden sind. Und es kann nicht unerheblich sein, wann genau ( Tag,Uhrzeit), unter welchen Bedingungen ( Depottrennung, FIFO ect ) du ge- und verkaufst und geswapt hast je Vorgang. Welcher Vorgang mit welchem Vorgang korrelliert.
In meinem Fall wurden herausragende Gewinne/Verluste a Vorgang im CT Steuerreport rausgepickt, die ich dann mit geeigneten Nachweisen ( Tx-Scrennshots aus Börse, Detailtabellen aus CT, CSV, Tx-Angaben ) belegen mußte.
Wäre ich Finanzamtssachbearbeiter würde ich solche Datierungen 01.01 , 31.12. hinterfragen müssen da real unglaubwürdig.