wenn man zB. eine Kryptowährung weniger als 1 Jahr besitzt ist der Gewinn ja bis 600€ steuerfrei, allerdings nur einmalig 600€ pro Kalenderjahr. Man könnte sich jetzt quasi von einer Kryptowährung die man weniger als 1 Jahr besitzt und damit Gewinn gemacht hat, einen Gegenwert von 600€ auszahlen lassen bzw. gegen eine andere Kryptowährung tauschen, ohne das in der Steuererklärung für 2021 angeben zu müssen.
Halbwissen und keine Steuerberatung: Ich glaube, dass man keine Steuererklärung abgeben muss, wenn man nichts zu versteuern hat. Und wenn man die Haltefrist berücksichtigt, dann ist der Gewinn nicht zu versteuern.
Ich habe meinem Finanzamt sogar mitgeteilt, dass ich ihnen nur die Gewinne von den Coins nenne, die ich innerhalb eines Jahres wieder veräußert habe.
Informationen sind Macht und jede Information kann gegen mich verwendet werden. Ob ich da rechtlich eine Straftat begehe kann ich jetzt nicht sicher sagen, wenn ihr sagt, dass ich das angeben MUSS.
Schlimmstenfalls wollen sie irgendwann die Nachweise und diese kann ich liefern. Ein Problem hat man, wenn man eine schlampige Buchhaltung hat und die Haltefristen nicht belegen kann.
Theoretisch könntest Du demnach mit HODLn einen Gewinn von 100.000 Euro haben, aber weil Du die Spekulationsfrist (1 Jahr) erreicht hast und der Gewinn somit steuerfrei ist, musst Du keine Steuererklärung machen.
Aber es geht hier nicht um einen Gewinn, der Aufgrund der Einhaltung der Spekulationsfrist steuerfrei ist, sondern um einen Gewinn, der aufgrund der Freigrenze von 600 Euro steuerfrei ist.
Das ist ein Unterschied.
Diese Steuerfreiheit muss das FA feststellen, was sie jedoch nur machen können, wenn Du eine Steuererklärung machst, die Du u.a. dann machen musst, wenn Du einen Gewinn von mehr als 410 Euro erwirtschaftest.
Ob diese 410 Euro dann sowieso wegen Freigrenze steuerfrei sind, spielt keine Rolle.
Das steht aber auch genau so im Abschnitt „Ist die Abgabe einer Steuererklärung verpflichtend?“ in der FAQ: