Wenn das Kind ein eigenes Depot hat…
- Freistellungsauftrag stellen (1000€).
Übersteigt (zum Beispiel durch die Verkäufe von MSTR-Aktien) der Gewinn 1000€, dann…
- Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.
Denn ich gehe einfach mal frech aus, dass Deine 3-Jährige kein Einkommen hat bzw. deutlich unter dem Grundfreibetrag von 11.604€ liegt. Bis zu diesem muss sie ihr Einkommen nämlich nicht versteuern.
Unterm Strich kann Deine Tochter also Kapitalerträge von 12.604€ im Jahr 2024 generieren, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Kleine Ergänzung noch:
Man sollte den Grundfreibetrag allerdings nicht ausreizen, da das Kind ab einem gewissen Betrag aus der Familienversicherung fällt und sich „freiwillig gesetzlich“ versichern muss.
(Da soll nochmal jemand sagen, dass Deutschland kein Steuerparadies sei. Just saying.)