meine 3jährige hat seit Dezember MSTG-Aktien im Depot, welche ich auf jeden Fall im Peak umschichten möchte (zumindset in Teilen). Da sie jetzt schon über 100% im Plus ist, möchte ich bestmöglich für sie Steuern sparen.
Was muss ich da am besten alles beachten bzw anfordern. Ich lese was von Freistellungsauftrag / NV-Bewilligung / …
Kennt sich da jemand ein wenig aus, was jetzt die besten Schritte sindß
Übersteigt (zum Beispiel durch die Verkäufe von MSTR-Aktien) der Gewinn 1000€, dann…
Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt beantragen.
Denn ich gehe einfach mal frech aus, dass Deine 3-Jährige kein Einkommen hat bzw. deutlich unter dem Grundfreibetrag von 11.604€ liegt. Bis zu diesem muss sie ihr Einkommen nämlich nicht versteuern.
Unterm Strich kann Deine Tochter also Kapitalerträge von 12.604€ im Jahr 2024 generieren, ohne Steuern zahlen zu müssen.
Kleine Ergänzung noch:
Man sollte den Grundfreibetrag allerdings nicht ausreizen, da das Kind ab einem gewissen Betrag aus der Familienversicherung fällt und sich „freiwillig gesetzlich“ versichern muss.
(Da soll nochmal jemand sagen, dass Deutschland kein Steuerparadies sei. Just saying.)
Perfekt, jetzt habe ich es verstanden. Ja, sie hat ein eigenes Depot. Da mach ich erstmal die 1.000€ fertig und den NV-Antrag stelle ich auch mal direkt.
Vielen vielen Dank und ja, sieht ist jetzt bereits über den 1.000€ Gewinn Die wird nen tollen Start ins (Erwachsenen-)Leben haben. Hat selbst MSTG-Aktien und dann haben Mama und Papa noch einige Sats… uiuiui
Es können immer beide eingereicht/gestellt werden. Der Freistellungsauftrag ermöglicht Dir nur Steuerfreiheit von Kapitalerträgen. Die NV-Bescheinigung betrachtet grundsätzliches Einkommen. Allerdings musst Du ab einem Einkommen über dem Freistellungsauftrag natürlich ohnehin auf den Grundfreibetrag zurückgreifen.
Ich lese immer wieder Widersprüchliches.
Aber letztlich würde ich sagen einfach beides einreichen. Und ab dem Freistellungsauftrag greift darüber hinaus dann automatisch die NV-Bescheinigung, wobei „der Freistellungsauftrag sich in diesen Fällen erübrigt“ (Finanzamt NRW).
So beides eingereicht. Mal schauen, wie lange das FA für die Erstellung braucht.
Aber verstehe ich das dann grundsätzlich richtig, dass ich pauschal spätestens Ende des Jahres alles verkaufen sollte und direkt wiedre kaufen kann und ich somit den Gewinn steuerfrei realisiert habe und die Gewinnberechnung ab dem Zeitpunkt wieder von vorne beginnt? Das wäre ja crazy und sollte man dann ja pauschal jedes Jahr machen. Habe ich nen Denkfehler?
Also Bsp. 1 Aktie MSTG steigt bis Ende das Jahres auf 5.000€. Ich verkaufe und realisiere 4.000€ und kaufe direkt wieder MSTG zu 5.000€. Im nächsten Jahr steigt MSTG auf 15.000€ und könnte dann steuerfrei wieder die 10.000€ Gewinn realisieren, anstatt das es ja von 1.000€ aus 14.000€ Gewinn wänre, von denen ich 2.000€ versteuern müsste?
Warum schreibt hier eigentlich jeder „MSTG“? Hat MSTR bei deutschen Brokern ein anderes Kürzel? Oder redet ihr gar nicht über MicroStrategy, sondern über irgendeine andere Firma?
Aber wie gesagt aufpassen, dass das Einkommen der Kleinen nicht so groß wird, dass sie aus der Familienversicherung rutscht.
(Das sind eben die vielen kleine "Schlupf"löcher, die die Schere zwischen reich und arm vergrößern. Für Vermögende ist Deutschland ein attraktiver Standort.)
Update… letzte Woche das erste Mal Gewinne steuerfrei mitgenommen und direkt wieder in MSTR eingestiegen. Und seitdem schon wieder 13% Plus… Diese Aktie ist einfach brutal
Ich habe vor dem 1:10 Split die erste Aktie für 500€ das Stück erwerben können, jetzt ist EINE!!! bereits wieder 250€ wert. Das ist einfach absurd.