Kauf von Token innerhalb der Frist

Hallo,

ich habe die FAQs gelesen und die sind sehr hilfreich. Danke dafür an den Verfasser. Ich habe eine kleine Frage und dachte ich stell die mal hier als Beispiel.

Ich habe ein Token für 700 Euro gekauft und der Wert liegt jetzt bei 5000. Ich will jetzt von den 5000 2000 verkaufen und ein anderen Coin kaufen. Ich habe jetzt ein Gewinn von 1300 erzielt, aber will den anderen Coin länger als 1 Jahr halten. Muss ich diese 1300 Gewinn in der Steuererklärung von diesem Jahe angeben oder erst wenn ich den neuen Coin verkaufe (also z.B. erst im nächsten Jahr) ? Wenn Ja muss ich also vom neuen Coin so viel verkaufen, dass es für die Steuer zum 31.12.2023 reicht ?

Hinweis: alle Trades sind auf Uniswap also keine CEX.

Laut meinen Berechnungen hast du auf den anteiligen Verkauf einen Gewinn von 1720 € erzielt.
Du musst (anteilige) Kaufmengen und Verkaufsmengen mit den jeweiligen Preisen bewerten und daraus den Gewinn berechnen.

Coin A mit Gewinn verkauft => Steuer auf Coin A wird mit diesem Zeitpunkt/Steuerjahr fällig

Coin B mit Gewinn verkauft => Steuer auf Coin B wird mit diesem Zeitpunkt/Steuerjahr fällig

Das heißt Steuer auf Gewinne aus privaten Veräußerungsgeschäften, nicht aus Anschaffungsgeschäften, und auch nicht aus HODLgeschäften.

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Kauf 5000 Shitcoin (SC) für 700€, Wert 1 SC = 0,14€
2000 SC haben einen Wert von 280€

Wert steigt. 5000 SC = 5000€, Wert 1 SC = 1,00€
2000 SC haben einen Wert von 2000€

Diese 2000 Coins werden für 2000€ verkauft
Gewinn = Wert bei Verkauf - Anschaffungskosten
Du verkaufst nicht alle 5000 Coins, daher kannst du auch nur Anteilig die Anschaffungskosten gegenrechnen.

Gewinn: 2000€ - 280€ = 1720€

Dieser Gewinn ist in der Steuererklärung anzugeben. Was du davon kaufst, interessiert nicht.

Ja, der Gewinn muss in der Steuererklärung für das Jahr angegeben werden, in dem der Trade durchgeführt wurde.

Nein, du musst den neunen Coin nicht am 31.12. verkaufen. Die Steuer wird erst fällig, wenn die Steuererklärung bearbeitet wurde. Also in der Regel muss bis zum 2. September 2024 abgegeben werden. Dann kommt irgendwann der Bescheid, auf den gezahlt wird.

Wovon du die Steuer dann bezahlst, ist dir überlassen. Das muss nicht zwingend vom neuen Coin erfolgen. Euronen sind fungibel. Solltest du die neuen Coins noch in diesem Jahr verkaufen, ist auch hier wieder der Gewinn (oder Verlust) zu prüfen!

#keinesteuerberatung
Kann auch alles voll falsch sein und so.
#disclaimer

Besten Dank.