Jemand Erfahrung mit BitcoinGo Portal der VR Bayern-Mitte

Habe diesen Mittwoch das erste Mal etwas Btc von meiner BB2 über das BitcoinGo Portal verkaufen wollen, hab die BB2 verifiziert und dann an die Empfangsadresse gesendet. Seitdem ist nichts weiter passiert, kein Eingang wird angezeigt, nichts.
Der zuständige Bankberater teilte mir auf meine Anfrage mit, das am Donnerstag verkaufen kann. Heute ist Freitag und es wird weiterhin nichts angezeigt.
Dauert das immer solange, ist das auf diesem Portal so üblich oder muss ich mir Sorgen machen ?
Habe auch nur die BB2 verifiziert und jetzt nicht irgendwelche Adressen beachtet, davon wurde mir nichts mitgeteilt.

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Angeblich habe ich von einer nicht verifizierten Adresse (der Bitbox) gesendet und kann deshalb nicht zu geordnet werden. Habe jetzt nochmal den Gegenwert von 20 € und eine Signatur über die Wechselgeldadresse (ausCoincontrol) rübergeschickt und hoffe das sie das als Verifikation akzeptieren.

Mich wundert, dass du als alter Hodler was neues ausprobierst…
Verwende doch das, was du kennst …

hoffe das alles gut geht!!
lg

Ps.: Die Banken sind noch Meilenweit entfernt von dem wissen was du oder wir haben…

alter Hodler bedeutet nur eben lange nur gehodlt und jetzt in dem Alter, wo ich auch mal was rausholen möchte und das ist eben mein erster größerer Verkaufsversuch

Hi alterHodler,

Produktmanagerin des VR BitcoinGo Portals der VR Bank Bayern Mitte eG hier! :slight_smile:

Zur Einordnung:
Wir benötigen zur Erfüllung der Travel-Rule eine Verifizierung mittels AOPP zur eindeutigen Zuordnung der wirtschaftlichen Berechtigung der Wallet. Du wirst wahrscheinlich nicht alle möglichen Adressen verifiziert haben, sondern eben nur genau eine. Sollte dein Bestand jetzt von einer uns „fremden“ Adresse geschickt worden sein, können wir die Transaktion erstmal nicht eindeutig identifizieren und zuordnen.
Im Normalfall treten unsere Spezialisten mit den Kunden in Kontakt und versuchen die Situation so schnell wie möglich zu lösen. Wir verlangen meist nur einen kurzen Nachweis (Screenshot der Transaktion) und bieten im gleichen Zuge die Hinterlegung bspw. des zPubs an, damit solche Verzögerungen in Zukunft nicht mehr auftreten.

Falls für dich in Ordnung, schicke deinem Berater einen Screenshot der Transaktion, um den Rest kümmern wir uns im Hintergrund und ermöglichen dir deinen Verkauf so schnell wie möglich.

Bei Fragen oder weiteren Anliegen gerne immer melden.

Vielen lieben Dank für deinen Eintrag und einen schönen Abend!

Laura Vecchio

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Ich habe das gleiche bzw. ein sehr ähnliches Problem.

In meinem Fall ist es so, dass ich eine einzelne BTC Adresse verifiziert habe (mittels Nachrichtensignatur) und von genau dieser Adresse einen kleinen Betrag „eingeliefert“ (wie es im BitcoinGo Portal heißt) habe.
Die Transaktion wurde im BTC Netzwerk mittlerweile über 300 Mal bestätigt, ich kann aber im Portal weiterhin keinen Eingang sehen. Wenn ich auf Verkaufen klicke, werde ich nur zum Einliefern-Tab weitergeleitet.
Eine Nachricht/Mitteilung an die Bank über das Kundenservicecenter habe ich heute Vormittag geschickt, aber ebenfalls noch keine Antwort bekommen.

Wie lange dauert es gewöhnlich, bis sich Spezialisten der Situation annehmen und die Einlieferung der BTC verbuchen?

Naja doch. Alles was eben auf die Wallet-Adresse des Kunden eingeht, könnte man dem Konto auch gutschreiben..

Toller Nachweis :sweat_smile:

.. naja ihr werden wohl auch nur zu solch Quatsch gezwungen. Aber cool von euch, dass ihr euch hier zu Wort meldet!

(Das ist hoffentlich kein perfider Scam-Versuch. @alterHodler schau ganz genau hin, von wem du jetzt Nachrichten bekommst, und generell keine Mail-Links klicken)

Einen Screenshot habe ich inzwischen zurück geschickt, habe auch noch mal 20€ von einer Wechselgeld-Adresse an euch geschickt mit nem Infotext von mir, um eben meinen Zugang zu verifizieren.
Von dem ganzen Adressen verifizieren war vorher auch keine Rede, sollte nur die BB2 verifizieren und dann meinen Betrag rüberschicken. Das die BB2 bei jedem Senden eine neue Absenderadresse generiert, habe ich nur so am Rande mal mitbekommen. Ich dachte es reicht, die BB2 über euer Portal zu verifizieren, weil es auch einfach geht und nicht anders kommuniziert wurde.

Hi StellarVoyager,

vorab: wir haben aufgrund der aktuellen Kurssituation selbstverständlich auch ein höheres Supportaufkommen als normalerweise üblich. Eine Reaktion bzw. Kontaktversuch seitens der Spezialisten erfolgt im Normalfall innerhalb von 24 Stunden.

Jetzt zu deiner Anfrage:
Hattest du deine Einlieferung im Rahmen des Prozesses unter dem Menüpunkt Einlieferung „angekündigt“? Im Normalfall, wenn die Summe bspw. nicht von einer Rückgeldadresse kommt, verbuchen wir den Bestand zügig. Ich möchte hier aber bewusst auf weitere Nachfragen mit Blick auf Datenschutz und das Bankgeheimnis verzichten, weshalb ich deine Nachricht morgen über den KundenService bzw. die Spezialisten beantworten lasse. Entschuldige bitte die Umstände und auch dir noch einen schönen Abend!

Hi piet!

Ja, ich gebe dir hier gerne Recht. Wir halten uns leider auch nur an das gültige Gesetz (in diesem Fall die seit 30.12.2024 geltende GTVO bzw. TravelRule) und brauchen bei jeder neuen Adresse, auch Rückgeldadressen, einen eindeutigen Nachweis der wirtschaftlichen Berechtigung. Ein Screenshot der Transaktion stellt für unseren Kunden die einfachste und unkomplizierteste Lösung dar, weshalb wir uns für diesen Weg entschieden haben.

Und danke (!) für deinen Hinweis auf Scam - es ist trotz allem wichtig, jeden Link und jeden Kontaktversuch zu hinterfragen und bei Zweifel eigenständig die Bank zu kontaktieren. Ich verzichte hier bewusst auf tiefergehende Nachfragen, um sowohl den Kunden als auch die Bank zu schützen.

Auch dir einen schönen Abend!

Hi alterHodler,

vielen Dank für deine Rückmeldung - ich versuche deine Anfrage herauszufiltern und entsprechend bearbeiten zu lassen. Auch hier die Bitte von meiner Seite: lass uns dein Anliegen über den offiziellen Weg final bearbeiten.

Die Verifizierung ist seit 01.01.2025 Pflicht für alle Kryptowerte-Dienstleister, die eine Auslieferung / Einlieferung von Self-hosted distributed ledger Adressen anbieten. Wir haben uns bewusst für das Address ownership proof protocol (kurz AOPP) entschieden, weil es die unkomplizierteste Option für unsere Kunden darstellt.

Wir konnten die eindeutige wirtschaftliche Berechtigung von bereits hinterlegten und damit uns „bekannten“ Adressen jedoch für unsere Bestandskunden nachweisen, weshalb eine erneute Verifizierung nicht notwendig war und wir damit den zusätzlichen Aufwand für unsere Kunden deutlich vermindern konnten.

Gerne stehen wir dir bei weiteren Fragen zur Verfügung! :slight_smile:

Viele Grüße!

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Die Einlieferung war schon am Samstag, also leider inzwischen deutlich mehr als 24 Stunden, daher hoffe ich das lässt sich bald klären. Die Kontaktanfrage stammt von gestern Vormittag.

Ja ich hatte die Einlieferung unter dem gleichen Menüpunkt angekündigt mit exakten BTC-Mengenangaben und von der exakten BTC-Adresse, die ich zuvor mittels Nachrichtensignatur verifiziert hatte.

Ich hoffe bald von Eurem Kundenservice zu hören.

Nach jetzt einer Woche ist bei mir alles im BitcoinGo-Portal angekommen, nach und nach wurden meine Absendeadressen als verifiziert angezeigt und seit heute ist auch der Btc Betrag als Guthaben angegeben, den ich hier ab jetzt verkaufen kann.
Die Kommunikation war hier etwas dünn, deshalb hab ich mal beim Hersteller der BB2, beim Service von Shiftcrypto angefragt und hab jetzt auch die Vorgehensweise mit der BB2 und Coincontrol erfahren und dann auch getestet,
mal sehen wie lange der Vorgang mit einer verifizierten Adresse dauert, wenn ich die Tage noch was rüberschicke.
Der Verkauf ansich sollte ja dann auch problemlos ablaufen.
Dank an alle Beteiligten.

Hmm danke für die info.
Bei mir hat sich gestern Vormittag jemand mit folgender Nachricht gemeldet:

Sehr geehrter Herr xxx,

die Verarbeitung der Einlieferung dauert immer 2 Werktage.
Somit wird die Einlieferung heute verarbeitet und Sie können den Verkauf ab heute um 16 Uhr eingeben.

Freundliche Grüße

Leider ist aber gestern um 16 Uhr (und auch heute noch nicht) nichts passiert.
Davon abgesehen, dass die Aussagen nicht zutreffend waren, ist die Kommunikation über die Vorgänge halt auch mau.
Wenn ich da jetzt gleich einen größeren Betrag gesendet hätte, der seit 4 Tagen im Limbo ist, man keine Info hat wo und was die Vorgehensweise ist, dann kann man halt schon nervös werden.
Mal sehen ob sich morgen irgendwas tut.

@lauravecchio
Es wäre nett wenn du einen verifizierten Account hier bekommen könntest.
Die Moderatoren können da bestimmt helfen.
Auch den Benutzername könnte man dann noch eindeutiger wählen.
Verifizierte Accounts werden dann auch als solche angezeigt.

Also inzwischen dauert das wirklich alles sehr lange.
Am 24.07. wurde ich angerufen, ob ich einen Herkunftsnachweis liefern kann für die BTC die ich eingeliefert habe (im Wert von 250€!). Ich habe darauf am gleichen Vormittag Kraken-Kaufbelege ins Portal hochgeladen.

Seitdem ist nichts mehr passiert.
Am Dienstag 29.07., 10 Tage nach Einlieferung meiner BTC habe ich nachgefragt ob es noch länger dauern wird und falls ja, sollen sie mir bitte meine BTC an meine verifizierte Adresse zurückschicken.

Heute ist Freitag und ich habe weder eine Antwort auf meine Anfrage von Dienstag, noch sind meine BTC irgendwo verbucht oder zurückgeschickt worden. Insgesamt sind es morgen 2 Wochen seit meine BTC irgendwo sind.

Nicht sehr vertrauenserweckend dieser ganze Ablauf.

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Abenteuerlich. Ich habe letztes Jahr im Dezember XRP und Quant im Wert von mehreren tausend Euro vom Ledger auf Bitpanda gesendet. Altbestände aus Shitcoin-Zeiten, noch dazu auf nem Ledger!, ich weiß :grin: Ich musste nur bestätigen, durch Anklicken, dass es meine Bestände sind. Fertig. Keine Nachfragen.

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das war vermutlich vor dem 30.12.2024

Ein kleines Update von meiner Seite und eine Erklärung, warum mich die Bank auf einmal so stiefmütterlich behandelt hat:

§ 47 GwG (Informationsverbot)
Das „Tipping-off“-Verbot bezieht sich, vereinfacht gesprochen, auf die unbefugte Offenlegung von Verdachtsmeldungen an Dritte, insbesondere an die Kunden oder potenzielle Kunden eines Verpflichteten, die Gegenstand einer Geldwäscheverdachtsmeldung sind.

Am Freitag 08.08. wurde mein Konto gekündigt, obwohl ich das erst kürzlich eröffnet (16.07.) hatte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass ich die VR Bayern Mitte als besonders bitcoinfreundlich eingestuft habe.

Wie ich in dem anderen Thread ( C24 Kontosperrung - wie weiter vorgehen - #73 von StellarVoyager ) bereits beschrieben habe, wurde kürzlich mein Geld auf der C24 eingefroren und das Konto gekündigt, nachdem ich ein Auto verkauft habe.

Die C24 hat dann widerrechtlich das Restguthaben an die Käufer des Fahrzeuges zurücküberwiesen und diese haben mir dann das Geld am 23.07. teilweise auf die VR Bayern Mitte überwiesen.

Nun sind für mich zwei Szenarien denkbar:
Gegen die Käufer des Autos wird (wegen Geldwäsche oder anderen Dingen) ermittelt und die Geldflüsse wurden von den Ermittlungsbehörden verfolgt, sodass ich dann zunächst Beifang wurde und deswegen mein C24 Konto gesperrt wurde. Nachdem das Geld erneut von den Käufern zu meinem Konto bei der VR Bank ging, bekam diese Bank auch in diesem Fall Kontakt mit den Ermittlungsbehörden und diese sind aufgrund von §47 GwG verpflichtet mir nichts zu sagen.
Oder:
Die C24 fand es verdächtig, dass ein recht großer Geldbetrag einging und recht schnell zu Kraken wieder rausging und deswegen MICH der Geldwäsche verdächtigte und eine Verdachtsmeldung and die FIU in Frankfurt rausschickte und sogleich mein Konto schloss. Gleichzeitig ging eine bankeninterne Warnmeldung raus, dass ich ein Highrisk-Kunde bin und die VR Bank nahm dies sogleich zum Anlass mich zu kündigen.

Nun muss ich dazu sagen:
Ich weiß nicht, was zu den Kündigungen geführt hat, da § 47 GwG verbietet mir irgendwelche Informationen zukommen zu lassen. Vielleicht wird auch gegen mich selbst ermittelt oder gegen irgendjemanden in meinem Umfeld. Die VR Bank hat mir mit Zweimonatsfrist gekündigt, mein Guthaben war zu keiner Zeit eingefroren und die eingelieferten BTC kamen heute auf meine Wallet zurück.
Die C24 dagegen fror mein Geld ein und schickte es an Dritte, was nicht mit § 43 oder § 47 GwG gerechtfertigt werden kann.

Generell ist es eine absolute Frechheit, wie hier mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird und welche Kollateralschäden in Kauf genommen werden. Aber eben, dies kann schwer der VR angelastet werden, da die sich strafbar machen würde, wenn sie mit mir kommunizieren würde.

Ich werde wohl irgendwann Post bekommen und bis dahin kann ich über die Ursachen rätseln.
Not your Keys, not your Coins/Money.