Ist es möglich Coins von verschiedenen Wallets auf eine Hardware Wallet zu schicken?

Hallo,

könnten Probleme auftreten, wenn man von verschiedenen (zB. Binance) Konten, Bitcoins an die selbe Hardware Wallet sendet? Beispiel Vater, Mutter, Onkel, Bruder etc. eröffnen Konten, und ich verwalte es. Wäre es fragwürdig? Warum schicken diese Personen Bitcoins an die selbe Hardware Wallet? Ich denke, dass es anhand der Public Keys festzustellen. Beschäftige mich seit vorgestern damit. Frage um Probleme auszuschließen. Möchte auch für andere Kaufen. Danke

Hi!
Nein das ist unbedenklich (wenn du für jede Transaktion eine neue Adresse verwendest, ist von außen auch nicht ersichtlich, dass diese zur selben Wallet gehören)! Mit vielen Hardware Wallets kannst du sogar mehrer Accounts anlegen um die Übersicht zu behalten.

Edit: Da war ich etwas vorschnell und habe deine Frage wohl nicht vollständig gelesen. Du darfst natürlich NICHT für andere kaufen!

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Technsch ist das kein Problem. Steuerrechtlich müsstest du eventuel gucken das du für jeden User einen eigenen ACC in der Software für die Hardwarewallet erstellst damit die Coins getrennt von einander verwaltet werden können. Das macht es dann übersichtlicher und auch einfacher wenn du z.B. Cointracking verwendest. Auch dort solltest du dann für jeden User ein ACC erstellen.

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Nein!
Technisch ist das zwar kein Problem allerdings darfst du in Deutschland die Coin nur für dich allein verwahren. Andernfalls brauchst du eine Lizenz von der Bafin!

Quelle:
Merkblatt: Hinweise zum Tatbestand des Kryptoverwahrgeschäfts (BaFin)

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Sind ja keine Millionen. Muss man die Lizenz trotzdem beantragen ganz unabhängig von der Menge der Coins?

III. Erlaubnispflicht des Kryptoverwahrgeschäfts

Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG bedarf der schriftlichen Erlaubnis der BaFin, wer im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen will16. Die Erfüllung einer Alternative genügt, um die Erlaubnispflicht des Geschäfts zu begründen. Auf die Rechtsform des Unternehmens (natürliche Person, Personengesellschaft, juristische Person) kommt es dabei nicht an.

Bank- und Finanzdienstleistungsgeschäfte werden, auch wenn der Umfang dieser Geschäfte objektiv keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, gewerbsmäßig betrieben, wenn der Betrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Absicht der Gewinnerzielung verfolgt. Unter letzteres fällt auch die Absicht der Vermeidung von Verlusten.

Alternativ gilt das Kriterium des Erfordernisses eines in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetriebs. Hierbei ist es unerheblich, ob tatsächlich ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb geführt wird. Maßgebend ist allein, ob für den Finanzdienstleistungsbetrieb nach der bankwirtschaftlichen Verkehrsauffassung (d.h. aus der Perspektive eines ordentlichen Kaufmanns) die Einrichtung eines solchen Betriebs objektiv erforderlich ist. Dies ist im Einzelfall zu bestimmen und kann sich beim gleichzeitigen Betreiben mehrerer Bank-/Finanzdienstleistungsgeschäfte auch bei einem vergleichsweise geringen Umfang ergeben.> Blockquote

Interpretationssache…
Aber ich würde da nicht Hobbyanwalt spielen wollen, da das aus meiner Sicht zu offen gestaltet ist um es zu provozieren :wink:

Ich weiß nicht ob Bekannte und Familienmitglieder dazuzählen. Wird ja nicht im großen Stil angeboten um Profit zu machen. Ist im Grunde eine Anlage. Ist so als würde ich die Sparbücher anderer aufbewahren :slight_smile: Und da steht auch was von Substanz. Ist in meinem Fall nicht so.

Das darf man meines Wissens nach auch nur für seine minderjährigen Kinder. Ansonsten benötigt man auch dafür den Status eines „Gesetzlichen Betreuers“

Wenn du das für dich so interprettierst das es kein Problem ist, dann mach es einfach :wink:
Ich sage nur, ich würde eine E-Mail an die BaFin schreiben. Die müssen dir ja dann sagen ob das geht.
Oder an einen Anwalt. In beiden Fällen wärst du dann sicher…
Ich persönlich bin mir da eben nicht soooooo sicher, dass das OK ist und werde dir von daher auch kein OK geben können.

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Danke für die Antworten. Ich werde mich mal informieren.

Selbst das Verwahren ist schon nicht erlaubt bis mindestens fragwürdig. Jeder sollte wie schon erwähnt wurde einen eigenen Account haben, den er verwalten kann. Das wird im Zweifel vielleicht nicht das Problem sein.

Aber für andere kaufen darfst du sicher nicht. Was du am Ende machst bleibt natürlich die überlassen. Man wird das auch nicht ohne weiteres feststellen. Aber sollte z.B. das Finanzamt mal Transaktionen nachvollziehen wollen, wird es schon spannend.

@Egge bitte nicht wundern. Ich habe die Lösungsmarkierung deiner Antwort wieder zurückgenommen, da sonst Leser auf die schnelle fehlgeleitet werden könnten.
Du kannst deinen Beitrag gerne entsprechend ergänzen, wenigstens um einen kurzen Hinweis, dann könnt ihr ihn natürlich auch wieder markieren.

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