Hallo, bin neu im BTC-game. Habe eine Transaktion für ein Familienmitglied auf meine eigene Wallet getätigt (der Kurs war gut!). Nun hat das Familienmitglied ein eigenes Wallet und ich würde die BTC gerne auf dieses Wallet senden. Ist das dann steuerrechtlich relevant? Ist ja dann keine Umwandlung in Euro. Also kein Gewinn/Auszahlung. Sondern nur ein Transfer von BTC- zu BTC-Wallet. Oder habe ich einen Denkfehler…?
Kann direkt von der BitBox direkt an ein anderes Wallet „überweisen“? Wenn ja wie?
Denke mal, es fällt unter das Schenkungsgesetz. Kommt darauf an, was für ein Familienmitglied es ist und wie hoch der Wert in EUR ist. Man hat je nach Verwandtschaftsgrad Freibeträge.
Bin kein Steuerbrater ist nur das, was ich gelesen habe. Im Zweifel einen Steuerbrater fragen.
So wie ich das verstehe, hast du einen Kauf für jemand anderen getätigt.
Da stellen sich die Fragen:
Wie waren die Geldflüsse?
Wie waren die Bitcoinflüsse?
So einfach eine Schenkung zu deklarieren, könnte hier nicht vollständig/ausreichend sein.
Zudem könnte die Nachweisführung bei zukünftigen Verkauf schwierig werden, falls jemand nach der Mittelherkunft und Kaufnachweisen fragt.
Ihr müsst das jetzt stimmig aufarbeiten, um nicht später im Probleme zu geraten.
Ich kann dir hier keine konkreteren Tipps geben, da ich
solche Dinge (Kauf für andere) nicht mache
es wohl auch vom Betrag abhängt wie man das am besten plausibel erklärt
Vielleicht kann jemand anders dir mit konkreten Tipps helfen.
Für die Zukunft würde ich raten wolllen:
Jeder kauft für sich selbst!
Falls das jetzt schon so war, ist es wohl weniger problematisch zu erklären (vorübergehende Verwahrung innerhalb der Familie). Wobei fast jede Börse in den Bedingungen stehen hat, dass man nur an sich selbst auszahlen darf.
Ja klar geht das.
Wie genau, findest du hier in den Basics.
Prinzip:
Sich von der empfangenden BitBox eine Empfangsadresse geben lassen.
Dann von der anderen darauf versenden.
Zum einen ist es hier nicht ganz eindeutig, wann die Coins den Besitzer gewechselt haben. Schon als sie für das Familienmitglied verschickt wurden, aber noch auf der eigenen Wallet gelagert wurden? (Ich glaube eher nicht, könnte man aber auch so argumentieren, dass du Sie nur für das Familienmitglied verwahrt hast, sie ihm / ihr aber schon geschenkt wurden.)
Das spielt keine Rolle. Wenn du dir ein Auto von einem „Bitcoiner-Autohändler“ für Bitcoin kaufst, werden sie ja auch nicht in Euro umgewandelt, trotzdem musst du den Gewinn versteuern.
Bei Schenkungen ist die Rechtslage m.E. derzeit so, dass der Gewinn nicht bei dir versteuert werden muss, du hast m.E. also recht.
Es kann aber sein, dass ich das falsch liege oder in Zukunft eine Schenkung als Veräußerung gilt, dann müsste man den Gewinn versteuern.
Außerdem kann es sein, dass der Empfänger bei der Veräußerung (innerhalb eines Jahres) den kompletten Wert als Gewinn versteuern muss.
Ich würde vorsichtshalber immer nur Coins bewegen (auch innerhalb eigenen Wallets) die über 1 Jahr dort lagen, dann ist nach der aktuellen 1 Jahresfrist alles sicher steuerfrei.
Schenkungssteuer ist wieder was anderes, aber ich gehe jetzt mal davon aus, dass die Freibeträge nicht überschritten werden.
Danke für die vielen Antworten. Der Betrag war unter 10K. Ich werde jetzt einfach den Euro-Betrag zurücküberweisen. Mein Familienmitglied kann dann selbst die Coins kaufen (hat jetzt eigene BitBox). Somit wäre es nur eine kurzfriste Leihgabe. Dann ist es auch meiner Sicht am saubersten… Oder?
Aber gehen wir davon aus, dass die Schenkung aus deinem regulär beschafften Bestand stammt, ists ok.
Nehmen wir an, der Transfer-Wert ist im Rahmen Taschengeld oder Aufmerksamkeit (steuerrechtlich definiert), ist auch ok.
In allen Fällen bei dir Abgänge als Schenkung - ohne steuerliche Auswirkungen - also einfach weg.
Bei größeren Beträgen Schenkung mit Meldepflicht durch beide Seiten.
Steuerlich sind die Coins bei dir weg, beim Beschenkten nun da, aber mit dem Anschaffungswert und -Zeitpunkt bei dir - Fußstapfentheorie! Also, am besten bereits steuerfreie verschenken um dem Beschenkten kein Problem zu machen und einen Nachweis über die Beschaffung durch dich mitliefern.
(keine Steuerberatung - bitte Details selbst nachforschen)