Ok wieder was gelernt.
Dennoch kannst du auf der anderen Seite sagen, dass das vergleichbare Gesetz in Österreich auch „nur“ ein Jahr in die Vergangenheit schaut, siehe hier:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, Einkäufe, die mehr als über einem Jahr getätigt wurden, steuerlich miteinzubeziehen. Aber bin auch nur Hobbyjurist; wer weiß, was möglich ist.
Es ist eine Abwägung zwischen:
- in der Zukunft evtl. steuerlich besser dastehn
- sich sofort pauschal gläsern machen