Info zur AWV Meldung bei der Bundesbank

Hallo liebe Community,

ich habe gerade die AWV-Hotline der Bundesbank angerufen und kann euch folgende Information zukommen lassen. Ich hatte mich schon auf zahlreiche Fragen eingestellt und im Endeffekt wollte die Dame am Telefon nur wissen:

  • für welchen Monat gilt die Meldung
  • Gesamtbetrag der Zahlungen aus dem Ausland
  • Für was ist das Geld geflossen (Verkauf Bitcoin)

Eine Meldenummer oder ähnliches habe ich auch auf Nachfrage nicht bekommen. Die Meldung diene ausschließlich der Statistiken.

Soweit zur Info, falls mal einer nach dem Thema sucht oder mit der Meldung hadert.

Viele Grüße,
Elsa

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Für alle, die kein Festnetz mehr besitzen. Die 0211 8742389 ist auch aus dem Mobilfunknetz anwählbar.

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Das „predige“ ich ja immer wieder, dass bei dieser Meldung keine persönlichen Daten fließen und auch nicht am nächsten Tag das Finanzamt vor der Tür steht oder man direkt eingesperrt wird. :sweat_smile:

Ich frage mich dann halt wie sie nachvollziehen wollen, wenn man nichts meldet.

Das frage ich mich auch. Ich habe Datum und Zeit aufgeschrieben für einen eventuellen Nachweis.

Ziemlich sicher gar nicht. Die Strafen sind für Privatpersonen eher Theorie.

Danke für die Info.

Rein theoretisch könnte man es herausfinden. Nämlich wenn du eine Auslandstraktion für 15.437 Euro ausführst und für diesen Tag wurde keine einzige Meldung gemacht. Wird allerdings niemandem passieren, wem das passiert kauf ich zwei Bier :beers:

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Muss man nur melden wenn die Einzelsumme über 12.500€ liegt oder alle Überweisungen zusammen???

Ab 2025 gibt es mehrere wichtige Änderungen in Bezug auf die AWV (Außenwirtschaftsverordnung):

  • Meldetermine: Alle Transaktionsmeldungen müssen ab Januar 2025 bis zum siebten Werktag des Monats abgegeben werden.



kpmg-law.de

  • Meldepflichten: Die Grenze für meldepflichtige Zahlungen wird auf 50.000 Euro erhöht, und diese müssen monatlich an die Bundesbank gemeldet werden.
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Hy, ich habe gerade angerufen und folgende Kriterien erfragt und beantwortet bekommen:

Außenwirtschaftsgesetz: Meldepflicht

Meldung von grenzüberschreitenden Überweisungen.

Freibetrag:

Neuer Freibetrag ab 01.01.2025: bis 50000 eur

  • pro Zahlung
  • Zahlungen einer Art/Währung sind monatlich zusammen zu rechnen

Meldepflichtige Aktion:

Die reine Überweisungen von Beträgen über 50000 eur ins Ausland sind „nicht“ meldepflichtig.!!

Die Käufe von Kryptowährungen sind aber dann meldepflichtig.!!

Nnr die Käufe der selben Währung werden zusammengerechnet. Kauft man 3 x für 15000 eur BTC innerhalb eines Monats, werden alle 3 Käufe meldepflichtig.
Offen geblieben ist: Kalendermonat oder Monatszeitraum.
Außerdem, genau so geäußert worden von der Mitarbeiterin der Bundesbank ( Hotline : Inhaltliche Fragen zum Meldewesen:
" wir hätten gerne die Zusammenrechnung monatlich",
= ist hinterfragbar und interpretierbar.

Selbe Person, Dritte Person:

Manche Einzahlkonten bei Börsen laufen nicht auf den eigenen Namen des Accountinhabers.

Es wird auf ein Sammelkonto bei der Börse eingezahlt.

Dieses wird entweder:

durch einen Code im Verwendungszweck die Einzahlung dem Accountinhaber zugeordnet,

oder durch eine einmalige accountinhaberbezogene IBAN zugeordnet.

In beiden Fällen geht die Überweisung nicht an den selben Zahlungsempfänger wie im Auszahlungskonto.

Dieses spielt aber keine Rolle, da erst der reine Kauf von Kryptowährung einer Art, von über 50000 eur im Monat meldepflichtig wird.

Das Gleiche gilt andersrum auch für Verkauf und Auszahlung per Überweisung aus dem Ausland.