Hy, ich habe gerade angerufen und folgende Kriterien erfragt und beantwortet bekommen:
Außenwirtschaftsgesetz: Meldepflicht
Meldung von grenzüberschreitenden Überweisungen.
Freibetrag:
Neuer Freibetrag ab 01.01.2025: bis 50000 eur
- Zahlungen einer Art/Währung sind monatlich zusammen zu rechnen
Meldepflichtige Aktion:
Die reine Überweisungen von Beträgen über 50000 eur ins Ausland sind „nicht“ meldepflichtig.!!
Die Käufe von Kryptowährungen sind aber dann meldepflichtig.!!
Nnr die Käufe der selben Währung werden zusammengerechnet. Kauft man 3 x für 15000 eur BTC innerhalb eines Monats, werden alle 3 Käufe meldepflichtig.
Offen geblieben ist: Kalendermonat oder Monatszeitraum.
Außerdem, genau so geäußert worden von der Mitarbeiterin der Bundesbank ( Hotline : Inhaltliche Fragen zum Meldewesen:
" wir hätten gerne die Zusammenrechnung monatlich",
= ist hinterfragbar und interpretierbar.
Selbe Person, Dritte Person:
Manche Einzahlkonten bei Börsen laufen nicht auf den eigenen Namen des Accountinhabers.
Es wird auf ein Sammelkonto bei der Börse eingezahlt.
Dieses wird entweder:
durch einen Code im Verwendungszweck die Einzahlung dem Accountinhaber zugeordnet,
oder durch eine einmalige accountinhaberbezogene IBAN zugeordnet.
In beiden Fällen geht die Überweisung nicht an den selben Zahlungsempfänger wie im Auszahlungskonto.
Dieses spielt aber keine Rolle, da erst der reine Kauf von Kryptowährung einer Art, von über 50000 eur im Monat meldepflichtig wird.
Das Gleiche gilt andersrum auch für Verkauf und Auszahlung per Überweisung aus dem Ausland.