Hallo zusammen,
eine Sache lässt mich seit dem vorletzten Stream (Twitter bald mit BITCOIN Integration? Jack Dorsey schürt Hoffnung! - YouTube) nicht mehr aus dem Kopf. Es geht mir gar nicht um das Hauptthema. Vielmehr geht es mir um die von Roman ab Minute 32:50 (Twitter bald mit BITCOIN Integration? Jack Dorsey schürt Hoffnung! - YouTube) behandelte Thematik rund um Immobilien und deren Kredite.
Das Bespiel, welches er nennt: Du kaufst ein Haus für 500.000€ und während der Abtragung verliert es aufgrund eines Platzens der Immobilienblase o.ä. um 50% an Wert auf 250.000€. Die Kreditsumme muss ja weiterhin in vollem Umfang vom Schuldner (Hauskäufer) an den Gläubiger (Bank) bedient werden. Nun fehlt der Bank jedoch eine Sicherheit (im Falle einer Zahlungsunfähigkeit im Rahmen der Abtragungszeit) i.H.v. 250.000€ zur Kreditsumme i.H.v. 500.000€, die sie, so wie ich es verstanden habe, sofort (?!) vom Schuldner einfordern kann.
Nun die Frage: Wer kann so ‚mir nichts dir nichts‘ 250.000€ herbeizaubern, um der Forderung der Bank nachzukommen? So gut wie niemand, würde ich behaupten. Nach dem Motto: „Die Bank gewinnt immer.“ Chaos perfekt!
Ein Blick ins Gesetz erleichtert bekanntermaßen die Rechtsfindung: § 313 BGB - Einzelnorm
(1) Haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert und hätten die Parteien den Vertrag nicht oder mit anderem Inhalt geschlossen, wenn sie diese Veränderung vorausgesehen hätten, so kann Anpassung des Vertrags verlangt werden, soweit einem Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der vertraglichen oder gesetzlichen Risikoverteilung, das Festhalten am unveränderten Vertrag nicht zugemutet werden kann.
(2) Einer Veränderung der Umstände steht es gleich, wenn wesentliche Vorstellungen, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausstellen.
(3) Ist eine Anpassung des Vertrags nicht möglich oder einem Teil nicht zumutbar, so kann der benachteiligte Teil vom Vertrag zurücktreten. An die Stelle des Rücktrittsrechts tritt für Dauerschuldverhältnisse das Recht zur Kündigung.
In dem o.g. Bespiel könnte Absatz 3 greifen. Danach könnte ich den Kreditvertrag mit der Bank kündigen und wäre dann schuldenfrei oder was - ich kann es mir nicht vorstellen. Der Gesetzestext ist mir in dieser Hinsicht zu abstrak und ich halte das in der Realität für zu schwer umsetzbar.
Nun würde mich euer Wissen und eure Meinungen zu diesem Thema interessieren.
Happy Bitcoin,
der Stulle