Handeln unter 18 Jahren? Wie?

Hallo zusammen

Seit knapp einem halben Jahr bin ich auf das Thema Aktien und Handel gestossen und es war ganz in meinem Interesse auch selber zu handeln.

Leider bin ich noch minderjährig (17) und kann deswegen mich auf den Seiten nicht Verifizieren.

Hat jemand eine Ahnung wie ich auf legaler Weise beim Handel mitmachen kann? So etwas wie ein Jugendkonto mit Verifizierung der Eltern vielleicht? Gibt es sowas?

Vielen Dank für eure Antworten!

Gruss
Eren

Ja gibt es bei der Diba. Da haben meine Kinder (1 & 4 Jahre) bereits Depots.
Deine Eltern haben dann allerdings auch Zugangsdaten zu dem Depot, aber die sind da rechtlich halt auch noch eingebunden.

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Wenn es jetzt nur um Bitcoin geht, klar. Du brauchst nur ein eigenes Bankkonto, und das sollte man mit 17 haben.

Anfängerfreundlicher Anbieter mit integrierter Wallet - keine Verifizierung für kleine Beträge notwendig:

Grundsätzlich ist Trading und Handel mit Aktien usw. erst ab 18 Jahren erlaubt, da du erst dann vollständig geschäftsfähig bist. Deswegen würde ich einfach noch warten bis du volljährig bist. Alles andere musst du über deine Eltern machen bzw. wie @kieselbert schreibt können sie das auch für dich machen.

Bitcoin hingegen ist ein Geld, das kannst du theoretisch auch von einem Freund abkaufen oder direkt verdienen. Da gibt es keine Altersbeschränkung da es ein freies Netzwerk für jeden ist. :slight_smile:

Es macht aber wahrscheinlich mehr Sinn erstmal so viel wie möglich zu lernen bevor du dein hart verdientes Taschengeld irgendwo investierst.

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Hallo

Vielen Dank für deine Antwort!

Relai sieht nach einem Seriösen Anbieter aus.
Ich werde mich ein bisschen über diesen Anbieter einlesen.

Vielen Dank für den Tipp.

Hier gehts los:

Und dann wäre da noch Pocketbitcoin.com, bis 900€/Tag fragt dich da auch niemand nach deinem Alter. :sweat_smile:

Vielleicht sollten diese Anbieter das einmal einführen. Ist nämlich illegal und sie machen sich strafbar.

Falsch, da beide in der Schweiz ansässig sind.
Da gelten nicht die strengen EU Regeln.

Äh… ne… Gesetz sagt nein. https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19070042/index.html#a13

Das Soft-KYC benötigt diese Angaben halt nicht. Sofern du über ein Girokonto verfügst kannst du dort auch Bitcoins kaufen. Ist sicher rechtlich auch nicht ganz eindeutig, denn die Gelder auf deinem U18 Girokonto darfst du ja auch nur mit Billigung deiner Eltern bewegen. Dann gibts noch extra Regeln für kleine Beträge die unter §110 BGB fallen (Taschengeld), da darfst du auch als minderjähriger komplett frei drüber verfügen. Da gibt es keine Einschränkung ob es ein Eis oder ein paar Satoshis werden sollen.

@Saugnaepfchen:
Ich bezog das eher auf das grundsätzliche Angebot ohne komplettes KYC der Anbieter und Verstand deinen Kommentar auch so.
Natürlich haben die beiden genannten Anbieter in ihren Bedingungen die Voraussetzung der Volljährigkeit. Daher wird es schwer, ihnen etwas illegales vorzuwerfen.

Dass das investieren U18 problematisch sein kann, wurde im Thread ja schon ausgeführt.

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Vielleicht mal als kleine Zusammenfassung wo man U18 handeln kann:

  • Girokonto inkl. Kreditkarte → DKB
  • Aktiendepot → Diba
  • Bitcoins → pocketbitcoin.com

Du brauchst für alles die Zustimmung der Eltern und die bekommen auch ihre eigenen Zugangsdaten. Dennoch laufen die Konten usw. dann auf den Namen der minderjährigen Person und die Vermögenswerte gehören dieser dann auch.

Dann haben wir aneinander vorbeigeredet. Ich finde es skurril, wenn man als Anbieter nicht zumindest die Volljährigkeit der Handelspartner abfragt. Das hier Leute jemanden u18 helfen und mitteilen, bei welchen Plattformen man das Gesetz beugen kann, weil es gar nicht nachgefragt wird, finde ich persönlich schon schwierig.

Na diesen Ball nehm ich doch gern nochmal auf. Bei den 2 genannten Banken handelt es sich um ganz normale Produkte die man ab Geburt eines Kindes bereits nutzen kann. Der Kauf bei pocketbitcoin benötigt ein SoftKYC bei dem lediglich das Girokonto als Voraussetzung ausreichend ist. Wenn der Treadersteller beim einrichten des Dauerauftrags den letzten Klick von seinen Eltern ausführen lässt ist er auf der sicheren Seite.
Natürlich kann man sich in der Schule wenn man die Hausaufgaben nicht gemacht hat melden und den Lehrer daran erinnern das er die Hausaufgaben noch kontrollieren muss. Wie sinnvoll das ist musst du selbst entscheiden.

Ich denke man braucht keine Probleme an Stellen suchen wo keine sind.

Du meinst so, oder?

sehr effektiv!

Ein 6 jähriger der eine Brezel für 80 cent kauft macht sich btw auch strafbar, weil man erst mit 7 beschränkt geschäftsfähig ist.

Find ich absolut überheblich die Einstellung. Mit 17 ist man nicht unreif und mit 18 plötzlich reif. Diese Bevormundung hat mir darmals zugesetzt. Ich bin froh, dass es mittlerweile Möglichkeiten gibt als fast-volljähriger (16, 17) Bitcoin zu kaufen. Das ist wichtig und richtig.

Wo beugst du da bitte das Gesetz? Höchstens tun das Anbieter wenn sie dich nicht richtig verifizieren, aber bspw Pocket muss das gar nicht. Also auch hier kein Problem.

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