Haltefrist, Bisq und Sicherheitseinlage problematisch?

Hallo,

ich hätte mal eine Frage. Angenommen ich kaufe mir heute ein paar Sats und erhalte diese erfolgreich auf meiner Wallet. Nun würde ich gerne diese Sats auf meine Bisq Wallet übertragen, da ich diese dort als Sicherheit für Trades brauche.

Kann ich diese tun, obwohl diese noch in der Haltefrist sind?

Sind Transaktionskosten generell ein Problem, bei Coins, welche sich in der Haltefrist befinden? (!!!Wichtig sie würden nicht den Besitzer wechseln!!!)

Mir ist bewusst, dass hier wohl die wenigsten Steuerberate sind, dennoch würde ich mich über Antworten und eure Gedanken freuen.

Nur ein „echter“ Trade (Tausch gekaufter BTC gegen etwas anderes) stellt einen Verkauf/eine Veräußerung dar und würde erst ab dann (innerhalb 365 Tagen) einen Steuerfall auslösen. Gekaufte BTC sind ab dem 366. Tag steuerfrei, wobei man natürlich auch auf ein Schaltjahr aufpassen kann (dann ab dem 367. Tag steuerfrei).

Dieser Inhalt stellt keine Steuer- oder Finanzberatung dar, sondern nur das was ich tun/beachten würde und meine Meinung. :sunglasses:

Sprich eine Übertragung wäre nach deiner „nicht fachkundigen“ Meinung :wink: zu Bisq unbedenklich?

Verstanden :saluting_face:

Ganz-super-toll-perfekt wird „meine Meinung“ bestimmt nicht sein, aber da derselbe Besitzer diese Einlage macht, ist es - wie du ja schon schön schreibst - noch immer derselbe Besitzer, zu dem diese Einlage wahrscheinlich auch irgendwann wieder zurückgeholt wird.
I.e.S. könnte man sagen, es ist eine Leihgabe ohne Rendite/Verzinsung, also da kommt von der Leihgabe nicht mehr für dich bei rum, ist Teil des Absicherungsprozesses und so kann man da auch nix besteuern, sondern du hast ja sogar Kosten (2x Transaktionskosten).
Aber wie gesagt, ich hab eigentlich gar keine Ahnung. Sagen wir so, es kann alles anders kommen und sich noch mehr überregulieren.

Hat mir trotzdem geholfen. Vielen Dank!

1 „Gefällt mir“