Erst mal ein fröhliches Hallo an die Blocktrainer community. Lese schon lange passiv mit und schätze den youtube Kanal.
Folgendes theoretisches Szenario.
Ich verkaufen meinen alten PKW von privat zu privat und erhalte dafür 0,1 BTC .Von einer priavten wallet in meine private wallet. Was passiert hier mit der Haltefrist? Oder gilt die nur bei Erwerb gegen cash/Euro auf einer Börse? was passiert wenn ich diese 0,1 BTC sagen wir drei Monate später gegen Euro tausche ? Greift da das Thema Haltefrist? …Ich habe die BTC ja nicht über den Tausch von Euro erworben , sondern aus anderen Gründen privat erhalten . ..Oder man bekäme BTC geschenkt… (ja auch unlogisch..aber theoretisch möglich)
lg binSat
Das Szenario wäre ein Peer to Peer Handel. Wenn du damit weiter direkt Peer to Peer handeln möchest - Nicht viel.
Wenn es in Fiat gewechselt wird, entstehen erste Fragen woher diese BTC kommen. Von daher vielleicht erfragen woher wie die BTC dein/e KollegeIn erworben hat. Sonst befindest du dich schnell in einer Geldwäsche Angelegenheit ohne selbst dafür verantwortlich zu sein.
Wie lange „Germany“ die Haltefrist hat, wird grad heiss diskuttiert. siehe Thread dazu. Achtung darin befinden sich viele Sozialismus & Fantasy Abhandlungen.
Ist alles keine professionelle Beratung von mir.
Ich würde mir die Bitcoin auf eine eigene Wallet auszahlen lassen, die ich nach der Zahlung ein Jahr und einen Tag liegen lasse. So kann ich per Blockchain nachweisen, dass sie seit einem Jahr in meinem Eigentum sind.
Danach kann ich sie steuerfrei verwenden (vorbehaltlich der unveränderten derzeitigen Regelung).
Ich denke Deine grundsätzliche Frage war: Werden die Bitcoin für mein Auto gehandhabt, wie beliebige andere Bitcoin, und die Antwort muss mMn ja lauten. Das Geschäft ist ein Tauschhandel i.S. BGB §480 (Wirtschaftsgut gegen Wirtschaftsgut).
Einen Kaufvertrag würde ich natürlich zudem anfertigen. Aber für die Behandlung der Bitcoin ist die oben beschriebene Lagerung eine Methode, die per Blockchain die Nachweisbarkeit vereinfach.
Wenn die BTCs ein Jahr in deinem Besitz sind, kannst du sie steuerfrei wieder veräußern (außer das Gesetz wird in der Zeit verändert). Ob du dafür Euros oder Autos gegeben hast, spielt mMn keine Rolle.
Sie beginnt an dem Tag, an dem du die Bitcoin erhälst.
Zitat BMF-Schreiben
Entgeltlich erworben sind zudem alle Kryptowerte, die Steuerpflichtige im Tausch gegen Einheiten einer staatlichen Währung (z. B. Euro), Waren oder Dienstleistungen sowie gegen andere Kryptowerte erworben haben, sowie die durch Lending und (passivem) Staking erlangten Kryptowerte.
Erhält man Bitcoin geschenkt, sollte man mE die Anschaffungsdaten des Schenkers übernehmen, also die Haltefrist fängt dann nicht erneut an.
Irgendwann in der Zukunft könnte das Finanzamt sagen, das war ein Tausch Wirtschaftsgut gegen (Krypto-)Währung, also wie ein normaler Verkauf. Beim Auto scheint es aber ähnlich wie bei Gold eine Haltefrist von einem Jahr zu geben, danach wäre der private Verkauf sowieso steuerfrei.
Was noch passieren könnte, wäre, daß bei mehreren Verkäufen innerhalb kurzer Zeit das Finanzamt ein Gewerbe unterstellen könnte, was man natürlich nicht haben möchte.
Das ist rückwirkend eher unwahrscheinlich, weil es eine Unzahl Klagen zur Folge haben dürfte.
Nicht ganz ausgeschlossen, aber schon mit Ärger verbunden.
Ja, sollte man lassen. Eher sinnvoll verteilen, wenn es geht. Aber für zwei Autos, die man davor 5 Jahre besaß, unterstellt die Finanzverwaltung nun auch noch kein Gewerbe.
Klugscheißer mag niemand! ![]()
Aber genau genommen, handelt es sich um ein Tauschvertrag, da ein Kauf immer ein offizielles Zahlungsmittel bedingt. Soll heißen ihr tauscht zwei allgemeine Wirtschaftsgüter gegeneinander.
Für das Finanzamt dürfte es egal sein, woher die Bitcoin stammen. So lange die 1 Jahr Haltefrist nicht rum ist müssen Gewinne versteuert werden. Natürlich nur wenn diese über deine Freigrenze von 1.000,- € liegt. Das würde selbstverständlich auch gelten, wenn du sie z.B. 3 Monate nach Erhalt, gegen ein anderes Auto wieder eintauscht. ![]()