Das ist mE noch nicht geklärt. Da müssen wir abwarten, wie das neue „Gesetz“ genau geschrieben wird.
Nach aktueller Lage wäre es möglich, die Wallets einzeln zu betrachten, aber auch hier ist es schwer einzuschätzen, ob ein Unterkonto als „andere Wallet“ angesehen wird. Wenn dies dein Ziel ist, wäre es vielleicht besser anstatt einem Unterkonto eine ganz neue Wallet zu erstellen (zB. 2. Hardwarewallet oder die selbe Hardwarewallet mit dem selben Seed aber einer zusätzlichen Passphrase).
Ich muss das erstmal weiter beobachten wie sich die Rechtslage entwickelt. Ich würde dann in 2026 nochmal ordentlich nachlegen und dann das Gaspedal deutlich runternehmen was Zukäufe betrifft.