Fragen zur Anarcho Kapitalistischen Eigentums Ethik

Laut " Strafgesetzbuch (StGB)
§ 249 Raub

(1) Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft."

Da Steuern eintreiben keine rechtswidrige Aneignung ist, wäre es auch kein Raub