Frage zu Steuerfreiheit nach einem Jahr (exakt selbe BTC oder austauschbar)

Ich würde es aus praktischen Gründen so machen wie in meinem Fall beschrieben. Wegen den not your keys not your coins prinzip würde ich den Großteil lieber auf der wallet haben wollen. Aber wenn der Kurs steigt und ich mir dadurch eine tolle Handtasche kaufen kann, sollte ich mir was gönnen können, ohne wieder umständlich von der wallet auf Nuri und dann von da zu verkaufen… Spar ich auch NWG… ich bin zwar hodler, aber wenn der Kurs gerade gut ist, why not… das Leben ist kurz :nerd_face:

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ARGH. Nein. Gibt es nicht. Standardmäßig gilt FIFO.

Anzahl der Wallets ist egal.

Selbst wenn ich meine Coins auf 1000 verschiedene Wallets verteile und FIFO will, gilt FIFO.

Punkt.

Und unsicherer, unpraktischer, unrealistischer,…

Eine Transaktionsübersich bekommt der/die Beamt:in überhaupt nicht zu sehen. Im Regelfall. Man legt sowas der Steuererklärung bei:

Und wenn ihm/ihr das nicht reicht, will er/sie die Transaktionslisten und dann kann man davon ausgehen, dass er/sie auch weiß, was er/sie da macht, denn man fordert keine Detaildaten an, wenn man diese nicht auswerten kann.

Boah, nun macht’s (Euch) doch nicht immer so kompliziert.

Du kannst zu 100% davon ausgehen, dass sich kein „ahnungsloser Beamter“ durch die Blockchain klicken wird.

Weil es das Gesetz so verlangt? Vielleicht? Nur so als Idee.

Das kannst Du gerne machen, aber dann werden die Coins in dieser (Exchange-) Wallet immer nach LIFO besteuert.

Dann hast Du eine FIFO-Wallet (HODL) und eine LIFO-Wallet (Exchange)

Überhaupt kein Problem. Aber einmal diese Entscheidung getroffen, wird’s dabei bleiben. Du kannst es Dir nicht von Jahr zu Jahr neu aussuchen und lustig zwischen FIFO und LIFO wechseln, so wie es Dir gerade in dem Kram passt.

Nein, überhaupt nicht. Zumindest was das normale HODLn betrifft, ist das alles ganz klar definiert. Nur leider machen es sich einige Leute total kompliziert und durchdenken irgendwelche Szenarien, die absolut unrealistisch sind.

Unsicherer: ja!
Unpraktischer: Natürlich!
Unrealistischer: Kommt drauf an…
Aus unserer Sicht ja, weil wir auf einen Abzug von den Börsen achten (not your keys not your coins).
Aus Sicht des Finanzamtes/Finanzministeriums (Und aus deren Sicht habe ich das beschrieben. Die haben nur den Grundfall geregelt. In meinem Kopf übrigens ohne Gras oder andere Mittelchen und m.M.n. dennoch nicht sehr gut^^): Nicht unbedingt. Die kennen bisher nur Aktien-Depots und haben für jedes Depot eine eigene Steuerbescheinigung. Was glaubst du wie froh die wären, wenn jeder Steuerpflichtige seine Coins auf der jeweiligen Exchange halten würde und die in der Steuererklärung einen „eigenen“ Kontoauszug hätten (Nuri, Bison, …).
Das meinte ich mit „2-Wallet-Problem“. Schon das ist eben nicht der Grundfall.
Und - keine Ahnung, ob der Vergleich so passend ist, aber weils gerade wieder in der Medienwelt rumgeistert - was passiert, wenn der Grundfall nicht auftritt hat man bei CUM/EX sehr schön gesehen: Keiner konnte mehr richtig sagen, was wo wann an Aktien lagert…

Da habe ich leider andere Erfahrungen gemacht. Die Käufe sollten nachgewiesen werden. Transaktionsübersicht von „offiziellen“ Börsen haben gereicht. Weil „sonst könnte ja jeder mit Verlusten“ um die Ecke kommen, salopp formuliert…

Also die Idee finde ich ganz gut.
Nur leider stimmt das nicht 100%ig.
ACHTUNG: Ich sags schonmal vorab: Ich suche hier kein Streit, sondern habe da anscheinend andere Erfahrungen gemacht bisher. Genau das regt mich ja im Übrigen auch an der derzeitigen Situation auf. Man ist in gewisser Weise von den Bearbeitern abhängig. Wie bearbeiten die eine Erklärung und wie interpretieren die den BMF-Entwurf…
Im Gesetz steht dies ausdrücklich nur für Fremdwährungbeträge.
Wenn man die P+R-Container-Sache aus den Medien verfolgt, wird dort z.B. der Grundsatz der Einzelbetrachtung herangezogen. Die suchen bei „deinen“ 5 Containern die Container-Nummer und weil du das dann zuordnen kannst, kannst du auch genau sagen, welcher Container (Wirtschaftsgut) du veräußert hast. Da gibt es kein FIFO.
Weil im Gesetzt nichts steht, laut BMF-Entwurf aber Kryptos als Wirtschaftsgut zählen, hat man auch die Betrachtungsweise in den BMF-Entwurf reingeschrieben.Es gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtungsweise und nur aus Vereinfachungsgründen FIFO (Rz. 44).

Mhm naja. Ich hatte die Probleme…
Ich habe gemerkt, dass Folgendes nur zur Verwirrung führt (Anzahl, Zeiten und Börsen abgeändert + Beispiel vereinfacht): Arbitrage-Handel…

  1. Einkauf auf Nuri (März 2025)
  2. Transfer auf Bison (März 2025)
  3. Verkauf auf Bison (März 2025)
  4. Einkauf auf Nuri (Mai 2025)
  5. Transfer auf Bison (Mai 2025)
  6. kein Verkauf auf Bison (Kurssturz)
  7. Einkauf auf Nuri (Juni 2025)
  8. Verkauf auf Nuri (Juni 2025 (Kurssteigerung - Transfer hätte sich nicht gelohnt))
  9. Einkauf auf Nuri (August 2025)
  10. Verkauf auf Nuri (August 2025 (Kurssteigerung - Transfer hätte sich nicht gelohnt))
  11. Transfer von Bison (Mai-Coins) auf Nuri (Dezember 2025 (Kurs dort günstiger))
  12. Verkauf auf Nuri (Dezember 2025)

Folge:
Die Mai-Coins wurden ganz klar im Dezember veräußert. Die waren halt nur „kurz“ auf Bison. (Grundsatz der Einzelbetrachtung)
Die Zwischenverkäufe auf Nuri (Juni / August 2025) wurden für sich betrachtet.
Somit kam es auf der Nuri-Wallet nicht zum FIFO-Prinzip.

Ich sehe kein Verstoß gegen das BMF-Schreiben.
Daher bin ich auch der Meinung, dass man es teilweise in der eigenen Hand hat.

Das es alles viel komplizierter macht, ist völlig klar.
Daher achte ich jetzt auch darauf, solche „Vermischungen“ irgendwie zu vermeiden bzw. „FIFO-Gruppen“ zu bilden. Nur richtig erklären kann ichs hier nicht… :pensive:

Ich kann Dir jede Transaktionsübersicht so fälschen, dass bei Dir Verluste rauskommen. Wer HTML-Code versteht und/oder mit Photoshop arbeiten kann, bekommt sowas ohne Probleme hin.

Ein Excel-Auszug von Cointracking ist nicht besser oder schlechter.

Soviel zur Kompetenz der FA-Mitarbeiter. :smiley:

Dann komm’ nach Osnabrück. Hier ist alles easy. :slight_smile:

Genau. Und deshalb mache ich es so, wie ich sehe und auch die Mehrheit der Steuerberater:innen.

Wenn das FA eine andere Auffassung hat, müssen sie sich melden. Bis dahin werde ich den Teufel tun und mir das Krypto-Leben noch schwerer machen, als es sowieso schon ist.

„Nach bestem Wissen und Gewissen.“

Mehr kann man nicht verlangen.