Frage bezüglich Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Hallo,

ich bin wie bereits hier erwähnt ein Anfänger bezüglich Kryptowährung.

Bezieht sich die Steuerpflicht und Steuerbefreiung immer nur auf einen einzigen Handlungsstrang?

Beispiel: Mit Euro kauft man bei der Kryptobörse -A- die Kryptowährung A. Diese Kryptowährung A verkauft man nach einem Jahr und lässt sich das in Euro auf sein Girokonto bei der Bank in seiner Heimatgegend überweisen. Mann hat exemplarisch einen Gewinn von 1000 Euro gemacht.

Bei obigen Beispiel fällt soweit ich bisher weiß keine Steuer an, also nach einem Jahr.
Entfällt diese obige Steuerbefreiung, wenn man bei der Kryptobörse -B- ebenfalls den obigen Ablauf vollzieht, mit dem Unterschied, dass das innerhalb eines Jahres passiert?

Das wäre in gewisser Weise das First in First out Prinzip, wie ich das in einem Video hier gesehen habe,
Es stellt sich die Frage, ob das auch bei unterschiedlichen Kryptobörsen wie oben geschildert gilt, weil es sich um die gleiche Kryptowährung handelt.

Es ist völlig egal welchen coin du wo kaufst. Die Menge ist entscheidend.

Kauf

Am 1.1.21. Auf Börse a 0.5 btc
Am 1.1.21. Auf Börse b 0.5 btc
Am 1.2.21. Auf Börse b 1 btc
Am 1.3.21. Auf Börse a 1 btc

Verkauf

Jetzt kannst du am 1.1.22. 1 btc Verkäufen egal wo. Börse a, b oder c. Völlig egal. Entscheidend ist das du die Summe an btc die du verkaufen möchtest, mindestens 1 Jahr besitzt.

Wenn du die Coins kürzer als ein Jahr besitzt fallen Steuern an. Es sei denn der Gewinn der in dem steuerkahr zu versteuern ist liegt unter 600 Euro

ich denke, er meint 01.01.22

Ich weiß garnicht was du meinst :rofl:

Ich bin kein Steuer-, Finanz- oder Anlageberater!

oder , du meintest:
AM 31.12.19 Auf Börse x 1 btc
Am 1.1.21. Auf Börse a 0.5 btc
Am 1.1.21. Auf Börse b 0.5 btc
Am 1.2.21. Auf Börse b 1 btc
Am 1.3.21. Auf Börse a 1 btc
:laughing:

nee, im ernst

Kauf am T.M.Y
Verkauf am T.M.Y+1 ?
oder
Verkauf T+1.M.Y+1 ?

also am 02.01.22

Ich würde immer 1 Tag extra nehmen…zur Sicherheit. :slight_smile:

Bei einem Kauf am 01.01.2020 also am 02.01.2021 verkaufen und nicht am 01.01.2021

Auf den einen Tag kommt’s kurstechnisch sicherlich nicht an…

richtig, sehe ich genauso.

wobei, ich persönlich hoffe nicht verkaufen zu müssen

Das wäre natürlich die Ideallösung.

Hallo an Alle!
Habe mich gerade hier angemeldet da ich leider nirgends diese Information bekomme.
Ich habe eine Wallet auf einer Cryptobörse und möchte diese nun nach 6 Monaten Ansparplan auf meine Hardware Wallet übertragen. Werde ich dann steuerpflichtig weil ich unter 1 Jahr bin oder nicht weil ich ja nicht Trade und nicht Swape und bei Wallets mir gehören?

Vielen Bank für die Hilfe!

Ein interner Transfer ist keiner steuerlich relevanter Vorgang :blush:

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Suchfunktion → Steuer FAQ :wink:

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Hi, ich hab hierzu nochmal eine Frage…
Entsteht der Gewinn erst beim Tausch von BTC zu Euro oder schon, wenn der Wert der BTC steigt?
Wenn ich für 1000€ BTC kaufe und nach einem Monat ist der 2000€ wert, ich verkaufe dann einen Teil für 1000€. Muss das versteuert werden?

Beim Tausch.

Wenn Du die Hälfte (0.5 BTC) verkaufst, hattest Du für diese 0.5 BTC

  • einen EINKAUF-Preis von 500 Euro
  • einen VERKAUF-Preis von 1000 Euro

=> 500 Euro Gewinn

Bleibt es Dein einziger Gewinn und Du somit unter der Freigrenze (nicht Freibetrag!) von 600 Euro, wären diese 500 Euro steuerfrei. (Sind aber trotzdem in Deiner Steuererklärung anzugeben.)

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