Frage bezüglich Anschaffungskosten & Werbungskosten?

Hallo liebes Forum,
hätte da ein dringliches Anliegen.

Ich bin grade dabei meine Steuererklärung zu machen und hätte nun 2 Fragen.

  1. Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Kapitalertragssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ?

  2. Darf man alle Anschaffungskosten & Werbungskosten von dem Gewinn abziehen bei der Einkommenssteuer, oder gibt es bestimmte Grenzen ?

Das wars eigentlich schon :slight_smile:
Vielen lieben Dank

PS:
Ich bin vollzeit Krypto Trader, Ich trade Future Contacte und die Börse zahlt mich in USDC aus.
Somit findet bei mir 2 Steuervorgänge statt.
1x Future Trading = Kapitalertragssteuer
1x Veräußerungsgeschäft = Einkommenssteuer

Beim Future Trading sind die Anschaffungskosten die Maker und Taker Gebühr
Und die Werbungskosten sind die Transaktionsgebühr vom Broker zu meiner Wallet.

Beim Veräußerungsgeschäft sind die Anschaffungskosten die Exchange Gebühren von USDC zu EUR
Und die Werbungskosten sind auch hier die Transaktionsgebühr von meiner Wallet zum Exchanger.

Wenn du ein dringliches Anliegen zum Steuerrecht hast, und dass auch offensichtlich in einem Gewerblichen Fall, dann wende dich doch bitte an einen Steuerberater.

Vll. kann dir jemand einen Steuerberater empfehlen.

Ich brauche keinen Steuerberater, kann das auch alles selber machen.
Nur hab ich halt die Frage ob man alles absetzen kann oder ob es maximale Grenzen gibt.

Ich kenne keine Grenzen und würde alle Kosten abziehen, die erforderlich waren, um das zu besteuernde Einkommen zu erzielen.

PC, Internet, Lektüre, Gebühren etc. Manches natürlich anteilig, da nicht alles nur beruflich genutzt wird.

Dennoch bin ich kein Steuerberater und gebe daher auch keine Steuerberatung. Nur Erfahrungsweitergabe.

Also ich habe gerade gelesen, dass man bei der Kapitalertragssteuer keine Werbungskosten absetzen kann, da es den Sparer-Pauschbetrag gibt.

Wie sieht es denn bei der Einkommenssteuer aus ?
Ist das dort der selbe fall ?

Es gibt keine Kapitalerträge im Cryptospace (außer natürlich, es geht um TradFi ETFs etc).
Damit sind nur viele Erträge in Währungen gemeint.

Doch natürlich bei Future Trading fällt die Kapitalertragssteuer an

Du bekommst aber doch USDC und keine USD. Das musst du bedenken. USDC ist keine Währung, sondern ein Token.

Ich würde mich tatsächlich einmal von einem StB beraten lassen zum Thema, dann kann nichts schief gehen.

Der Gewinn wird in USD berechnet.
Beim schließen des Trades wird es in USDC gewechselt.

Somit:
Future Contracte = Kapitalertragssteuer
USDC = Einkommenssteuer

Den Gewinn vom Trading muss ich mit der Kapitalertragssteuer versteuern.
Die USDC werden nur mit der Einkommenssteuer versteuert wenn ich sie weniger als 1 Jahr halte, sollte ich die 1 Jahr halten, fällt die Einkommenssteuer weg

Bei Einkommen gibt es keine Jahresfrist :sweat_smile::sweat_smile::sweat_smile:

Fließen dir die USDC zu, sind sie zu versteuern. Ob es dann zusätzlich eine Jahresfrist auf einen potentiellen zusätzlichen Gewinn durch Kurssteigerungen gibt, weiß ich nicht.

Also nochmal.
Ich Trade Future Contracte ( Differenzausgleich )
Gewinn wird in USDC ausgezahlt = diese unterliegen der Kapitalertragssteuer !
Sollte ich nun meine 100.000 USDC nach 7 Monaten verkaufen, und der Kurs von USDC ist um 5% gestiegen dann unterliegt dieser Gewinn der Einkommenssteuer.
Sollte ich die USDC aber 13 Monate halten, dann sind diese Steuerfrei bei veräußerung.

Hier das perfekte Beispiel, stell dir einfach vor statt Bitcoin steht USDC.

10 häufige Fragen zur Besteuerung von Future und Margin Trading (winheller.com)

6. Durch meine Gewinne aus Future/Margin Trading habe ich Bitcoins erhalten und diese ordnungsgemäß versteuert. Fallen auf den Verkauf der erhaltenen Bitcoins Steuern an?

Stammen die erhaltenen Bitcoins aus einer Auszahlung resultierend aus einem Differenzausgleich, ist nach einer Ansicht anschließend eine steuerfreie Veräußerung möglich. Da die Gewinne in Bitcoin bereits nach Maßgabe der Kapitalertragsteuer gemäß § 20 EStG versteuert wurden, greift auch keine Jahresfrist.

Ob diese Ansicht von der Finanzverwaltung geteilt werden wird, ist allerdings fraglich. Denn die Besteuerung eines Vorgangs bedeutet auch sonst nicht, dass nachfolgende Vorgänge steuerfrei bleiben müssen. Ähnlich wie beim Staking kann eine Auszahlung also durchaus zu besteuern sein und gleichzeitig die Jahresfrist nach § 23 EStG in Gang setzen. Erst nach Ablauf der Jahresfrist ist dann eine steuerfreie Veräußerung möglich.

Da bin ich mir nicht sicher. Aber wenn du das weißt, dann ist doch alles gut.

Der Gewinn auf den Kursanstieg ist der „unwichtige“ Teil. Hier würde ich eher sofort verkaufen. Noch ein Jahr zu warten ergibt nicht wirklich Sinn, nur um eventuell 20 Cent zu sparen.

Ich bin mir ziemlich sicher, ausserdem schreibt die Kanzlei Winheller das selbe.

Doch es macht sehr viel Sinn die USDC 1 Jahr zu halten.
Habe bei 48k meine Position geschlossen und warte bis der Kurs jetzt runter kommt damit ich mir dann Bitcoins kaufen kann zum hodln.

Hätte ich meine USDC direkt verkauft hätte ich dafür 2 Bitcoins bekommen.
Da ich erwarte, dass der Kurs auf 15k fällt krieg ich mit meinen USDC 6 Bitcoins.

So jetzt zurück zum Thema :smiley:
Abgeltungssteuer:
Anschaffungskosten & Werbungskosten komplett absetzbar, oder gibt es maximal Limits ?

Einkommenssteuer:
Anschaffungskosten & Werbungskosten komplett absetzbar, oder gibt es maximal Limits ?

Aber das hat doch überhaupt gar nichts mit der Jahresfrist zu tun :thinking:

Ich hoffe, jemand kann dir deine Fragen beantworten. Allerdings befürchte ich, dass dafür ein Community Forum nicht der richtige Ort ist.

Doch wenn ich die USDC unterhalb 1 Jahr in BTC tausche, dann ist das ein steuerlicher Vorgang.
Wenn ich die USDC aber nach 1 Jahr in BTC tausche, dann ist das kein steuerlicher Vorgang, weil Steuerfrei.

Die Gewinne / Verluste werden minimal sein bei USDC, da er recht stabil ist, aber wir wissen doch wie genau das Finanzamt alles haben will.

Ja, klar. Aber du sparst du einfach nur die USD EUR Differenz. Die paar Euro wären es mir absolut nicht wert. Dazu könnte es ja auch sein, dass Euro gegenüber dem US Dollar gefallen sein wird und du den Verlust dann nicht mehr verrechnen kannst. Viel Unterschied wird es jedenfalls nicht machen.

Ich nehme lieber jetzt die Sats. Das Potential ist mir wichtiger als irgendwelche Währungswetten mit mikroskopischen Gewinnaussichten.

Verkaufst du die USDC sofort nach Zufluss, ist der Kursgewinn bei ±0. Dank Inflation verbrennst du auf jeden Fall 2-8% des Wertes, nur weil du unbedingt ein Jahr warten willst. Die Logik erschließt sich mir nicht :sweat_smile:

Mir geht es doch garnicht darum die USDC steuerfrei zu verkaufen, im gegenteil ich rechne sogar damit, dass ich die USDC unterhalb 1 Jahr verkaufe.
Deswegen ist ja auch meine Frage ob ich alle Werbungskosten absetzen kann oder nicht.

Ob ich die USDC jetzt verkaufe und Fiat halte bis ich in BTC wechsel, oder ob ich USDC halte und in BTC wechsel macht kein großen unterschied.

EUR ist unsicherer als USD, somit wäre es eher ein Risiko EUR zu halten statt USDC ( gedeckt durch USD )

Aufgrund von FTX hab ich gelernt, nichts auf der Börse zu lassen.
Also müsste ich USDC auf Börse schicken, die wechseln zu EUR, auf mein Bankkonto schicken und wenn BTC bei 15k ist wieder von Bankkonto zu Börse… Lieber halte ich direkt die USDC auf meiner Wallet und kann direkt reagieren wenn BTC bei 15k ist, statt erstmal ne Überweisung zu machen.

Der einzige Nachteil ist halt die Kursschwankung, aber die ist bei USDC minimal.
Wenn ich glück habe steigt der kurs um 0,1-0,2% wenn ich pech habe sinkt der um 0,1-0,2%
Aber dafür das ich mir dieses hin und her von Bankkonto zu Börse spare, nehme ich diese 0.1% Kursschwankung liebend gerne in Kauf.