Auch das stimmt natürlich, hilft aber der Diskussion weiterhin nicht.
Kenne ich einen einzigen Public Key einer Person, kann ich in der Regel keine Rückschlüsse auf den gesamten Bestand ziehen.
Ja, Ledger Live ist für mich auch nicht „der Ledger“.
Auch das stimmt natürlich, hilft aber der Diskussion weiterhin nicht.
Kenne ich einen einzigen Public Key einer Person, kann ich in der Regel keine Rückschlüsse auf den gesamten Bestand ziehen.
Ja, Ledger Live ist für mich auch nicht „der Ledger“.
In der Schweiz ist halt alles etwas anders ![]()
Ich gebe bei den Steuern nur meinen offiziellen BTC Bestand an. Ich hab noch nie eine Adresse oder ein Foto angegeben. Ich wurde noch nie aufgefordert etwas nachzureichen bezüglich BTC oder andere Vermögenwerten. Wenn das Steueramt trotzdem einen Nachweis haben will, bekommst du im schlimmsten Fall ein Schreiben und reichst die Adresse(n) an.
Vielen Dank für deine Erfahrungen mit dem Steueramt.
Ich wohne in Zürich. Da heisst es:
Vermögenssteuer:
Guthaben in Kryptowährungen unterliegen der Vermögenssteuer (§ 38 StG). Aus Gründen der Einfachheit sind diese im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis als «übrige Guthaben», mit Angabe der Bezeichnung der Kryptowährung zu deklarieren. Der Nachweis hat mittels eines Ausdrucks der digitalen Brieftasche (Wallet), Stand per Ende der Steuerperiode, zu erfolgen.
Für Bitcoin publiziert die ESTV einen Jahresendsteuerkurs. Andere Kryptowährungen sind zum Jahresschlusskurs der für diese Währung gängigsten Börsenplattform zu deklarieren.
Vielleicht ist es wirklich an besten erst einmal nur den Bestand anzugeben.
Nochmals Danke für die Mitteilung deiner Erfahrungen!
Irgendwie wird es jedes Jahr mühsamer. Bis vor kurzer Zeit musste ich einfach den Betrag in die Steuererklärung schreiben. Letztes Jahr haben sie dann ein halbes Jahr nach der Einreichung geschrieben sie brauchen jetzt noch ein paar Screenshots von meinem Wallet.
In diesem Jahr hatten sie dann in BL gerade eine neue Steuer Webapp eingeführt. Anstatt das ich jetzt nur den Endstand angeben kann muss ich den Stand vom letzten Jahr und dann Transaktionen erfassen.
So ein kompletter Bullshit, das geht die überhaupt nichts an. Ich habe einfach nur den Endbetrag erfasst und jetzt stimmt halt der Anfangsbetrag nicht, aber die könne mich mal, steht nichts im Gesetz das ich da Transaktionen angeben muss.
Mal schauen ob die das so fressen.
Du machst da ja „schöne“ Erfahrungen.
Mir ist immer noch nicht ganz klar was für ein Screenshot man da machen soll?
Geht da ein Screenshot z.B. im Blockchain Explorer ?
Ich habe gehört, dass wenn man Aktien handelt, dann muss man die Transaktionen auch angeben.
Vielleicht kommt das daher.
Ich bin auf alle Fälle gespannt wie das weiter geht.
Hallo, ich war gerade auf der Suche nach Informationen und fand dieses Forum.
Das Ergebnis ist, dass ich vor kurzem einen Brief vom Schweizer Steueramt erhalten habe, in dem ich aufgefordert wurde, Fotos von der Wallet am 31. Dezember, alle die Transaktiones für dieses Jahr sowie Einsätze für Staking, Lending, etc und meine Public Keys für Letztere vorzulegen.
Dies hat mich ein wenig verärgert.
Was soll ich tun? Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, das mich dazu verpflichtet, diese Informationen zu geben?
Das hört sich ja ziemlich krass an. Was für ein Steueramt verlangt denn das alles? Ich kann mir schon vorstellen, dass die einfach verlangen können was sie glauben zu brauchen.
Ihr habt doch eine Vermögenssteuer. Also muss Vermögen auch irgendwie nachgewiesen werden.
Ich finde die Forderung von deinen Adressen und einfachen Screenshots wirklich nicht überzogen.
Es ist ja quasi wie ein Auszug aus dem Grundbuch für Immobilienbesitz.
Möchtest du nicht nach Vermögen besteuert werden, ist die Schweiz natürlich ein ungünstiges Land für dich.
Was mich am meisten beunruhigt, ist nicht die Frage, ob ich Vermögenssteuer zahlen soll oder nicht, im Gegenteil. Ich bin froh, dass ich sie zahlen kann.
Ich zitiere:
„Belege (Kauf-, resp. Verkaufabrechnungen), welche die Bestandesänderung der einzelnen Kryptowährungen seit 31.12.2021 belegen. Sollten die Coins aus Staking, aus Lending oder Liquidity Mining, Airdrops etc. zugeflossen sein, bitten wir Sie um detaillierte Aufstellungen, worin die Erträge ausgewiesen sind sowie um sämtliche Public Keys.“
Was mich jedoch beunruhigt, ist die Herausgabe eines Public-Keys, der alles, was man tut, verfolgt und die Privatsphäre der Menschen zerstört.
Das ist so, als würde man Sie nicht nach Ihrem Kontoauszug fragen, sondern nach den Kontotransaktionen in dem betreffenden Jahr (sie könnten wissen, wie viel Sie wann, wo und wofür ausgegeben haben).
Ich habe in meinem Umfeld nachgefragt, und niemand hat jemals eine solche Anfrage gestellt. Ich weiß nicht, ob Sie von solchen Fällen wissen?
Du musst immer einen herausgegeben, um Bitcoin empfangen zu können.
Wenn es sich so stört, dann hau die Coins nach Absetzen der Meldung durch einen Mixer/CoinJoin.
Oder verschiebe sie kurzzeitig auf eine Börse, so dass vielleicht ein Screenshot der Börsenübersicht ausreicht. Da ist es ja nicht deine Wallet. ![]()
Alternativ frag doch nach einer Rechtsgrundlage.
Bei Bitcoin ist technisch der „Kontostand“ mit den Transaktionen verknüpft. Wird schwierig mit dem Vermögensnachweis ohne Transaktionen. Der Rechtsweg steht sicher auch jedem Bürger der Schweiz offen.
Aber ich schicke Ihnen bereits einen Screenshot meiner Wallet, und ich zahle dafür Steuern. Ich weiß nicht, was noch angegeben werden muss.
Es wäre ein bisschen dumm, zu erfinden, dass ich 1000 Btc in meinem wallet habe, aber darauf Vermögenssteuer zahle. Oder?
Der Mixer scheint mir nicht schlecht zu sein, obwohl ich nicht weiß, ob er legal ist
Von einem Mixer würde ich abraten, das erweckt nur den Eindruck, dass man etwas zu verbergen hat. Ich möchte noch einmal nachfragen, wo werden denn solche Angaben verlangt.