FIFO > Wallet

Danke. Du meinst hier „…geht „auch“ LiFo…“ , oder ?

Mein Beispiel, ganz simpel. Eine Börse, eine Wallet. 12 Käufe über 3 Monate. 2/3 auf Wallet, 1/3 auf Börse. Von der Börse verkaufen ich nach FiFo Prinzip mit jeweils mindestens einem Jahr Haltedauer. Das müsste doch für‘s Finanzamt eindeutig sein, oder ?

Sollte schon eindeutig sein.

Und was machst du mit den 2/3 auf der Wallet, nur halten?

Wenn du auf der Börse die Haltefrist einhältst, und auf der Wallet nur hodlst, kannst du auch FiFo über alles machen.

Wenn du auf der Wallet auch zwischendurch verkaufst, musst du für den Steuerreport natürlich die Depottrennung verwenden.

Ja. Hab’s korrigiert. :slight_smile:

EDIT: Kann’s nicht editieren. :thinking:

1 „Gefällt mir“

:+1:
Die 2/3 nur hodln, ja! Bis in alle Ewigkeit! :wink:

PS: Merke gerade, es wird wirklich komplexer, sollte ich beispielsweise noch von einer andere Börse (2)auf die gleiche Wallet schicken…und dann vielleicht auch noch zurück auf Börse 1 , oder so.

Besser spät als nie. :wink: Ich halte nur (!) BTC. Kein De-Fi, kein Staking, keine anderen Coins !! Kein Schnick-Schnack :stuck_out_tongue_winking_eye: :rofl: ) Nur BTC und hodln! Trotzdem werde ich Cointracking verwenden. Ist doch trotzdem sinnvoll, finde ich. Eindeutig nachweisbar für´s FA, übersichtlich etc. Danke und Grüße. HODL ON ! :slight_smile:

1 „Gefällt mir“

Was ist, wenn ich 2/3 meiner Coins auf die Wallet schicke und mit dem anderen 1/3 trade unter Einhaltung der Haltefristen über alle Coins hinweg. Geht das, oder trade ich steuerlich nur die 1/3, was im Umkehrschluss bedeuteten würde, das ich trotz Traden die 2/3 auf der Wallet irgendwann x Jahre gehalten habe? Und die Trades doch versteuern müsste.

Bisher gehe ich davon aus, dass ich nach Fifo Prinzip auch meine Wallet Coins trade.

Beispiel:
01.01.2022 Kauf 2/3x und Transfer auf Wallet
01.04.2022 Kauf 1/3x und beim Anbieter lassen
01.02.2023 Verkauf 1/3x vom Anbieter (St. frei)
01.03.2023 Kauf 1/3x vom Anbieter
02.03.2023 Verkauf 1/3x vom Anbieter (St. frei)

= Alles steuerfrei, oder?

Schritt für Schritt.

Die könntest Du ab dem 02.01.2023 von der Wallet wieder zum Anbieter schicken und verkaufen.

=> FIFO

Und was machst Du dann damit? Traden?

Dann müsstest Du in der Steuererklärung angeben, dass diese Coins mit LIFO besteuert werden. Keine Mischung mit anderen Coins. Keine Lücken in den Transaktionen. Und eine Änderung in FIFO oder eine andere Besteuerungsreihenfolge ist damit nicht mehr möglich.

Nee. Wieso sind die steuerfrei? Du hast damit doch getradet. Du kannst jetzt nicht einfach definieren, dass dieses 1/3 von den 2/3 aus Deiner Wallet stammt.

Das fummelt Dir kein FA auseinander.

Wenn Du Deine HODL-Coins verkaufen willst (oder einen Teil davon), sollte meiner Meinung nach auch eine Transaktion von Wallet zum Anbieter erfolgen, damit Du ganz klar belegen kannst, dass Du nun Deine HODL-Coins verkaufst und hiervon die Spekulationsfrist erreicht wurde.

Ok. Den Kauf verstehe ich nicht… :thinking:

Nein. Die sind doch auch nicht steuerfrei. Du hast doch damit getradet…

Nein. Die einzigen Coins, die bei dieser Konstellation wirklich steuerfrei sind, wären

am 02.01.2023

Die Steuerfreiheit des Rests hängt davon ab, wann Du das letzte Mal damit getradet hast, also wann der letzte Wechsel stattgefunden hat.

Zudem sind die Trades selbst natürlich auch nicht steuerfrei.

Vielleicht guckst Du noch einmal in die Steuer-FAQ?

Dann versteh ich das ganze nicht wirklich. Ich gebe beim Verkauf ja keine bestimmten Coins an. Ich dachte, es wäre egal, wo ich diese aufbewahre. Ob ich 10,- aus meinem Portemonnaie nehme, oder vom Bankkonto spielt doch eigentlich keine Rolle - dachte ich. Werde dann vorsichtshalber die Coins beim Anbieter nur nach der Haltefrist verkaufen und den Rest einfach liegen lassen.

Ist es grundsätzlich auch.

Aber nicht, wenn Du die einen zum HODLn und die anderen zum TRADEN nutzt. Dann musst (solltest) Du die Coins ganz strikt trennen und alle Trades/Transaktionen dokumentieren.

Das ist ein falscher Vergleich. :slight_smile:

Danke für das Feedback! Hätte gedacht, das ich als „steuererklärende“ Person Angelpunkt der Transaktionen bin und nicht die einzelnen Wallets. Du hast mich vor einem großen Irrtum/Fehler bewahrt. :+1::grinning_face_with_smiling_eyes:

Dreh- und Angelpunkt sind die „Taten“, die Du mit Deinen Coin machst. Danach berechnen bzw. bewerten sich Steuern, Haltefrist, Besteuerungsreihenfolge etc.

Unterschiedliche Taten sollte man durch unterschiedliche Wallets trennen, denn bei einer Vermischung wird es (vermutlich) schwer, dem FA zu erklären, warum man Coin 1 so versteuert und Coin 2 so, obwohl beide Coins aus derselben Wallet kommen.

Nichtsdestotrotz sollte man alles, was vom HODLn abweicht, meiner Meinung nach grundsätzlich (vorab) mit dem Steuerberater abklären.

Hallo. Ich hänge mich mal kurz mit rein. Also, so wie es hier steht, und vorausgesetzt du machst nix mit den Coins vom 01.04.2022, sind die 2 Verkäufe eindeutig steuerfrei, da beide nach Jahresfrist.

Grüße

1 „Gefällt mir“

Grundlage meiner Überlegungen ist der BMF Entwurf vom 17.6.2021
Hier
. 6. Wallet…
. 13…

. 2. Einkünfte aus der Veräußerung von Einheiten einer virtuellen Währung
44 und 45
bb) Verwendungsreihenfolge
44: Für die Bestimmung der Jahresfrist gilt der Grundsatz der Einzelbetrachtung (vgl. Rz. 37)
Aus Vereinfachungsgründen ist die Anwendung der First in First out (FiFo)-Methode auf die Einheiten einer virtuellen Währung zulässig. Das heißt, es ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Einheiten einer virtuellen Währung zuerst veräußert wurden.
45: Die einmal gewählte Methode – FiFo-Methode oder Einzelbetrachtung – ist auf jede einzelne Wallet anzuwenden und bis zur vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung in dieser Wallet beizubehalten. Nach einer vollständigen Veräußerung der Einheiten einer virtuellen Währung in dieser Wallet und anschließendem Neuerwerb von Einheiten dieser virtuellen Währung kann die Methode gewechselt werden. Beim Halten von Einheiten mehrerer virtueller Währungen besteht für jede virtuelle Währung in einer Wallet ein gesondertes Wahlrecht.

Meine Fragen und Thesen dazu:

Voraussetzungen:

  • Eindeutige nachvollziehbare Dokumentation durch getrennte Listen (Exel, Cointracking ) nach Wallets.
  • Die einzelnen Walletlisten tabellarisch aufgegliedert nach Käufen und Gegenrechnung mit Verkäufen, inkl. Berechnung mit FIFO.
  • Vor BTC Käufen/Verkäufen auf der Plattform sollte dort „Null Bestand“ sein um ein Vermischen zu vermeiden.

1.te : Die Plattform „Wallet“ ist auch eine Wallet. Wird aber nur als „Übergangswallet“ benutzt.

2.te : Ist jede Adresse auf die man BTC schickt nicht eine eigene Wallet ? Egal wie man Diese erzeugt ?
Ein Ledger z.b. ist nur ein Werkzeug zur Erzeugung. Nach Außen sind nur einzelne Adressen mit BTC zu erkennen. Ergo ist jede einzelne Adresse eine Wallet.
Somit lassen sich u.U. zig verschiedene Wallets realisieren mit denen man jeweils getrennte FIFO anwenden kann.

3.te : Schickt man 2,3,4 …x BTC auf die gleiche Adresse ( Hodl ), so sind Diese dort FIFO nur dieser gesendeten BTC, nur in dieser Wallet unterworfen und nicht mit BTC liegend auf einer anderen Wallet, da man ja durch die Dokumentation eindeutig belegen kann das man genau diese BTC, genau wann gekaufte BTC, genau dann gesendet hat ?!

4.te :Dabei spielt es keine Rolle ob man 2,3,4…x Käufe zu einer Sendung zur Wallet zusammenfasst. Solange man nicht zwischen diesen Kauf/Käufen und Senden der BTC, auf der Plattform getradet hat.

5.te : Sollte man dennoch zwischen Kauf und Senden, BTC verkauft haben, so ist FIFO nur mit den gesamten BTC anzuwenden, die dann zu dieser Zeit auf dieser „Plattformwallet“ liegen. ( sie wird in diesen Augenblick zur „temporären FIFO-Wallet“ bis wieder ein „Null Bestand“ eintritt. ( Alles dokumentiert in einer getrennten Walletliste).
Die verbliebenen BTC könnten dann z.b. gesamt zur Hodl-Wallet gesendet werden. (Haben weiterhin definierte Kaufdaten ).
6.te : Wichtig ist ein „Nullbestand“ auf der Plattformwallet um Vermischung zu vermeiden . Es kann wieder ein neuer Turnus gestartet werden.

7.te : Ist das Kind schon in den Brunnen gefallen !? ( Ohne Lending, Staking ect, )
Hat man zu einem Zeitpunkt durch ungewollte Vermischung keine eindeutige Zuordnung von: "Welche BTC sind zu welchen Anteilen in welchen Wallet ? "
So würde man sofort aufhören in diese Wallets zu senden.
Die Gesamtheit dieser betroffenen Wallets so lange hodeln bis alle Anteile steuerfrei sind.
Evt. alle BTC zu einer Plattform mit temporären „Null-Bestand“ senden und dann gesamt auf ein neues Wallet senden.
Somit hat man alle betroffenen BTC in einer Wallet und hodel`t am Besten min. ein Jahr ab dem Zeitpunkt.
Gleichzeitig müßte man min. ein neues Hodl-Wallet einrichten und dort neu sammeln.
Somit wäre eine klare dokumentatorische Abgrenzung nach Kaufdatum erzielt.

Finanzamt deswegen angesprochen.
Null Ahnung hatten die von Versteuerung von Krypto.
Abteilungsleiter am Fon gehabt. Recht offenes Gespräch.
Die sind in ihrem Geltungsbereich kaum bzw. nicht mit Krypto konfrontiert worden und Schulungen hatten die auch noch nicht.