FiFo bei gestakten Coins?

Guten Tag Liebe Community,

ich habe eine für mich sehr spannende Frage.
Ich möchte ebenfalls betonen das ich kein Steuerberater bin und es sich hier lediglich um meine eigenen Ansichten Handelt.

Gilt für Coins welche sich in einem aktivem Stakingprozess befinden weiterhin die FiFo Regelung?

Ich nehme hier ein Beispiel an welches es vermutlich oft geben wird.

Jemand kauft am 01.04.20 seine ersten 1000 CRO um diese gleich zu Staken und eine von Crypto.com erhältliche Visa Karte zu erhalten. ( Diese 1000 CRO sind ab hier der 10 Jahre Haltefrist unterliegend)

Der Stake kommt ab diesem Zeitpunkt von sagen wir 10 CRO jede Woche zum tragen ( ist aber erstmal nicht das Hauptaugenmerk) denn wir wissen diese sind ein Einkommen und zum Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. ( Daraufhin keiner Haltefrist unterliegend)

Am 04.04.20 kaufte sich die gleiche Person weitere 2000 CRO und verkaufte gleich darauf 1000 CRO.

Diese 1000 CRO währen nach regulärem FiFo System jene 1000 CRO die am 01.04.20 gekauft wurde.
Trifft dies noch immer zu und die verkauften 1000 CRO sind die welche der 10 Jahre Haltefrist unterlagen ? oder bleiben die gestakten CRO unberührt und der verkauf der 1000 CRO bezieht sich auf die am 04.04.20 gekauften CRO ?

Ich würde mich riesig über eine kompetente Beantwortung meiner Frage freuen.

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Das ist eine sehr gute Frage. :+1:

Mir ist hierzu noch keine Profi-Meinung bekannt.

Wenn FIFO gelten würde, könnte man ja die 10-Jahres-Haltefrist des STAKEs sehr einfach umgehen:

  • Um 12:00h kauft man 1000 Coins und gibt sie ins Staking.
  • Um 12:10h kauft man weitere 1000 Coins und verkauft sie 1 Minute danach.

Würde FIFO gelten, hätte man damit die 1000 Coins von 12:00h verkauft, wodurch die im STAKE befindlichen Coins (von 12:00h) der „normalen“ 1-Jahres-Haltefrist unterliegen würde, weil sie die Haltefrist von den Coins von 12:10h „übernehmen“, da diese zuletzt gekauft wurden.

In der Praxis würde man einen vermutlich kleinen Gewinn realisieren, weil der Zeitrahmen sehr kurz und somit keine große Kursschwankung zu erwarten ist.
Man würde höchstwahrscheinlich sogar unter jeder Gewinn-Grenze liegen, so dass man’s nicht einmal angeben muss.

Wenn man keinen Bock mehr auf Staking hat, nimmt man die Coins raus, wartet 1 Jahr und verkauft sie steuerfrei, denn das sind ja die einzigen Coins, die man noch hat.

:thinking:

Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so rechtlich okay ist, aber falls doch, hättest Du ein suuuuuper Schlupfloch gefunden und Staking wäre auch für Deutsche lukrativ.

Hm…jetzt müsste man einen fähigen Steuerberater kennen… :roll_eyes:

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Spannend :thinking:

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Hallo Leute, ich versuche mal etwas zu helfen, mit dem Wissen, was mir bis jetzt bekannt ist und welches mir durch eine Steuerberater-Fachangestellte weitergeleitet wurde.

Dies ist keine offizielle Steuerberatung, möchte ich hier direkt mit anmerken!

Ich passe mich dem Beispiel oben an.

Man kauft 1000CRO die man am Anfang in den Stake schickt um die Visa Karte bei Crypto.com zu erhalten.

Durch das Staking macht man irgendwann aus den 1000CRO → 1500CRO (neues Beispiel.)

Dass die 1000CRO eine Haltefrist von 10 Jahren haben ist uns bereits bewusst.

Beim Staking haben wir eine Freigrenze von 256 € im Jahr was wir bereits in einem der Steuer Videos vom Blocktrainer mit Dominik Freber erfahren haben.

Laut Informationen, die ich erhalten habe, kann man z.B. die 500CRO (welche einen Beispielwert von 150 € haben zu diesem Zeitpunkt) auszahlen ohne diese versteuern zu müssen, da dieser Betrag unter der Freigrenze liegt.

DAZU kommt aber das diese 150 € von EStG § 22 in § 23 rutschen, sobald wir sie „Auszahlen“ (wo wir eine Freigrenze von 600 € haben).

Dennoch sollte man beachten das man durch das Staking allein nicht über die Freigrenze von 256 € in § 22 kommt. Sollte dies passieren ist der GESAMTE Betrag zu versteuern.

Mann kann jetzt nicht 500 € mit Staking machen und das dann auf § 23 übertragen, wo man angeblich noch unter der Freigrenze von 600 € liegt. Das geht nicht!!!

Es wäre höchstens noch in Ordnung, wenn man separat neben dem Staking ein paar CRO gekauft hätte und diese dann unter einem Jahr verkaufen würde. Diese würden dann alle in § 23 gehören.

Sollten wir also die 150 € aus dem (erschaffenen) gestakten Coins verkaufen wollen rutschen diese wie gesagt von §22 in §23 und man hätte noch einen Spielraum von 449€ durch Coins die noch unter der ein Jahres-First liegen.

Hoffe man konnte mir folgen…

Wie gesagt, diese Informationen stammen von einer Steuerfachangestellten und keinem offiziellen Steuerberater. Daher dienen diese Auskünfte oder Angaben nicht als offizielle Steuerberatung!

Liebe Grüße

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Für mein Verständnis: Diese 500 CRO sind Dein REWARD, richtig? Und diese hast Du beim Zufluss nach §22 versteuert und direkt wieder als STAKE eingebunden. Korrekt?

Nein, man muss diese 500 Euro Gewinn natürlich beim Zufluss (Erhalt) des REWARDS nach §22 versteuern.

Danach kann man die 500 CRO als STAKE nutzen, um aus dem STAKE von 1000 CRO einen STAKE von 1500 CRO zu machen. Dadurch unterliegen die 500 CRO (und die „alten“ 1000 CRO natürlich auch) bei der Auflösung des STAKES einer Spekulationsfrist von 10 Jahren nach §23.

Grundsätzlich ja, aber es geht leider an der Fragestellung vorbei. :slight_smile:

Du gehst schon von einem ausbezahlten REWARD aus, was in unserer Problemstellung nicht der Fall ist.

Noch einmal:

(Die Uhrzeiten sollen verdeutlichen, dass es sich um 2 sehr kurzfristige Aktionen handelt. Wenn man ein „Schnellklicker“ ist, könnte man das alles innerhalb 1 Minute schaffen.)

Also:

Laut §23 gilt FIFO. („Bei Anschaffung und Veräußerung mehrerer gleichartiger Fremdwährungsbeträge ist zu unterstellen, dass die zuerst angeschafften Beträge zuerst veräußert wurden.“)

Wenn man nun um 12:10h die soeben gekauften 1000 Coins wieder verkauft, verkauft man laut Finanzamt „die zuerst angeschafften Beträge“ und das wären die 1000 Coins von 12:00h, die man im Staking hat.

Demzufolge würde man die 10-Jahres-Spekulationsfrist der 1000 Coins (STAKE) brechen und müsste dafür Steuern bezahlen.

„Physisch“ hat man aber die 1000 Coins verkauft, die man um 12:10h gekauft hat. Die 1000 Coins im STAKE bleiben ja „physisch“ bestehen und generieren weitere Coins.

Löst man den STAKE hat, auf man laut seinen Unterlagen noch die 1000 Coins, die man um 12:10h gekauft hat. Diese könnte man dann nach 1 Jahr steuerfrei verkaufen.

Jetzt verständlicher geworden?

Danke soweit für die nette Aufbereitung. Ich nehme an das Finanzamt oder entsprechende zuständige stellen welche jene Regularien ausarbeiten werden sich versuchen auf bestehende Konstrukte zu stützen.

Ich wage mich nun einmal an einer These welche es zu bestätigen gilt.

In dem Moment wo ich meine Coins ins Staking nehme/gebe könnten diese angesehen werden als nicht mehr in meinem Besitz. ( Ausgabe, verliehen)
(Ich verleihe Geld und gebe einen Kredit somit ist dieses Geld nicht mehr in meinem Besitz ich habe lediglich einen Anspruch zu vereinbarten Bedingungen hierauf)

  • Um 12:00h kauft man 1000 Coins und gibt sie ins Staking.
  • Um 12:10h kauft man weitere 1000 Coins und verkauft sie 1 Minute danach.

Um dein Beispiel wieder aufzugreifen könnte ich mir vorstellen das die um 12:00h gekauften 1000 Coins mit dem Stake nach Prinzip FiFo als Ausgabe / Verleih verbucht werden und irgendwann bei Auflösung des Stake wieder als Einkünfte vergleichbar mit einem Kauf eingebucht werden. Sie wandern erst ab diesem Zeitpunkt wieder in deinen Besitz.

Nach Einbuchung fangen die 10 Jahre Haltefrist an zu laufen.

Heißt aber auch das um 12:10h gekaufte Coins nach einem 1 Jahr Haltefrist Steuerfrei sind.

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Für mein Verständnis: Diese 500 CRO sind Dein REWARD, richtig? Und diese hast Du beim Zufluss nach §22 versteuert und direkt wieder als STAKE eingebunden. Korrekt?

Nein, falsch verstanden. Der Reward wird nicht zusätzlich als Stake mit benutzt. Zumindest in dem Oben genannten beispiel von mir. Dein Aufführung weiter unten ist allerdings korrekt, solltest du sie mit in den Stake einbeziehen.

Also:

Ich hab es nun nochmal gelesen und antworte daher expliziter auf die Frage von Emma.

Damit es beim Staking und dem FiFo verfahren nicht zu Verwirrungen kommt, mit zusätzlich angeschafften Coins in derselben Währung, wird dir jeder Steuerberater empfehlen, die ZUSÄTZLICH gekauften Coins welche nichts mit dem Stake zu tun haben auf eine EXTRA separate Wallet Adresse zu transferieren. Dadurch lässt sich leichter ermitteln, um welche Coins es sich handelt und zu welcher Haltefrist bzw. § diese gehören.

Das wird bei Crypto.com allerdings sehr schwer umzusetzen da du dort nur eine Wallet Adresse hast. Somit ist ehr empfohlen die Coins auf einer anderen Börse oder was auch immer zu kaufen um wie gesagt eine Depot trennung zu haben.

Alles andere ist zu kompliziert nachzuvollziehen und ist nicht im wirklichen einklang, wenn man nach dem FiFo prinzip seine Coins hält bzw. versteuern möchte.

Ok, dann ist Deine Aussage aber meiner Meinung nach falsch, denn

das :point_up_2: wäre nur der Fall, wenn man die 500 CRO (=Reward) wieder ins Staking bringt.

Erhält man die 500 CRO und zahlt entsprechend §22 beim Zufluss die Steuern (oder nicht, weil unter der Freigrenze von 256 Euro), ist damit steuerlich gesehen alles abgeschlossen.

Man kann diese 500 CRO danach jederzeit verkaufen. Steuerfrei, denn sie (bzw. der Zufluss) wurden ja bereits besteuert.

Die 500 CRO noch einmal nach §23 zu versteuern ergibt keinen Sinn. Nicht zuletzt, weil §23 für angeschaffte Wirtschaftsgüter gilt und die 500 CRO nicht gekauft oder gegen etwas getauscht wurden.

Das ist zumindest mein Recherche-Ergebnis, das sich mit den Aussagen mehrerer Steuerberater deckt.

Das ist alles schön und gut, aber so wirklich beantwortet ist die Frage damit nicht.

Die Frage war doch nicht, wie man verhindert, dass sich Coins mischen, sondern ob das von @Emma bzw. mir beschriebene Vorgehen rechtlich gesehen korrekt ist.

Erhält man die 500 CRO und zahlt entsprechend §22 beim Zufluss die Steuern (oder nicht, weil unter der Freigrenze von 256 Euro), ist damit steuerlich gesehen alles abgeschlossen.

Man kann diese 500 CRO danach jederzeit verkaufen. Steuerfrei, denn sie (bzw. der Zufluss) wurden ja bereits besteuert.

Hast Recht, hatte einen Denkfehler. Entschuldige die Verwirrung.

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Also nach Aussage von Dominick Freber (Steuerberater) soll man bei der Berechnung eine Depottrennung durchführen. Bei cointracking kann man das leicht einstellen. Dem entsprechend habe ich einfach die gestakten cro in cointracking unter einer extra stacking wallet gelistet, sodass sie sich nach Fifo Prinzip nicht mit den anderen cros in der regulären wallet in die Quere kommen. Die Besteuerung nach Fifo wird dann nur entsprechend auf die coins innerhalb der normalen wallet angewandt.

Die anderen gestakten coins haben aber meiner Meinung nach nur dann eine 10 Jahre Haltefrist, wenn man die Karte der zweiten Stufe hat und 10% Zinsen bekommt. Der stake für die rote Karte erzeugt ja keine Zinsen sondern schaltet einem nur den Cashback und Spotify frei.

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