FIFO + 1000 Euro Steuerfrei/Jahr?

Hallo,
ich hätte eine Frage zu ‚First In – First Out‘. Habe bei einem Verkauf in 2024 einen kleinen Gewinn unter den steuerfreien 1000 Euro mitgenommen (Fiat rein → Fiat + x raus). Wollte aber grundsätzlich, wenn mal was verkauft wird, FIFO machen (alles mit CoinTracking dokumentiert). Stellt sich mir für die Steuererklärung nun die Frage ob FIFO + 1000 Euro separat Steuerfrei geht oder ob dieser erste Verkauf von Anfang an auf die ersten Sats aus vor ein paar Jahren bezogen werden muss.
PS, ja ich weiß, keine Steuerberatung hier und alles muss selber noch abgeklärt werden…

Vielen Dank im Voraus

Ich weiß zwar nicht genau, was du sagen willst mit „du willst FIFO machen“, denn das ist weder etwas was du machen, noch etwas was du beeinflussen kannst, dennoch kenn ich als Laie das bisher so:

  • Steuerfrei alles, was die Haltefrist von 1 Jahr + 1 Tag überstiegen hat
  • Innerhalb der Haltefrist dann FIFO - und hier greift dann die Freigrenze von 1000€ für private Veräußerungsgeschäfte.

Soll heißen, wenn die Sats die du in 2024 verkauft hast außerhalb der Haltefrist waren, kannst du sie aus der Betrachtung streichen, da nun steuerfrei. Waren sie es nicht → FIFO + Freigrenze betrachten.

Hallo und danke für die schnelle Antwort.
Ich meinte mit „wollte FIFO machen“, weil CoinTracking bei ‚Methode‘ noch weitere Optionen wie z.B. LIFO (Last In - First Out) anbietet, ist hier dann aber egal weil ich von FIFO ausgehen kann.

Einigermassen klar ist mir: „Steuerfrei alles, was die Haltefrist von 1 Jahr + 1 Tag überstiegen hat“. Nach meinem Verständnis sind dann alle aus der Vergangenheit gekauften Sats die älter als 1 Jahr + 1 Tag sind steuerfrei abverkaufbar. Ich dachte FIFO bezieht sich auf diesen Zusammenhang. Frei von mir übersetzt: „Die ältesten Sats, weil mittlerweile steuerfrei, werden auch als erstes verkauft“. Ist das nicht richtig so?
Wie passt da dann ein Verkauf in die Steuererklärung wo die Haltefrist noch nicht abgelaufen ist, die Freigrenze aber auch nicht überschritten wurde? Hier greift dann FIFO?
Grüße Mike

Die coins die du über die Haltefrist hinaus hältst sind steuerfrei. FIFO gilt in dem Zusammenhang nur für die coins die steuerpflichtig sind. Hast du Steuerpflichtige coins für weniger als 1000 € verkauft, dann kannst du das im folgejahr wieder tun. Hast du durch Haltefrist steuerfreie coins musst du das dann jedoch bei der steuererklärung mit angeben. Aber nur wenn du insgesamt mehr als 1000 € zusätzliches Einkommen zu deinem Haupteinkommen im Jahr hattest. Hier zählen auch andere Einkünfte wie Zinserträge, Aktien uä.
Bei solchen steuerpflichtigen Einkommen von mehr als 1000 Euro !Steuerberater!

Die Finanzverwaltung geht grundsätzlich von FIFO aus.
Die anderen Methoden musst gut begründen können

Wieso soll ich steuerfreie und damit nicht steuerlich relevante Coins in der Steuererklärung angeben?

Was soll das heißen?

Und was soll das heißen? Aktien sind ne völlig andere Asset-Klasse die du hier auf einmal reinbringst und werden gänzlich anders besteuert.

Dein Beitrag ist höchstverwirrend.

Würde ich persönlich nicht in einer Steuererklärung angeben, weil auch hier keine steuerlich relevanten Dinge stattgefunden haben. Ja da greift dann FIFO. Also drauf achten, dass die Coins wirklich in ihrem Wert die 1000€ um keinen einzigen Cent zum Zeitpunkt der Veräußerung überstiegen haben.

Wenn du das schon kompliziert findest frage lieber gleich einen Steuerberater.
Im Fall einer steuerprüfung wirst du sowieso alles, auch steuerfreie Einkünfte angeben müssen/beweisen müssen. Deswegen ist es einfacher es gleich in der steuererklärung mit anzugeben. Die Arbeit dafür nehmen dir steuertools für kryptowährungen ab. Der Text ist so verwirrend weil es immer viele Variablen gibt,die ich versucht habe alle zu berücksichtigen. Wie gesagt ist es dir zu kompliziert nimm auf jeden Fall den Steuerberater in Anspruch.

Danke Euch, besonders Raketen_Knollo. Das hat es für mich etwas verständlich gemacht.
Ich meine übrigens auch gelesen zu haben, dass der Verkauf von BTC als privates Veräußerungsgeschäf separat von Kaptalerträgen besteuert wird, ist aber nur angelesen. Der Hinweis mit dem Steuerberater war schon gut.

Habe ich das richtig verstanden, dass wenn mal eine größere, steuerfreie Menge verkauft wird, dass man den kompletten Bestand (auch das nicht Verkaufte) angeben soll/muss und nicht nur den Verkauften Teil?

Ist natürlich korrekt. Es sollte aber kein Roman werden. Es muss lediglich die Grenze von 1000 € beachtet werden und hier zählen auch kapitalerträge mit rein.

[quote=„mike1848, post:8, topic:60224“]
Habe ich das richtig verstanden, dass wenn mal eine größere, steuerfreie Menge verkauft wird, dass man den kompletten Bestand (auch das nicht Verkaufte) angeben soll/muss und nicht nur den Verkauften Teil?
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Nein wenn die verkäufe steuerfrei sind musst du das nur angeben, wenn du anderweitig steuerpflichtig wirst. Dafür gibt’s steuertools.

Aber Das wird sich nicht vermeiden lassen weil du ja Nachweise für die fiateinzahlungen brauchst.

Der Gedanke spielt aber eigentlich keine Rolle weil Du im Falle einer steuerprüfung sowieso alles erklären musst. Um hier kein Risiko einzugehen brauchst du eine gute Buchführung. Hast du auch nicht Steuerpflichtigen Beträge schon in deiner steuererklärung angegeben erübrigt sich auch die buchprüfung.

Ich hoffe du verstehst was ich meine. Meine Erläuterungen sind zwar steuerrechtlich nicht ganz richtig sollten aber in etwa so umgesetzt werden um Problem aus dem Weg zu gehen.

Solange du aber unter dem freibetrag bleibst oder kryptowährungen veräußerst die außerhalb der Haltefrist liegen brauchst du das natürlich nicht machen. In dem Fall wird bei Steuerprüfung normalerweise nur der Einzelfall geprüft.

Bin kein Steuerberater keine Handlungsempfehlung.

Woher hast du diese Informationen? Und nun antworte bitte nicht einfach wieder nur mit „Wende dich an deinen Steuerberater“.

Ich bin jetzt auch kein Steuer-Crack und behaupte auch nicht mich perfekt auszukennen, aber ich bezweifle die Richtigkeit deiner Behauptung, dass in den 1000€ Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte auch Kapitalerträge aus Zinsen, Dividenden oder Aktiengewinnen zu berücksichtigen sind. Wie ich schon vorher geschrieben hatte sind das völlig unterschiedliche Asset-Klassen. Für Kapitalerträge gibt es einen Freibetrag von 1000€ (Sparer-Pauschbetrag), dieser hat nichts mit der Freigrenze von 1000€ für private Veräußerungsgeschäfte zu tun.

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Vielen Dank für die Hinweise.
Grüße
Mike

Was Du schreibst ist korrekt.

Der Sparer Pauschbetrag für Kapitalerträge beträgt 1000 €

Freigrenze private Veräußerungsgeschäfte 600€/Verkauf 6000 € im Jahr.

Spielt aber keine Rolle, sobald Freigrenzen überschritten werden empfehle ich Immer Steuerberater bei krypto, kostet nicht die Welt, man kann es absetzen und du sparst dir jede Menge Stress.

Diese können nicht vermischt werden daher hast du Recht.

Ich hätte nicht im vollem Auto schreiben sollen. War etwas Wirrwarr. Sorry.

Sollte aber nichts an den Hinweisen an sich ändern.

@425443 deine Zweifel sind berechtigt :slight_smile:

Es ist erschreckend welche Planlosigkeit in Steuerbelangen in diesem Forum alle zwei Tage am Start ist. Ja das Steuerthema ist in D irritierend umständlich und kompliziert und es wäre schöner, wenn es einfacher wäre. Dennoch ist es keine Rocketsience. Wer sparen, investieren, spekulieren will, sollte vielleicht mal ein paar Euros und/oder Stunden fürs Einlesen in Grundprinzipien aufwenden.

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@FrankE Bezog sich das auf meine Frage?

Ich finde, so blöde war die Frage nicht und ins Blaue habe ich auch nicht gefragt. Ich und möglicherweise auch andere Leser haben nun ein besseres Verständnis für die o.g. Frage, auch für den Einstieg und zur Einarbeitung. Habe ich alles zusammen, entscheide ich. Vermutlich wird es der Steuerberater.
Danke noch mal

Nö, Du musst Coins, bei denen Du die Haltefrist eingehalten hast, nicht in Deiner Steuererklärung angeben. Für diese Coins zählt ja der Freibetrag nicht und dürfte somit das Finanzamt interessieren. Keine Steuerberatung!

Nein, musst du nicht in der Steuererklärung angeben, wenn die Haltefrist eingehalten wurde. Falls Nachfragen kommen, musst du das dann aber natürlich belegen können.