Hallo,
Ich bin gerade durch Zufall auf einen Artikel der FAZ gestoßen indem es um Bitcoin geht die beschlagnahmt wurden. Natürlich weiß ich das das jetzt nicht eine Quelle für fachlich richtige Information ist und in dem Artikel wird vieles falsch beschrieben, aber eine Sache hat mich stutzig gemacht, und zwar wird dort folgendes gesagt:
„Auf die Bitcoins kann der Mann demnach aber nicht mehr zugreifen: Experten der Strafverfolgungsbehörde haben den virtuellen Geldbeutel vor einem Zugriff von außen abgesichert.“
Nach meinem bisherigen Verständnis sollte das doch nicht möglich sein sofern der Mann von dem die BTC beschlagnahmt wurden in Besitz seiner 24 Wörter ist oder?
Es sollte doch nur möglich sein zu verhindern das die Bitcoin auf eine Börse transferiert werden KYC vorausgesetzt aber ein verschieben auf ein beliebiges Wallet verhindern?
Der sollt Kontakt aufnehmen und beinhart 50:50 vorschlagen, natürlich notariell beglaubigt… nicht dass der Staat dann schlussendlich den Betrüger betrügt
Die Hälfte ist immerhin für beide Seiten besser als nichts, denn plötzlicher und andauernder „Gedächtnisverlust“ ist und bleibt wahrscheinlich keine Straftat. (Mir ist natürlich klar dass das illegal und nicht gesetzmäßig ist )
Die Bitcoins sind in der Blockchain.
Wenn er die Seeds kennt, können die ja an gar nichts kommen.
Vielleicht meinen die auch, dass die Seeds auf der Platte sind und die ist verschlüsselt? Den Artikel sah ich vorhin bei Golem und war auch etwas verwirrt über die Formulierung.
Ja glaube ich auch…
Das ganze hat mich nur etwas verwirrt aber ist bestimmt lustig wenn die merken, dass 1700 BTC die doch auf dem PC oder Wallet waren auf einmal verschwunden sind XD