Nach den AGB der Börsen darfst du sowieso nur an eigene Wallets auszahlen. Insofern vermute ich, dass wenn keine Verifizierung dazu erfolgt wer die Auszahladresse kontrolliert, einfach unterstellt wird es sei deine Empfangsadresse.
Die Krönung ist, dass wir in Zukunft mit einer neuen Behörde „zusammenarbeiten“ dürfen. Darin werden sich dann wohl auch schon bekannte Behörden wiederfinden, dennoch wird „das Monster“ zwangsweise aufgemotzt werden müssen, weil wohl keiner mehr hinterherkommt.
Klassischer Fall von ABM (ArbeitsBeschaffungsMaßnahmen), Probleme schaffen um diese dann mit noch mehr Staat wieder auffangen zu müssen, zum Glück haben wir kein Ausgabenproblem unserer Steuergelder.
Betrifft hauptsächlich Krypto-Dienstleister, diese müssen zukünftig bei Transfers gewisse Daten erheben und melden, so dass sämtliche Transfers zugeordnet werden können.
Doch, allerdings wird dich diesbezüglich die entsprechende Börse kontaktieren, falls denen Daten von dir fehlen sollten oder weitere Überprüfungen anstellen. Habe gehört manche verlangen sogar Selfies mit selbstgeschriebenen Texten zur Haftungsbegrenzung.
Ich erinnere mich noch dran, dass Binance vor vielen Jahren schon ähnliches verlangt hat, Selfie mit einem Code den sie vorher geschickt haben + Ausweis und solche Scherze.
Den eingeforderten Text von @21bitcoin fand und finde ich heftig und juristisch indiskutabel.
Er schließt so wie er formuliert ist meines Erachtens auch sämtlich Haftung von 21Bitcoin generalistisch für die Zukunft aus. Auch für Security Breaches, die der Kunde nicht zu vertreten hätte. Nur weil etwas (angeblich) durch ein 21bitcoin-Userkonto initiiert wurde, begründet das keine uneingeschränkte Haftung des Kunden. Wie will der User ohne Zugriff auf systemseitige Daten darlegen, dass etwas nicht durch ihn initiiert wurde oder durch Lücken im System betrügerisch in seinem Namen Transaktionen getätigt wurden?
@21bitcoin: Bitte lasst das prüfen, zieht das glatt und formuliert das sauber.