EU-Gesetz gegen Geldwäsche

Ok hier nochmal die Quelle

Da steht eindeutig anonyme Zahlungen an Bison und co werden verboten sein

Heißt also bitcoin Transaktionen die mit Identifizierung gemacht werden sind weiter möglich ….

Aber das ist doch nichts Neues

EU-Gesetz gegen Geldwäsche: Bargeldregulierung und Verbot anonymer Kryptozahlungen kommt.

Vielleicht können wir ja auch mit „unsrer Persönlichkeit“ der Strafe entgehen ;-)

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Wenn sie Zahlungen an „gehostete“ Wallets verbieten wollen, haben wir mit Relai ja kein Problem. Die haben keine Wallet, welche für uns gehostet wird :grin:

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ja, dürfte also kein Problem sein, da man sich ja z. B. bei Bison schon durch KYC identifiziert hat. Mal abwarten wie das Ganze sich entwickelt.

Danke dir

Also ist das ganze gewetzt quasi noch garnicht durch und keiner weiß wann es überhaupt in Kraft tritt ?

Das steht doch dick und fett in der von Dir verlinkten Quelle:
Die neue Regulierung der EU zum Thema Geldwäsche ist noch nicht inkraft getreten […].

Du wirst spätestens hier im Forum mitbekommen, wenn etwaige Regulierungen tatsächlich gesetzlich umgesetzt worden sind.

Kurzes Update, weil ich gerade vor der entsprechenden Schulung sitze… fyi


Prüft schon mal die Gültigkeit eures Ausweises, wird demnächst wohl öfter gefordert werden als es wünschenswert ist. :sleepy:

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Das würde bedeuten. Dienstleister sollen bei jeder Transaktionen Die beteiligten identifizieren. Wie soll das bitte funktionieren.

Nach den AGB der Börsen darfst du sowieso nur an eigene Wallets auszahlen. Insofern vermute ich, dass wenn keine Verifizierung dazu erfolgt wer die Auszahladresse kontrolliert, einfach unterstellt wird es sei deine Empfangsadresse.

Das hoffe ich, ich weiß sonst nicht, wie das umgesetzt werden soll.

Da Frage ich mich dann aber auch, wie jemand nachweisen soll, das die Empfänger Wallet zur gleichen Person gehört…

Der Chef von Bison hat mal in einem YT-Video gesagt, dass evtl. ein Satoshi-Test durchgeführt werden soll.

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Teilweise wird auch von Erleichterungen referiert, da die Meldungen mittlerweile überhand nehmen… genau mein Humor „die Geister die ich rief“…


Die Krönung ist, dass wir in Zukunft mit einer neuen Behörde „zusammenarbeiten“ dürfen. Darin werden sich dann wohl auch schon bekannte Behörden wiederfinden, dennoch wird „das Monster“ zwangsweise aufgemotzt werden müssen, weil wohl keiner mehr hinterherkommt.

Klassischer Fall von ABM (ArbeitsBeschaffungsMaßnahmen), Probleme schaffen um diese dann mit noch mehr Staat wieder auffangen zu müssen, zum Glück haben wir kein Ausgabenproblem unserer Steuergelder. :face_with_spiral_eyes:

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Danke für diesen Einblick an dieser Stelle!

Ich bin noch nicht so in der Materie dieses Themas drin

Deshalb die Frage ….

Betrifft diese gesetzt nur Personen die anonym mit bitcoin zahlen wollen ?

So lange man bitcoin nur auf seiner wallet hodelt und wieder auf die kyc Börse schickt ist man davon nicht betroffen ?

Du bist betroffen, wenn du Kryptos von deiner HW-Wallet auf die Börse senden willst.

Betrifft hauptsächlich Krypto-Dienstleister, diese müssen zukünftig bei Transfers gewisse Daten erheben und melden, so dass sämtliche Transfers zugeordnet werden können.

Doch, allerdings wird dich diesbezüglich die entsprechende Börse kontaktieren, falls denen Daten von dir fehlen sollten oder weitere Überprüfungen anstellen. Habe gehört manche verlangen sogar Selfies mit selbstgeschriebenen Texten zur Haftungsbegrenzung. :joy:

never sell you bitcoin…

insofern, sehe ich kein problem…

Ich erinnere mich noch dran, dass Binance vor vielen Jahren schon ähnliches verlangt hat, Selfie mit einem Code den sie vorher geschickt haben + Ausweis und solche Scherze.

Den eingeforderten Text von @21bitcoin fand und finde ich heftig und juristisch indiskutabel.

Er schließt so wie er formuliert ist meines Erachtens auch sämtlich Haftung von 21Bitcoin generalistisch für die Zukunft aus. Auch für Security Breaches, die der Kunde nicht zu vertreten hätte. Nur weil etwas (angeblich) durch ein 21bitcoin-Userkonto initiiert wurde, begründet das keine uneingeschränkte Haftung des Kunden. Wie will der User ohne Zugriff auf systemseitige Daten darlegen, dass etwas nicht durch ihn initiiert wurde oder durch Lücken im System betrügerisch in seinem Namen Transaktionen getätigt wurden?

@21bitcoin: Bitte lasst das prüfen, zieht das glatt und formuliert das sauber.


(Quelle: Probleme mit 21Bitcoin - #32 von BTCommander)

Bin mir sicher, das ist rechtlich ganz ganz dünnes Eis. Ein motivierter Anwalt und da kommt richtig Ärger.