ETH Staking über SaaS: Gewerblich oder privat?

Ich würde gerne meine 32 Ether in einen eigenen Validator staken lassen. Dafür möchte ich ein SaaS (staking-as-a-service) Anbieter auswählen, um das technische Setup auszulagern. Beispiel hier wäre der Anbieter Kiln.fi, welchen man über das Hardware Wallet Ledger nutzen kann. Aber gibt natürlich auch andere Anbieter. Ich habe zu den steuerlichen Auswirkungen folgende Fragen:

  • Ist Staking über SaaS gewerblich? Erklärung: Ich sende 32 ETH via Smart Contract zu der Infrastruktur des Saas-Anbieters, welcher den Validator für mich aufsetzt. Ich finde dafür und dagegen Argumente.
  • Wird die Steuerfreiheit der ETH beeinflusst? Annahme: Die 32 ETH sind alle steuerfrei, da länger als 1 Jahr gehalten
  • Wenn ja: Was genau bedeutet das Konkret? Die 32 ETH (privat) werden imaginär bei Start des Validators veräußert und dann 32 ETH (gewerblich) imaginär gekauft? Was bedeutet das dann, wenn ich den Validator wieder beende?
  • Zu welchem Zeitpunkt werden die Staking Rewards versteuert? Erklärung: Rewards werden zwar fortlaufend generiert, aber gelangen erst durch „manuelle“ Auszahlung vom Saas-Anbieter in meinen Besitz. Besteuerung pro Block/Tag oder erst bei „Auszahlung“ auf das eigene Wallet?

Das BMF-Schreiben vom 10.05.2022 hat mir da leider keine 100% Klarheit gegeben. Vielleicht hat der eine oder andere bereits eine ähnliche Fragestellung gehabt und war ggfs. bereits sogar mit einem Steuerberater in Kontakt?

Bis hierher danke schon einmal!

Nochmal ein „Push“ nach oben mit der Hoffnung, dass neue Leser meine Fragen sehen

Gewerblich ist eine solche Tätigkeit in meinen Augen auf jeden Fall.

Die Tätigkeit muss auf eigene Rechnung und Verantwortung ausgeübt werden.

→ Ja, du bezahlst den Dienstleister und wenn die Coins weg sind, sind sie eben weg. Gewinne bekommst du. Du trägst das wirtschaftliche Risiko und entscheidest, wer dein Anbieter ist etc.

Ziel ist, mit der Tätigkeit Gewinne zu erwirtschaften.

→ Klar, sonst würdest du es nicht machen.

Die Tätigkeit muss dauerhaft oder zumindest wiederholt ausgeführt werden.

→ Ja, ist nicht nur gelegentlich.

Die Tätigkeit muss sich an Dritte richten, z. B. Kunden oder Geschäftspartner.

→ Ja. Der Empfänger deiner Leistung lässt sich zwar nicht ganz bestimmen, aber „Die Blockchain“ wäre hier sicherlich passend. Also sind alle ETH Nutzer deine Kunden.