Erfahrungen mit dem finanzamt

Ist zwar schon ne Weile her der letzte Eintrag, nur noch einmal eine Anmerkung zum „Bestandsschutz“ bei gesetzlichen Regelungen.

Mit der Investmentsteuerreform 2018 wurde die Steuerfreiheit auf Gewinne von vor 2009 gekauften Fonds ( sogenannte AltFonds, Altanteile ) abgeschafft !!!
Nur ein Freibetrag auf Wertgewinne von 100000;- eur ist nach zähen Verhandlungen geblieben. ( eigentlich sollten es nur 20000,- eur sein ):grimacing:

Auf „Bestandsschutz“ kann man sich also grundsätzlich so einfach nicht verlassen !
In diesem realem Beispiel werden die bestandsgeschützen Anteile quasi nach Ausnutzen des Freibetrages eleminiert .
Nachteilige Veränderungen werden einfach in ein neues Kleid gepackt, oder werden anders benannt
Es kann also vieles so geregelt werden, wie es dem Gesetzgeber halb- oder geradewegs in den Kram passt.

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