Ent­wurf ei­nes BMF-Schrei­bens 17.6.21: er­trag­steu­er­recht­li­che Be­hand­lung vir­tu­el­ler Wäh­run­gen

Na ja, die sagen nicht nur, dass es (theoretisch?!) möglich ist, die Wallets nach FIFO und LIFO zu trennen, sondern sogar einzelne Coins bzw. Währungen.

Will sagen: Alles immer noch schwammig formuliert. Der Entwurf kann alles bedeuten und nichts.

Letzteres hatte ich als „Einzelbetrachtung“ verstanden. Du hast recht, es ist gut, dass das dann explizit erlaubt wäre. Es wäre zwar wirklich schwer umzusetzen, aber am Ende wahrscheinlich die fairste Methode.

Das Tolle daran ist, dass man Hodl- und Kurzfrist-Coins in einer Wallet mischen könnte. Eine große Hodl-Position auf einer Adresse, der Rest auf den anderen Adressen. Die Hodl-Position wäre dann unabhängig vom Rest nach einem Jahr steuerfrei.
Man könnte aber den Rest dieser Wallet nicht mit FiFo versteuern, sondern müsste alle Coins einzeln nachverfolgen. Das macht es wieder kompliziert,

Ob andere Methoden als FiFo und Einzelbetrachtung noch möglich wären, lese ich nicht heraus. Braucht man aber dann auch nicht unbedingt.

Gestern kam wieder ein Steuer-Update auf Bitcoin2Go:

Philipp Hornung von Winheller hat die Situation leider auch relativ ernüchternd dargestellt (erste 5 Minuten). Es ist zwar erst ein Entwurf. Aber an solchen Entwürfen ändert sich erfahrungsgemäß wohl nicht mehr viel, und die Finanzämter sind anschließend daran gebunden.

Also bleiben wir ab dann knallhart bei den 10 Jahren Haltefristverlängerung, solange bis jemand klagt und gewinnt. Alles andere wäre Steuerhinterziehung. Ich hatte ehrlich gesagt bisher gehofft, mit der guten Argumentation einer erfahrenen Steuerkanzlei durchzukommen.

Übrigens, evtl. wichtig für die Steuer FAQ:

Er relativiert er auch seine Aussage zur endgültigen Steuerfreiheit nach 1 Jahr wieder. Die Literatur, seine Kollegen und er haben unterschiedliche Ansichten dazu, ob man sich bei Stakingbeginn > 1 Jahr nach dem Kauf dann doch wieder eine neue Haltefrist von 10 Jahren einhandelt, obwohl die Coins schon steuerfrei gewesen wären.

Timestamp dazu: https://www.youtube.com/watch?v=zdh5mDUtKt0&t=580s

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Gibt es denn steuerfreie Coins oder kann nicht immer nur der Gewinn nach dem Verkauf steuerfrei sein? :wink:

Definition Steuerfreie Coins:

Coins, deren mögliche Kursgewinne bei Verkauf nicht mehr versteuert werden müssen.

Die Definition hast Du Dir ausgedacht, oder? So etwas gibt es im Steuerrecht nicht.

Ich wollte mit meiner Bemerkung darauf hinweisen, dass die Sichtweise der Steuerbehörden eine andere ist, als die der Anleger. Der Anleger denkt sich: „ich habe meine Coins schon über ein Jahr, also könnte ich diese steuerfrei verkaufen,“
Das interessiert das Finanzamt aber nicht. Das Finanzamt prüft die Steuererklärung und erlässt den Steuerbescheid. Und dabei lautet die Frage: Ist in dem zu prüfenden Zeitraum ein Coin verkauft worden? Und wurde innerhalb der Haltezeit der Coin als Einkommensquelle genutzt?"
Und dann wird entschieden, ob 1 oder 10 Jahre.

Ich finde es außerdem nicht korrekt, dass überall von der Verlängerung der Haltefrist auf 10 Jahre gesprochen wird.
Und dass die „Daumenschrauben“ angezogen werden.

Ich bin noch nicht „Jahre“ dabei, aber hat denn wirklich jemand bisher einen Steuerbescheid bekommen, in dem die Steuerfreiheit bestätigt wurde von nach einem Jahr verkauften Coins, die als Einkommensquelle genutzt wurden? Und das, ohne auf eine Vorläufigkeit dieser Sache im
Steuerbescheid hingewiesen worden zu sein?

Ich bin kein Steuerberater. Nur meine Meinung. Jeder soll sich vom eigenen Steuerberater beraten lassen.

Wie kommst du denn darauf? :wink:

Die Sicht mag unterschiedlich sein. Und wenn man nur von der Veräußerung ausgehend zurückblickt, dann ist es egal ob der Coin erst mehr als ein Jahr nach der Anschaffung gestaket wurde. Da hast du recht und zu dieser Ansicht passt auch der Gesetzestext besser:

Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt.
[…]
Bei Wirtschaftsgütern im Sinne von Satz 1, aus deren Nutzung als Einkunftsquelle zumindest in einem Kalenderjahr Einkünfte erzielt werden, erhöht sich der Zeitraum auf zehn Jahre;

Aber das ändert doch nichts daran, dass sich die Haltefrist von einem Jahr auf zehn Jahre verlängert. Warum findest du es nicht korrekt, das so auszudrücken, wenn es doch auch so im Gesetz steht?

Das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Ich denke mich zu erinnern, dass entweder hier, oder im Cardano-Forum oder im Coinforum so etwas berichtet wurde. Bin mir aber nicht sicher.

Ich habe in unserer Diskussion weiter oben schon erklärt, was mich stört.

Die Haltefristverlängerung bei anderen Wirtschaftsgütern kommt nach meinem Verständnis ausschließlich von der möglichen Abschreibung von vermieteten Containern. Diese haben nach einem Jahr eben noch keine 10% vom Wert verloren. Da der Abschreibungszeitraum 10 Jahre beträgt, hat man die Haltefrist entsprechend verlängert.

Vielleicht habe ich das auch komplett falsch verstanden. Aber vor Ausnutzung des Container-Modells waren Gewinne mit anderen Wirtschaftgütern entsprechend Abs. 1 Nr. 2 nach einem Jahr steuerfrei, oder?

Immobilien haben damit nichts zu tun, da sie sowieso separat unter Abs. 1 Nr. 1 behandelt werden.

Schon klar. Aber unzufrieden bin ich trotzdem.

(Wobei sich die „Änderungen“ mMn eh in Grenzen halten. IMHO wird 95% davon bereits so praktiziert.)

Danke. Nehme ich mit auf.

Boah, ist das ein hin und her… :roll_eyes:

Zweifel an der Aussage eines MODs? Wo ist der Bannhammer?

Ganz dünnes Eis, mein Freund. Ganz dünnes Eis. :smiley:

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Wenn es so gemeint ist, dann ist es natürlich korrekt. Es wird aber immer mit übergroßen Ausrufezeichen in den Videobeschreibungen dargestellt. Und so, als wenn jetzt etwas neues und ganz schlimmes passiert ist. Das stört mich ein wenig. Es wird immer viel über FUD gesprochen. Für mich kommt das auch so rüber. Und es wird oft so getan, als wenn es vorher immer 1 Jahr war.

Ich hoffe, diese Entgleisung kann mir noch einmal verziehen werden :wink:

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Wobei der BTC-Echo Artikel schon nach Verhandlung klingt und man auch nie vergessen sollte, wenn das Rundschreiben so kommt, ist D von heute auf morgen für Kryptoinvestoren aber auch Firmen uninteressant. Zudem werden viele Privatanleger, die es vielleicht einfach nicht wussten oder bei Nuri/eToro ins Staking/DeFi/Lending geworfen wurden, direkt zu Steuersündern. Das kann man eigentlich nicht wollen.

Bisschen Off-Topic aber vielleicht auch spannend zu wissen, ein Mandant von Winheller scheint ehemals Bitwala bzw. nun Nuri zu sein. Nuri bietet DeFi an, jedoch ohne einen Hinweis auf die Steuerproblematik (zumindest habe ich keinen gesehen). Heißt, Winheller wird vermutlich bereits hier starkes Eigeninteresse haben, DeFi in D nicht komplett zu disqualifizieren und natürlich auch Nuri vor möglichen Ersatzanspruchsklagen zu schützen…

Falls sich hier noch jemand gegen das Rundschreiben engagieren möchte, wir versuchen das im Cardanoforum.

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Es wäre nicht das erste Mal, dass DE 3 Schritte hinter dem Fortschritt läuft. :roll_eyes:

Wie schon x Mal geschrieben: Aus meiner Sicht ist kein Punkt in diesem Schreiben eine Überraschung.

Alles rund um Staking, Lending, DeFi usw. wird seitdem es aufgekommen ist, exakt so von den (meisten) Steuerberatern kommuniziert.

Wer also schon seit 2019/2020 Staking, Lending usw. betrieben und keinen Steuerberater beauftragt bzw. entgegen der Einschätzung der (meisten) Steuerberater gehandelt hat, muss halt die Konsequenzen tragen. :man_shrugging:

Wären sie denn dazu verpflichtet? Ist ein Goldhändler dazu verpflichtet, mich auf die steuerlichen Folgen hinzuweisen? :thinking:

Gut, dann sollen sie klagen. Bin dafür. :slight_smile:

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Bin komplett bei dir und ja, D schafft sich gerne bei Innovationen selbst ab…bleibt also spannend :popcorn:

Alles richtig, geht mir auch so. Nichts davon ist eine Überraschung und natürlich muss der Staat nach den ganzen Covidausgaben auch wieder ordentlich was reinholen. Das ist vermutlich jedem klar.

Puh, schwierig, da sich hier tatsächlich die Geister scheiden und ich zwei StB kenne, die gegen die 10 Jahre beim FA argumentiert und es nach eigener Aussage durchbekommen haben. Aber klar, macht es nicht gut, trotzdem finde ich es nicht ok, wenn jetzt jeder der mal DeFi ausprobiert hat, ein Problem hat. Man darf ja auch nie vergessen, es gibt Leute, die Staken freiwillig und wissen was sie tun. Alles ok. Und dann gibt es Noobs die bei eToro ADA gekauft haben und eToro hat diese ohne Zutun ins Staking geworfen oder man hat mal einen Tab bei Binance Lending probiert oder Liquidität bei einem Swap zur Verfügung gestellt…
Zwei Probleme also 1. die mutmaßlichen 10 Jahre aber 2. viel schlimmer, sie wissen es vielleicht einfach nicht und glauben an das 1 Jahr…daher, schwierig und irgendwie unethisch.

Dadurch das Bitwala/Nuri eine BaFin Banken Lizenz hat, denke ich schon ja. Deine Bank muss dich ja auch vor Aktienkäufen usw. aufklären. Aber da bin ich mir nicht sicher, wie das bei Nuri in dieser Konstellation aussieht. Vermutlich steht es auch irgendwo in den AGBs. Aber auch da, gleiche Ecke wie eToro, fair wäre es und auch besser um nicht in einem kompletten Shitstorm in einem Jahr unterzugehen.

Ich auch :grinning:

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Man muss sich nur den richtigen Stb. suchen. :wink:

Stimmt, ist blöd, aber letztendlich gilt „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.“

Ah okay, ja, das könnte dann sein.

Die eh niemand liest. Sind wir doch mal ehrlich. :smiley:

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Hallo an alle,
ich trau mich mal ganz Vorischtig was zu fragen :grimacing:
was genau ist mit DeFi gemeint, sind das besondere Coins ? wenn man z.b. einen Coin hat, hat man automatisch schon DeFi oder muss man da erst selber was machen oder sowas?
Ich weiss die Frage ist ein wenig komisch aber als Neuling muss man noch viel lernen :roll_eyes: :man_shrugging:

Gruß

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Hallo, DeFi ist ein Sammelbegriff und steht für dezentrale Finanzierung. Grundsätzlich kann man darunter mehr oder weniger alles zusammenfassen, was du mit deinen Coins machen kannst, um sie nicht nur rumliegen zu lassen. Das ist jetzt sehr stark vereinfacht.

Du kannst sie Staken oder Lenden um Ertrag zu erwirtschaften-darüber diskutieren wir hier gerade. Oder, je nachdem wie doll sich D disqualifiziert, später auch deine Coins als Sicherheit hinterlegen um einen Kredit zu erhalten usw. schau mal bei Google.
Decentralized Finance | MoneyToday

Grundsätzlich sollte man da nirgends ausversehen reinrutschen…außer du bist bei eToro, die Staken deine ADA ohne dich zu fragen. Andere tollkühne Anbieter sind mir nicht bekannt.

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Hi Jack
danke für deine Antwort,
also so wie ich es verstehe ist wenn man seine coins garnicht anfässt einfach so liegen lässt dann ist man nicht im Staking oder Lending drin, :slightly_smiling_face: :+1:

Gruß

Das kann man so nicht sagen. Das kommt auf den Coin und den Ort der Aufbewahrung an.

Bei gewissen Coins gibt Dir die Exchange allein für den Besitz einen Reward.

“Der Steuer-Entwurf vom BMF ist ein Schlag ins Gesicht für den Krypto-Space”

Interview mit einem Steuerexperten zum Thema.

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@anon52841224
gibt es eine Liste welche Coins das sind und welche Exchanges sowas geben? wie kann ich das sehen?
Und wie sieht es aus wenn man es auf ein Wallet zieht dann gibt es keine Rewards oder?

Gruß

Nein, nicht direkt. Aber auf den Seiten der Exchange dürfte dazu etwas stehen.

Gegenfrage: Wieso solltest Du einen Token/Coin kaufen, von dem Du’s nicht weißt? :wink:

Auch das kommt auf die Wallet und den Coin an. :slight_smile:

Du kannst bspw. ADA mit/in der Deadalus Wallet staken.