ich würde gerne eine eigene Webseite für Bitcoin Themen anlegen, mich hindert aber leider die Offenlegungspflicht daran - da mein Arbeitgeber etwas gegen Bitcoin hat (liegt an der Branche )
Gibt es eine legale Möglichkeit eine Bitcoin Webseite ohne Offenlegungspflicht zu erstellen?
Der Inhalt der Seite würde aus Beiträgen (ohne Affliate Links bzw. ohne Produktwerbung, nur Spendenmöglichkeiten für Bitcoin und Lightning) bestehen.
Was hat das mit der Offenlegungspflicht zu tun?
Wieso sollte Dich Dein Arbeitgeber daran hindern, eine private Webseite zu betreiben?
Oder was meinst Du mit „Bitcoin Webseite“?
Meinst du die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten gegenüber dem Arbeitgeber?
Eine solche Anzeigepflicht besteht grds. nur dann, wenn dies vertraglich/tarifvertraglich vereinbart wurde oder die Nebentätigkeit die Interessen des Arbeitgebers betreffen.
Dabei wären grds. nur solche Nebentätigkeiten verboten, die gegen berechtigte (!) Interessen des Arbeitgebers verstoßen würden. Das könnte unter anderem z.B. daran bemessen werden, inwieweit es zu Interessenkonflikten kommen könnte bzw. deine Nebentätigkeit wettbewerbsrechtlich relevant wäre.
Sehe da keine Relevanz für den Betrieb einer nicht-kommerziellen Webseite und würde das auch nicht unter „Nebentätigkeit“ im arbeitsrechtlichen Sinne zählen. Ansonsten bitte gerne mehr Hintergrundinformationen
Ich glaube da hab ich mich nicht gut ausgedrückt, mit Offenlegung ist die Impressumspflicht gemeint, wo man seine privaten Daten (Name, Adresse, Kontaktdaten) offenlegen muss.
@Franky123: mein Arbeitgeber kann mich kündigen, wenn dieser herausfindet, dass ich eine Bitcoin Webseite betreibe.
@Franky123
Es gibt ein öffentliches firmeninternes Dokument, dass behauptet Bitcoin bzw. eine Kryptowährung sei Spekulation und es ist untersagt diese zu besitzen. Rechtlich ist das ziemlich dubios - trotzdem kann man vom Arbeitgeber gekündigt werden, ohne Angabe eines Kündigungsgrundes.
Leider gibt es auch noch ein zweites Problem in Österreich muss man das Impressum mit angeben, wenn man die öffentliche Meinung beeinflusst (das würde auf einen Blog zutreffen)
Krasser Arbeitgeber - ich stelle mal keine Fragen…
Du könntest als Ghostwriter auf einer Webseite veröffentlichen, die rein rechtlich jemand anderem gehört, aber ihr müsst euch natürlich gegenseitig vertrauen können…
Ob und was es sonst für Möglichkeiten des anonymen Hostings gibt, bin ich überfragt.
Da bin ich gerade noch am abwägen, ob ich das so machen werde
Es gibt Möglichkeiten einen Offshore Webhost zu verwenden, soweit möchte ich aber auch wieder nicht gehen, für einen simplen Blog ziemlich viel Aufwand