Das ist kein Wohlstand, das ist Essen auf Kosten zukünftiger Generation

Das sagst du so einfach :grin:

Aber wenn ich dann die Antwort der Bundesregierung hier lese, könnt ich schon wieder…

Auf nationaler Ebene arbeitet die Bundesregierung an einer Kryptowertetransferverordnung, mit der die FATF Empfehlung 16 („Travel Rule“) in Bezug auf Kryptowerte umgesetzt wer-den soll. Ferner sollen die Sorgfaltspflichten bei Transaktionen außerhalb einer Geschäftsbe-ziehung nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 des Geldwäschegesetzes auch auf Kryptowerte im Sinne des Kreditwesengesetzes ab einer Grenze von 1.000 Euro ausgeweitet werden.

Das geht nämlich genau in die o.g. Richtung.