ich hab Einundzwanzig sogar mit gegründet, ich glaub denen ist deinen Meinung egal, lern mal lieber den Browser bedienen
Die Abschaffung der Haltefrist auf Bitcoin als Steilvorlage für Gold&Co?
Oder „umgekehrter“ Sparplan. Ergänzung zur Rente (Rentenlücke schließen)
Gerade heute Antwort meines zweiten Schreibens von Marvin Schulz erhalten.
Besteht Hoffnung?
vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben. Sie stellen darin zu Recht fest, dass die Lage sich seit Ihrer ersten Kontaktaufnahme verändert hat und ich möchte Ihnen eine klare und ehrliche Rückmeldung geben.
Unsere Fraktion hat den Gesetzentwurf von Bündnis 90/Die Grünen im Finanzausschuss im Mai 2026 mit genau der Begründung abgelehnt, die Sie zitieren: Eine isolierte steuerliche Herauslösung von Kryptowerten aus dem System der privaten Veräußerungsgeschäfte nach § 23 EStG schafft keine Gerechtigkeit, sondern neue Ungleichbehandlungen. Bitcoin, Gold, Fremdwährungen und andere Wirtschaftsgüter unterliegen derselben Systematik - aus gutem Grund. Daran hat sich nichts geändert.
Sie haben Recht, dass die Bundesregierung in ihrem Haushaltsentwurf 2027 die Absicht bekräftigt hat, Kryptowerte künftig den Einkünften aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG zuzuordnen. Ich nehme zur Kenntnis, dass dies ein Vorhaben ist, das aus dem Bundesfinanzministerium getrieben wird. Beschlossen ist jedoch noch nichts. Es gibt bis heute keinen ausformulierten Gesetzentwurf, keine verabschiedete Änderung des § 23 EStG und keinen Kabinettsbeschluss zu einem konkreten Gesetzestext. Das Jahressteuergesetz 2026, das am 13. Juli vorgelegt und am 12. August vom Kabinett beschlossen wurde, enthält keinerlei Regelungen zu Kryptowerten.
Die rechtlichen Fragen, die Sie aufwerfen, sind berechtigt und ernst zu nehmen.
Die steuersystematischen Argumente, die Sie darlegen, decken sich mit dem, was unabhängige Fachleute und Steuerrechtler seit Monaten öffentlich vortragen: Ein Kapitalüberlassungsverhältnis - Grundvoraussetzung für die Einordnung unter § 20 EStG - setzt einen Schuldner, einen Emittenten, einen Ertrag voraus. All das kennt Bitcoin nicht. Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 14. Februar 2023 ausdrücklich bestätigt, dass Kryptowährungen „andere Wirtschaftsgüter“ sind. Das ist geltendes Recht - und ein Federstrich des Gesetzgebers ändert die wirtschaftliche Realität nicht.
Auch Ihr Hinweis auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz und den Vertrauensschutz ist nicht von der Hand zu weisen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur Verlängerung der Spekulationsfrist bei Immobilien klargestellt, dass der Gesetzgeber Vertrauensschutz nicht nach politischem Gutdünken gewähren oder verweigern kann. Millionen von Menschen haben über viele Jahre im Vertrauen auf eine dreifach bestätigte Rechtslage disponiert - das ist kein Kleingeld, das man mit einem Verweis auf Mehreinnahmen wegwischt.
Der eigentliche Gesetzgebungsprozess steht erst noch bevor. Ohne eine Mehrheit im Bundestag - und ohne Zustimmung des Bundesrates - tritt keine Rechtsänderung in Kraft. Ich sage Ihnen klar: Wenn und sobald ein konkreter Gesetzentwurf vorgelegt wird, werde ich mich dafür einsetzen, dass folgende Punkte zur unverhandelbaren Bedingung werden:
Erstens eine Bestandsschutz- und Stichtagsregelung nach dem Vorbild der Abgeltungsteuer-Einführung 2009: Wer vor einem klar definierten Stichtag erworben hat, behält die bisherige Rechtslage. Zweitens keine systemfremde Einordnung nach § 20 EStG ohne tragfähige steuersystematische Grundlage. Und drittens eine vollständige Verlustverrechnungsmöglichkeit sowie eine Bagatellgrenze für Kleinanleger, sollte eine Reform überhaupt kommen.
Ich werde eine Reform, die Kryptowerte ohne belastbare steuersystematische Grundlage in § 20 EStG verschiebt, ohne Bestandsschutz auskommt und Millionen von Sparern rückwirkend trifft, nicht mittragen. Das ist meine persönliche Haltung und sie entspricht der Linie, die unsere Fraktion bisher konsequent vertreten hat.
Ich danke Ihnen für Ihr fortgesetztes Engagement in dieser Frage. Bürger wie Sie, die die rechtlichen und systematischen Argumente so präzise aufbereiten, tragen zu einer besseren parlamentarischen Debatte bei.
Mit freundlichen Grüßen
Marvin Schulz
Mitglied des Deutschen Bundestages
Platz der Republik 1 | 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227 72100
Marvin Schulz
Ich lese da noch etwas Hoffnung für uns heraus !
Damit steht und fällt auch ob ich 2029 doch die AFD wähle