Darf Polizei Hardware Wallet bei Hausdurchsuchung mitnehmen?

Wenn man zu Hause eine HD hat, warum auch immer (keine Drogengeschäfte oder Steuerfahnder z. B. wegen Verstoßes gegen § 131 Gewaltdarstellung auf dem Handy ein Video per Messenger verschickt) die Bitbox mitnehmen?

Habe mal gehört, dass sie alle Datenträger mitnehmen, sogar Drucker und alte CDs, auch Disketten von früher, die so herumliegen.
Aber dürfen die auch die Bitbox mitnehmen?

p.s. bitte keine Antworten wie: Na ja, was machstn auch so’n scheiß, Pech gehabt, such bei Google, hier im Forum wurde alles schon beantwortet …
Es geht nicht um die Straftat, sondern um das rein rechtliche.

Kurze Antwort: Ja, wenn die HW im Zusammenhang mit dem Tatverdacht steht.

Lange Antwort:
Sofern ein richterlicher Durchsuchungsbeschluss (§ 105 Abs. 1 S. 1 StPO) vorliegt, kann die Polizei sowohl eine Durchsuchung (§ 102 StPO) durchführen als auch die Beschlagnahme (§ 94 Abs. 2 StPO) von Gegenständen vollziehen.
Der Durchsuchungsbeschluss muss Rahmen, Grenzen und Ziel der Durchsuchung definieren. Insoweit kann grds. auch nur beschlagnahmt werden, was im Zusammenhang mit dem Tatverdacht steht. Dies kann in der Praxis logischerweise nicht im Detail geprüft werden, sodass oft alle relevanten Gegenstände beschlagnahmt werden. Gegen die Beschlagnahme bestimmte Gegenstände kann anschließend vorgegangen werden. Ferner gibt es bestimmte Beschlagnahmeverbote (§ 97 StPO).
Ob die HW beschlagnahmt werden darf, ist also eine Frage des Einzelfalls. Beschlagnahmt werden, wird sie im Zweifel aber trotzdem.

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Ich war davon noch nie betroffen und werde es auch hoffentlich nie.
Aber ich habe schon mit Leuten gesprochen, die in den Genuß einer Hausdurchsuchung gekommen sind, weil sie ihre IT-Infrastruktur der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt haben und darüber dann mutmaßliche Straftäter kommuniziert haben. Da wurde alles mitgenommen, neben Rechnern, Routern, USB-Sticks und Festplatten sogar Tastaturen, Mäuse und Bildschirme… :joy:
Im Zweifelsfall wird da lieber zu viel mitgenommen, zumal die eingesetzten Beamten oft inkompetent sind und keine Ahnung von IT haben.

Allerdings würde ich mir im Falle der HW-Wallet die wenigsten Sorgen machen, was sollen sie denn damit anfangen? Ich kenne die Bitbox nicht im Detail, aber die wird ja hoffentlich auch ein Password/Pin haben? Und deinen Seed hast Du hoffentlich noch woanders abgelegt?

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Den Fall kenne ich. Stichwort: Lars Sobiraj aka Ghandy vom Onlineportal Tarnkappe, Gully…
Deswegen unter anderem auch die Frage.

Ja den Seed habe ich aufgeschrieben und de HW ist auch verschlüsselt. Klaro :slight_smile:

Das waren andere Fälle.

  1. Warum sollten sie das tun?
  2. Meines Wissens gehört Folter noch nicht zum üblichen Instrumentarium deutscher Behörden.
  3. Wenn das Vermögen allerdings nachweislich aus kriminellen Aktivitäten stammt, ist man vielleicht besser beraten, zu kooperieren, könnte evtl. das Strafmaß mildern?
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Hat die Polizei in D nichts anderes mehr zu tun ? :astonished:

In Deutschland nicht, in GB meines Wissens schon.
Zumindest ist das bei dem Kryptotool »Veracrypt« der Fall.

Du könntest die PIN ja auch vergessen haben. Was wollen die dann machen?

Wenn ich mich nicht irre spielt auch die Glaubwürdigkeit eine Rolle und der Richter kann entscheiden bzw. Prozesse in Gang bringen die die Glaubwürdigkeit beurteilen.

Und wenn politische Kreise mit viel Einfluss oder Nachrichtendienste involviert sind kann man häufig die bemerkenswerte Biegsamkeit eines Rechtssystem beobachten. Auch wenn die meisten Menschen vor Gericht das nie zu spüren bekommen.

Am besten sagst du ihnen dann aber dreimal die falsche PIN. Oder reduziere die Anzahl der Versuche auf 1.

[OT] Beugehaft in GB, Ein- und Ausreise in den USA problematisch.