Ab dem 1.1.2026 greift ja DAC8. Soweit ich es verstehe, müssen dann Krypto-Dienstleister Transaktionsdaten an die Finanzbehörden melden. Bedeutet für mich: Ab diesem Zeitpunkt ist dem Finanzamt zumindest bekannt, welche Hardware-Wallet-Adresse(n) ich nutze, sobald ich mit einem meldepflichtigen Dienstleister interagiere.
Daraus ergibt sich für mich folgende Frage:
Bringt es etwas, auf einer bestehenden Hardware Wallet nachträglich eine Passphrase zu aktivieren?
Die Seed-Wörter blieben gleich, aber durch die Passphrase entstünde ja faktisch eine komplett neue Wallet mit neuen Adressen, während die „Haupt-Wallet“ ohne Passphrase ungenutzt bleibt.
Gedankengang:
– Die bisher bekannte Adresse würde nicht mehr verwendet
– Die neue Passphrase-Wallet hätte keine Historie
– Technisch wäre alles weiterhin auf derselben Hardware Wallet
Oder habe ich hier einen Denkfehler?
Gibt es aus eurer Sicht Nachteile oder rechtliche / technische Fallstricke, die ich übersehe?
Alternativ:
– Neue Hardware Wallet kaufen und sauber trennen?
– Oder ist das am Ende nur zusätzlicher Aufwand ohne echten Mehrwert?
Mich würde interessieren, wie ihr euch konkret auf DAC8 vorbereitet (oder bewusst gar nicht) und welche Lösungen ihr für sinnvoll haltet.