DAC 8 ab 2026 für krypto Börsen …Verständnis Frage

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Moin da mich das Thema sehr interessiert und ich es verstehen möchte mach ich mal ein Thema dazu auf

Hab ein Video von Steuern mit Kopf zu dem Thema DAC 8 gefunden hier geht er ab Minute 6 drauf ein ……

Bei DAC 8 gehts um die Verpflichtung der krypto Börsen alle trades an das Finanzamt ab 2026 zu melden ……

Im Video geht der Typ darauf ein Und wenn ich ihn richtig verstehe sagt Er das dies rückwirkend ab 2023 geschieht ,also die Börse alle krypto trades ab 2023 Rückwirkend dem FA meldet ……

Stimmt das so ?

Wie seht ihr das ……wenn das ab 2026 in Kraft tritt dann wird der Kauf und Verkauf von bitcoin auf einer Börse doch dann erst ab 2026 gemeldet ….ans FA

Oder wie seht ihr das ?

Es gibt noch kein festes Gesetz, das ist alles in der Mache:
Hier findet man den Referentenentwurf: Bearbeitungsstand: 25.10.2024
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2023/2226 des Rates vom 17. Oktober 2023 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung (DAC8-Umsetzungsgesetz - DAC8-UmsG)

Folgendes müssen Börsen ans Finanzamt melden:

a) Name,
b) Anschrift,
c) Ansässigkeitsstaat oder Ansässigkeitsstaaten,
d) Steueridentifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummern, soweit es sich
nicht um einen Fall des § 15 Absatz 3 handelt,
e) Geburtsdatum und Geburtsort und
f) die Funktion oder Funktionen, aufgrund derer die jeweilige meldepflichtige Person
als beherrschende Person des Rechtsträgers anzusehen ist;
4. für jede Art von meldepflichtigem Kryptowert, für den der meldende Anbieter von
Krypto-Dienstleistungen in Bezug auf den Meldezeitraum meldepflichtige Transaktionen durchgeführt hat,
a) die vollständige Bezeichnung der Art des meldepflichtigen Kryptowerts,

b) den gezahlten aggregierten Gesamtbruttobetrag, die Anzahl der Einheiten und die
Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf Erwerbe gegen eine Fiat-Währung,
c) den erhaltenen aggregierten Gesamtbruttobetrag, die Anzahl der Einheiten und
die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf Verkäufe gegen eine FiatWährung,
d) den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Anzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf Erwerbe gegen andere meldepflichtige Kryptowerte,
e) den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Anzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf Verkäufe gegen andere meldepflichtige Kryptowerte,
f) den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Anzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Massenzahlungstransaktionen,
g) den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Anzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf nicht unter die Buchstaben b und
d fallende Übertragungen an den meldepflichtigen Nutzer, aufgeschlüsselt nach
Übertragungsart, sofern dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bekannt,
h) den aggregierten beizulegenden Marktwert, die Anzahl der Einheiten und die Anzahl meldepflichtiger Transaktionen in Bezug auf nicht unter die Buchstaben c, e
und f fallende Übertragungen durch den meldepflichtigen Nutzer, aufgeschlüsselt
nach Übertragungsart, sofern dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen bekannt, und
i) den aggregierten beizulegenden Marktwert sowie die Anzahl der Einheiten in Bezug auf vom meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen durchgeführte
Übertragungen an Distributed-Ledger-Adressen, von denen dem meldenden Anbieter von Krypto-Dienstleistungen nicht bekannt ist, ob sie mit einem Anbieter von
Dienstleistungen für virtuelle Vermögenswerte oder einem Finanzinstitut verbunden sind.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie jede einzelne Transaktion an das FA schicken werden. Was soll das FA damit anfangen? Das wäre eine Flut an Daten, ohne Mehrwert.

Und wenn man schon überall seine Steuer ID angeben muss, wozu dann überhaupt noch Name und Anschrift? Überall fliegen die eigenen privaten Daten rum. Wie wäre es mit einem einheitlichen System, bei dem eine Behörde, z.B. das FA, die Ausweisung bestätigt und man gegenüber der (Trading) Plattform anonym/pseudonym bleibt?

Es ist ja nicht so, dass jeder Deutsche tradet geschweige denn einen Account besitzt. Die werden bis dahin auch Tools besitzen (vielleicht kaufen sie eine Lizenz von Cointracking oder fragen die Daten direkt dort ab ;-)) Dann jagst du ein paar Regeln über den Datensatz und machst ne Stichprobe bei @lerpy

Wenn die 1 Jahrehaltefrist einkassiert wird, könnte ich mir vorstellen, dass es dann so ne Art Quellensteuer gibt, so dass die Börse deine Steuern direkt ans Finanzamt abdrückt.

Die zu liefernden Daten stehen ja so im Entwurf, das habe ich mir ja nicht ausgedacht…

Solange Krypto mit dem Einkommensteuersatz verrechnet wird, kann die Steuer nicht automatisch abgerechnet werden. Schließlich hängt die zu zahlende Steuer von verschiedenen Kriterien ab, wie z.B. das Einkommen. Eine Vorbereitung ergibt auch keinen Sinn, solange das Steuergesetz nicht geändert wird.

Zudem wird es schwierig zu argumentieren sein, weshalb Bitcoin nicht mehr mit dem Einkommensteuersatz zu verrechnen ist. Schließlich gilt das, soweit ich weiß, für alle Währungen und Rohstoffe. Selbst die US Behörden haben mittlerweile eingesehen dass Bitcoin in diese Kategorien gehört.

Das würde dann behandelt wie Kapitalertragssteuer also unabhängig vom Einkommen, das müsste dann geändert werden.